Krankenversicherung bei Gesetzlicher oder Privaten?

Hi, ich habe gerade einen Text gelesen in einem Elternmagazin, in dem es hieß, wenn der eine Elternteil gesetzlich versichert ist und der andere Privat, wird das Kind bei dem versichert, der mehr verdient.

Jetzt bin ich etwas verwirrt, ist das eine neue Regelung? Meine Tochter, die 2017 geboren wurde, ist bei mir gesetzlich Versichert. Aber mein Mann (wir sind unverheiratet) verdient deutlich mehr. Ist da was bei meiner Tochter falsch gelaufen oder gilt diese Regelung nur bei verheirateten Paaren?

Könntet ihr mir da bei meiner Verwirrung weiter helfen?

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Das gilt nur bei Verheirateten.

Aus diesem Grunde und dieser Regelung zahlen sehr viele eigentlich mächtig drauf.

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Hallo,

es gibt diesewopche einen Experten, der Fragen genau zu solchen Themen beantwortet. Vielleicht magst du den ja mal fragen:

https://urbweb01.urbia.de/forum/158-experte-kinderkrankenversicherungen

Viele Grüße

Raffael vom URBIA-Team

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Hallo

Das gilt bei verheirateten.

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Mein Ehemann verdient deutlich mehr als ich. Er ist gesetzlich versichert, ich bin privat versichert und beihilfeberechtigt Wir konnten unsere drei Kinder problemlos über mich privat versichern.

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Natürlich ging das problemlos....das ist ja auch teurer und für beide Kassen besser.

Aber die meisten möchten die Kinder auch kostenlos in der gesetzlichen familienversicherung haben - das ist schwieriger.

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Diese Regelung gilt gar nicht. Die gab es noch nie und die gibt es auch nicht.

Das wirklich Einzige und ganz Besondere an der GKV ist die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung. Das kennt die PKV noch nicht einmal. So, falls nun der z.B. Gutverdiener-Papa über BBG in der PKV mit der Elternzeit-Mama unter BBG in der GKV verheiratet ist, kann der Nachwuchs entweder in die PKV oder in die GKV. Das ist das Wahlrecht der Eltern. Beide Versicherungen der Eltern haben einen Kontrahierungszwang und müssen das Neugeborene ohne Gesundheitsfragen versichern. Niemand behauptet aber, dass die Versicherungen das Neugeborene beitragsfrei versichern müssen. Unter der Konstellation gibt es den Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung für das Kind nicht mehr. Man hat die Wahl zwischen der freiwilligen Versicherung in der GKV oder der freiwilligen Versicherung in der PKV.

„Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt“ (§ 10 SGB V)
Das ist die Einzige Einschränkung, die es gibt.

Ich bin übrigens mit meinem Mann verheiratet. Wir haben 2 gemeinsame Kinder. Er ist PKV, Verdienst über BBG, ich GKV, Verdienst unter BBG. Die Kinder sind in meiner GKV, ich zahle aber eigene Beträge jeden Monat für jedes Kind.

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Hallo,
dein Mann, ist genau genommen nach schlicht nicht dein Mann. ;-)

Die Begriffe "dein Mann" oder "deine Frau" verwendet man im allgemeinen Sprachgebrauch nur für verheiratete Ehepaare (auch bei gleichgeschlechtlichen zum Glück mittlerweile).

Alle anderen Konstellationen sind Lebensgefährten, oder Verlobte.

Damit hast du auch schon den Kern der Sache.
Familienversicherung der gesetzlichen KK, wo es überhaupt eine Prüfung gibt wer bei wem versichert zu sein hat, gibt es ausschließlich bei verheirateten Paaren.

Gruß
Demy

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Ich finde die Bezeichnung Mann für meinen Lebensgefährten schöner. Das klingt persönlicher und liebevoller.

Ich bekomme das zweite Kind mit ihm, da finde ich das angemessen.