Frisch schwanger und Chef möchte Beschäftigungsverbot ausstellen.

Hallo ihr Lieben.
Ich bin ganz neu hier da ich ganz frisch schwanger nach meiner zweiten icsi bin.
Am Montag ist der erste Ultraschall.
Ich bin Arzthelferin beim Hausarzt und mein Chef würde mir gern Beschäftigungsverbot ausstellen.
Bis wir die neue Kollegin eingearbeitet haben allerdings nur Teilzeitbeschäftigungsverbot.
Ich habe oft gelesen dass es das gibt aber finde keine Informationen wie mein Chef das machen muss.
Wisst ihr da mehr drüber?
Viele Grüße und danke Holly. 🍀🙂

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Hallo Holly,

ich bin auch im partiellen Beschäftigungsverbot (nicht mehr als 4h pro Tag arbeiten).
Bei mir hat es allerdings der Arzt ausgestellt.
Ich weiß nicht, wie es läuft, wenn der Chef dies ausstellt.

Vielleicht findest du hier nützliche Infos:
https://www.mags.nrw/beschaeftigungsverbote

Alles Gute!🍄🍀

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Der Chef muss eine Gefährdungsbeurteilung schreiben und daraus muss sich ergeben, warum die Einschränkung nötig ist. Dann geht das an die Personalabteilung und die Krankenkasse. Die berechnen dann Gehaltsausfall und Leistungen der Krankenkasse.

Wenn er Fragen hat, kann der Chef sich an die zuständige Aufsichtsbehörde (z.B. Mutterschutzreferat im Gesundheitsamt) wenden. Dort muss er die Schwangerschaft eh melden (ggf. auch das Beschäftigungsverbot) und kann auch alle Fragen stellen. Die beraten auch (immer im Sinne der werdenden Mutter).

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Ein Teil-BV kenne ich auch nur vom Arzt, weil die Reduktion der Stunden eine Schwangere körperlich entlasten soll.

Ein AG kann durch einen Dreizeiler dem Gewerbeamt mitteilen, dass er keinen MuSchu gerechten Arbeitsplatz für dich einrichten kann. Da wäre halt die Argumentation schwierig, warum er dir diesen für 4 Stunden, aber nicht für 8 Stunden ermöglichen kann🤔

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Ein AG sollte ein BV nur dann aussprechen, wenn der Arbeitsplatz nicht mutterschaftskonform ist und die Schwangere nicht gefahrenlos beschäftigt werden kann. Man kann nicht in den ersten Wochen ein Teilzeit-BV bekommen und dann ein komplettes, nur weil man noch eine neue Mitarbeiterin einlernen muss/soll, der Arbeitsplatz wird ja nicht gefährlicher. Abgesehen davon ist ein BV in einer Hausarztpraxis i. d. R. auch nicht notwendig (Einzelfälle ausgenommen).

Also, wenn er nicht will, dass du arbeitest, darf er dich natürlich jederzeit freistellen - zu seinen eigenen Kosten natürlich, alles andere empfinde ich in diesem Zusammenhang als Betrug.

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Danke für eure Antworten.
Also als Betrug empfinde ich es nicht da ich ja meine Aufgaben nicht mehr durchführen darf. Ich habe doch noch jemanden anlernen kann.
Evtl. Stellt er auch ein volles Beschädigungsverbot direkt aus mich weiß es nicht sicher.
Ich weiß nur dass er sich erkundigen wollte da ich meine Arbeit nicht mehr durchführen darf und er mich nicht anderweitig einsetzten kann.

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Man kann von Teil-BV auf komplettes BV wechseln! Je nachdem wie dein Arbeitsplatz angepasst werden kann u das kann dich ja durchaus verändern! Solange es genug Aufgaben gibt die du übernehmen kannst geht das u wenn die erledigt sind eben nicht mehr. In der Arztpraxis kann man zb jemand anlernen u zeigen was wo ist u bei den gefährlichen Sachen nur daneben stehen. Und wenn der Nachfolger dann angelernt ist ändert sich das dann eben. Und natürlich kann der Chef dann auch eine Erhöhung des BV beantragen!