Urlaubsanspruch nach der Elternzeit bei verbeamteter Lehrerin 🤔

Halloho 🍀
Kennt sich jemand aus, wie es sich mit dem Urlaub verhält, den ich ja nicht nehme, da ich mich in Elternzeit befinde? Im normalen Berufsleben weiß ich, dass dieser problemlos genommen werden darf/muss, aber wir ist es bei verbeamteten Lehrern? Mir ist klar, dass es jammern auf hohem Niveau ist, aber verfällt der Urlaubsanspruch oder habe ich ein Recht darauf diesen bzw. einen Teil davon direkt im Anschluss an die Elternzeit zu nehmen, auch wenn gerade keine Ferien sind?
Der Hintergrund ist lediglich die Planung der Eingewöhnung in die KITA.

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Da besteht kein Anspruch. Ferien sind kein Urlaub, sondern lediglich unterrichtsfreie Zeit. Lehrer sind an die Ferienzeiten gebunden, normale Urlaubstage gibt es nicht (lediglich Sonderurlaubstage bei Beerdigungen etc.). Deshalb kann auch kein Urlaub ĂĽbertragen werden.

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Ohne zu Wissen in welchem Bundesland die TE arbeitet ist diese Aussage doch aus der Luft gegriffen.... Ich glaube nicht das bei allen verbeamteten Lehrern der Urlaubsanspruch nach der Elternzeit einfach verfällt... Auf welches Landesbeamtengesetz beziehst du dich hier?

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NRW
Kenne allerdings auch Lehrer aus anderen Bundesländern und die haben keinen Urlaub, sondern unterrichtsfreie Zeit. Für Thüringen gilt das auch, habe gerade nachgesehen.

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Das ist wahrscheinlich von deinem Bundesland abhängig da du als Lehrerin höchstwahrscheinlich Landesbeamtin bist. Hier musst du in die Regelungen deiner personalverwaltenden Dienststelle und den Landesbeamtengesetzen/Regelungen schauen.

Meist ist es angelehnt an das BEEG fĂĽr Angestellte.
Hier ein Auszug für BadenWürtenberg: https://lbv.landbw.de/documents/20181/42056/merkblatt-elternzeit-beamte.pdf/d9d54cb7-9180-45a1-93a8-ce9f6d19b0ee -> hier §41 Abstz (4) "(4) Bei beamteten Lehrkräften sowie beamteten hauptberuflich tätigen Mitgliedern von Hochschulen mit Lehrverpflichtungen sind Unterbrechungen der Elternzeit, die überwiegend auf die Ferien oder die vorlesungsfreie Zeit entfallen,
nicht zulässig; bei Beginn und Ende der Elternzeit dürfen Ferien oder die vorlesungsfreie Zeit nicht ausgespart werden. Ein der Beamtin oder dem Beamten zustehender Erholungsurlaub kann jedoch innerhalb des Kalenderjahres in
Anspruch genommen werden."

Nun mĂĽsste man schauen ob und wie es in deinem Bundesland geregelt ist...

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Ahhhh sorry.
Thüringen 🤭
Dann kämpfe ich mich mal durch Gesetze...
Danke vorab für die schnelle Infos 🌺