Erbteil verschenken

Hallo!

Ich stelle diese Frage in diesem Forum weil ich hier anonym schreiben kann...

Folgender Sachverhalt:
Die Eltern haben eine Eigentumswohnung. Der Vater ist vor 15 Jahren gestorben. Die Tochter hat den ihr rechtmässig zustehenden Teil der Wohnung geerbt. Jetzt möchte sie diesen Teil der Mutter schenken, ihr gehört ja ohnehin der Rest der Wohnung.
Jetzt hat die Notarin über die immer alles läuft gesagt, um der Mutter den Teil zu schenken, braucht man die Zustimmung der Mutter. Stimmt das denn? Wenn man etwas verschenken will, muss denn der Beschenkte zustimmen? Oder muss die zustimmen weil sie Teil der Erbengemeinschaft ist? Die Mutter ... wie bekommt man den alten ird aus verschiedenen Gründen nicht zustimmen. Wie kriegt man den alten Erbteil los ohne zu verkaufen (man will keinen Profit daraus schlagen, nur den Teil der Wohnung loswerden).

Danke und LG

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Sorry, der letzte Teil ist irgendwie durcheinander geraten- ich hoffe man versteht es trotzdem...

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"Ich stelle diese Frage in diesem Forum weil ich hier anonym schreiben kann..."

Das ist nun aber nur noch halb gegeben ;-)

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😂😂😂 stimmt auch wieder! Ust eigentlich auch egal... ich hab nur keine Lust auf Diskussionen warum.man einen Erbteil loshaben will, da es nicht um mich geht, sondern um Verwandtschaft, die mich um Rat gebeten hat... und anonym antworten geht ja nun nach der verschieberei eh nicht mehr...

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Das Problem ist, dass Eltern gegenüber ihren Kindern bei einer Schenkung nur den geringsten Freibetrag von 20000 Euro haben. Ich gehe mal davon aus, dass der zu verschenkende Anteil mehr Wert ist. Die Mutter muss zustimmen, da sie die Schenkungssteuer berappen muss.

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Man hätte die Erbschaft ausschlagen sollen, das ist der übliche Weg in diesem Fall.

So hängt man jetzt mit allen Rechten und Pflichten an dem Erbe, verkaufen kann man diesen Anteil so nicht.

Möglich wäre eine Zwangsversteigerung, ich glaube aber nicht, dass das gewünscht ist.

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Ja sicherlich ist eine Schenkung ein zweiseitiges Geschäft, bei dem beide Seiten zustimmen müssen.

Ansonsten könnte man ja jedwede Sache, die ihn naher Zukunft vielleicht hohe Kosten verursacht, mal schnell an seinen Feind verschenken.


Vg

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Genauso soll es doch laufen, entweder schlagen alle das Erbe aus und der Staat hat es an der Backe oder jemanden den man nicht mag.

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Falls die Tochter ein Einzelkind ist und es keine weiteren Erbberechtigten gibt würde ich es lassen so wie es ist.
Irgendwann erbt sie dann den Rest der Wohnung auch.
Aus welchen Gründen will die Tochter eine Schenkung an die Mutter machen?
Soll die Wohnung die Altersvorsorge für die Mutter sein?
Klar braucht man bei einer Schenkung auch die Zustimmung,da hat die Notarin schon recht.

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Guter Hinweis. Wenn das Kind dann den Anteil der Wohnung irgendwann eh „zurück erbt“, wird dann womöglich der Freibetrag
überschritten, ab dem man Erbschaftssteuer zahlen muss. Und dann hat das Kind heute keinen Profit gemacht, sondern sich für die Zulunft sogar ins eigene Fleisch geschnitten. Das Kind kann der Mutter ja ein lebenslanges Wohnrecht einräumen, auch grundbuchlich gesichert. Da braucht es keine Zustimmung meine ich.

Und ja, der Beschenkte muss zustimmen, schließlich löst das Folgekosten aus!

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Darf man fragen warum sie den einen Teil verschenken will?
Wenn die Mutter später stirbt, erbt sie dann die ganze Wohnung und hat die eine Hälfte dann wieder zurück.

Möchte nur den Sinn der Schenkung verstehen.

Will die Mutter verkaufen?

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Die Mutter ist bereits 87 Jahre alt, wohnt seit 50 Jahren in dieser Wohnung und vor 30 Jahren wurde das letzte Mal renoviert. Die Wohnung ist extremst abgewöhnt, Fussböden sind kaputt, die Heizung wirds nicht mehr ewig machen. Zudem ist die Wohnung in einer sehr schlechten Lage, andere Wohnungen (vermutlich in sehr viel besserem Zustand) stehen seit Jahren leer und die Erben bleiben auf den Kosten sitzen.

Der Erbe möchte, wenn es dann soweit ist,das Erbe der Mutter gern ausschlagen, ist selbst auch bereits Rentner und kann (möchte) sich nicht damit rumschlagen. Das wurde nun vor kurzem innerhalb der Familie besprochen, jedoch bleibt eben der Erbteil des bereits verstorbenen Vaters... wenn dieser nun verschenkt/überschrieben/was auch immer würde, wäre die Wohnung als Ganzes das Erbe und könnte ausgeschlagen werden. Es geht hierbei nicht darum, dass man dich bösartigerweise nicht um Entrümpelung/haushaltsauflösung etc. kümmern will sondern rein um die Wohnung, die man nicht haben möchte. Ein Testament kommt für die Mutter nicht infrage.

LG

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Dann hätte er jetzt schon das Erbe des Vaters ausschlagen müssen.

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