Teilzeit in Elternzeit

Hallo Mädels, wer von euch kennt sich mit Teilzeit in Elternzeit aus. Ich werde bald mit geringer Stunden Zahl wieder anfangen zu arbeiten, wir planen aber auch ein 2. Kind. Vor dem ersten hab ich voll gearbeitet. Wenn ich nun ein 2. mal in Elternzeit gehe und Teilzeit in Elternzeit gehe, berechnet sich das Elterngeld dann von dem Gehalt vor dem ersten Kind? Also von meinem Vollzeitgehalt. Versteht ihr was ich meine? Lg

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Wenn ich richtig informiert bin, dann berechnet sich das Elterngeld in dem Fall aus den gearbeiteten Teilzeitmonaten und ggf. noch aus den Monaten vor dem Mutterschutz. Das kann dazu führen, dass du am Ende weniger Elterngeld bekommst. Freundinnen von mir haben u.a. auch deshalb sehr schnell hintereinander das 2. Kind bekommen.

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Danke für deine Antwort :) ist da dann ein Unterschied, wenn ich Teilzeit arbeite ohne die Elternzeit?

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Ein großer Unterschied ist, dass du bei Teilzeit in Elternzeit deine Elternzeit für den neuen Mutterschutz beenden kannst und somit den AG-Zuschuss aus Vollzeit wieder bekommst. Zusätzlich hast du in Elternzeit den Kündigungsschutz, kannst die Stunden jederzeit mit Frist von 7 Wochen verändern, hast nach der Elternzeit wieder Anspruch auf deine Vollzeitstelle etc.

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Die ersten 14 Lebensmonate des ersten Kindes werden übersprungen zur Berechnung des 2. EG. Wenn du nach 1 Jahr Teilzeit arbeitest wird ab dem 15. Lebensmonat des 1. Kindes das 2. EG anhand deines Teilzeit Gehalts bwrechnet. Wenn du mit deinem AG ausmachst, dass du z.B 2 Jahre lang Teilzeit arbeitest bekommst du das BV auch nur für die Teilzeit Stelle. Sprich wenn du in dieser Zeit schwanger wirst wäre es blöd. Daher versuchen viele 1,5 Jahre Altersabstand zu erreichen, da wie gesagt die ersten 14 Lebensmonate des 1. Kindes übersprungen werden und dann hast du ja noch 6 Wochen vor der Geburt Muschu, in denen du dann wieder dein volles Gehalt bekommst weil sich Muschu und Elternzeit widersprechen. Sprich für den 2. Muschu beendest du deine 1. Elternzeit und diese 6 Wochen fließen als Vollberdienst mit zur Berechnung ein.