Frage Steuern auf vermietetes Eigentum

Mal angenommen man vermietet seine Wohnung, weil man dort aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wohnen kann. Zieht dann ins betreute Wohnen und zahlt dort Miete.

Muss man dann die Mieteinnahmen trotzdem versteuern?
Wenn es 0/0 ginge also Einnahmen gegen Ausgaben?

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Hallo

Natürlich musst du die Einnahmen versteuern.

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Nein, der Gewinn muss versteuert werden, nicht die Einnahmen.

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Ja, man muss die Einnahmen versteuern. Kann da aber auch die Kosten, die in Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie entstehen, steuerlich geltend machen. Wie z.b. Zinskosten für den noch laufenden Kredit, durchgeführte Modernisierung, etc.

Wie der Abzug durch die Steuer ausfällt hängt davon ab, wie viele Einkünfte man generell hat, also auch noch aus Arbeit, etc. Das kann man also nicht pauschal beantworten.

1:1 Nettokaltmiete Einnahme gegen Miete Pflegewohnplatz geht auf keinen Fall. Allein wegen der nicht umlagefähigen Nebenkosten, einer Leerstandsquote, etc.

Hier sollte man sich beraten lassen von einem Profi, am besten Steuerberater.

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Es werden die Einkünfte aus Vermietung versteuert.
Mieteinnahmen minus Mietausgaben. Sollte die Wohnung erheblich verbilligt vermietet werden, so werden die Werbungskosten auch nur anteilig berücksichtigt.
Wird die Einkünfteerzielungsabsicht bejaht, dann werden die Einkünfte versteuert.

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Mieteinnahmen sind nicht zu versteuern, der Gewinn aus Vermietung ist zu versteuern.

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Ok vielen Dank für eure antworten!

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https://www.makler-vergleich.de/immobilien-vermieten/immobilien-vermieten-tipps/vermieten-steuern-sparen.html