Gekündigt in der SS

Ich habe am 01.09. einen neuen Job angefangen, im November bin ich’s ins BV gekommen. Heute habe ich eine Kündigung im Briefkasten zum Ablauf der Probezeit (28.02.2020). Der Vertrag ist unbefristet, allerdings steht drin ‚mit Ablauf der Probezeit erfolgt bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, andernfalls endet das Arbeitsverhältnis mit Ende der Probezeit‘. Hat jemand mit solchen Klauseln Erfahrungen? Viele Grüße aus Berlin und danke für die Hilfe im Voraus.

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Das eine Kündigung Inder Probezeit nicht zulässig ist, ist unstrittig, allerdings geht es in deinem Fall um etwas anderes, nämlich in dein aktueller Vertrag befristet oder unbefristet war. Insofern helfen die hier die meisten Antworten eigentlich nicht!

Steht denn in deinem Vertrag explizit, dass er derzeit unbefristet ist? Für mich klingt es nämlich so, als wäre er derzeit befristet und würde nur nach gegenseitiger Vereinbarung am Ende der Probezeit in einen unbefristet übergeleitet werden. Das ist ein Punkt, den du ganz schnell klären solltest!

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Es ist eigentlich ganz einfach. Wenn man einen Job anfängt, besteht anfangs immer die Probezeit und ich denke, hier hatte der AG nur darüber aufgeklärt, was sie bedeutet und was passiert, wenn sie überstanden ist. Ich denke ihr Vertrag ist ganz normal unbefristet und beinhaltet einfach diese Probezeit. Somit wäre die Kündigung nicht wirksam.

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@xxjana

Nein, es steht drin, dass eine Übernahme eine schriftliche Vereinbarung voraussetzt; anderenfalls läuft der Vertrag mit der Probezeit aus. Durch die Klausel im Vertrag war der Vertrag zunächst eben nicht unbefristet, sondern wäre erst mit der Vereinbarung einer Verlängerung vor Ablauf der Probezeit unbefristet geworden. Die Aussage der TE, dass der Vertrag "unbefristet" sei, passt also mit der Klausel nicht zusammen.

Die TE wird nicht gekündigt, ihr Vertrag ist einfach ausgelaufen. Eine SS schützt dich vor einer Kündigung, nicht aber davor, dass dein Vertrag ausläuft.

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Zu einem guten Arbeitsrechtler und prüfen lassen.

Ich denke aber, dass du ggf. Chancen hast.

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Hallo,

Schau mal hier!

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ebs/arbeitsrecht/schwanger-in-der-probezeit-kuendigung-moeglich-3325

Die Kündigung ist meiner Meinung nach nicht wirksam!

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Die Kündigung ist rechtswidrig! Mit eintreffen der Schwangerschaft bist du bis nach der Elternzeit unkündbar. Die Probezeit verfällt damit quasi!

Sofort selbst hinschreiben, dass die Kündigung nicht akzeptiert wird, da du schwanger bist und somit die Kündigung nicht rechtskräftig ist.

Ansonsten sofort zum Anwalt. Darfst aber keine Zeit verlieren. So eine Klage gegen den Arbeitgeber kann nur 3 Wochen eingereicht werden.

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Ist es in dem Fall aber nicht so, dass das Arbeitsverhältnis mit Ende der Probezeit ausläuft, ES SEI DENN es wird nochmal schriftlich festgehalten, dass die Beschäftigung von dann an unbefristet weiterläuft? Sie wird ja streng genommen nicht gekündigt, sondern der Arbeitsvertrag läuft aus, oder?

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Dann hätten sie es ihr ja auch nicht kündigen brauchen, sondern wäre einfach ausgelaufen?

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Lass dich anwaltlich beraten, formal wirkt es so, als sei der Vertrag ja auf die Probezeit befristet gewesen. Und dann kann er auch auslaufen.

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Ja ich gehe zum Anwalt aber jetzt ist Wochenende und es macht mich fertig :-(

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Ich würde tatsächlich davon ausgehen das der Vertrag einfach ausläuft, da die "vorheriger schriftlicher Vereinbarung die Übernahme" wohl nicht erfolgt ist.
Ich hoffe ich irre mich...

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Oh nein wie furchtbar und wie frech von deinem AG!
Meines Wissens ist die Kündigung unwirksam. Ich meine, die Probezeit endet mit Bekanntgabe der SS.
Würde damit sofort zum Anwalt und zusätzlich vielleicht noch zuständige Behörde für Arbeits- und Mutterschutz (in Hessen entsprechendes Regierungspräsidium) einschalten und dich dort (kostenfrei) beraten lassen!

Ich drücke dir die Daumen, dass sich diese Sache gut für dich entwickelt!

LG Hanna

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Hallo,
Nein die Probezeit endet nicht mit Bekanntgabe der Schwangerschaft. Wenn die Schwangerschaft in einer frühen Fehlgeburt (vor der 12. Woche) endet "lebt sie wieder auf ".
VG

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Hi,
bitte zum Anwalt meist muss man eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Denke aber die Kündigung ist rechtswidrig.

Alles gute 🍀