Frage zu Elterngeld / Gehalt+ALG1+Nebenerwerb

Hallo,

ich hab mal eine Frage zur Berechnung von Elterngeld. Ist ein bisschen kompliziert, aber vielleicht kennt sich ja jmd. hier aus ;-)

Bemessungszeitraum ist bei mir Mai 2019 - Mai 2020 (ET ist 06.06.2020).

Von Mai 19 bis Dez. 19 hatte ich normales Gehalt aus meiner Anstellung als ReNo.

Seit Jan. 20 bin ich arbeitslos, beziehe also ALG 1 bis ca. Mitte April, da beginnt der Mutterschutz und ich muss dann wohl Mutterschaftsgeld bei der KK beantragen.

Seit Jan. 20 habe ich aber auch einen Nebenjob (max. 450 €), wobei nach Stunden genau abgerechnet wird und im Schnitt vermutlich 250 - 300 € rauspringen werden. Davon darf ich ja nur den Freibetrag von 165 € zusätzlich zum ALG 1 behalten, der Rest wird angerechnet.

Nun die Frage:
Wird bei der Zugrundelegung des Nettoeinkommens in den Monaten Jan. bis April 2020 nur der Freibetrag 165 € berücksichtigt, oder doch der reelle Betrag gemäß Stundenabrechnung, auch wenn ein Teil davon aufs ALG 1 angerechnet wird?

Weiß das zufällig jmd.? Ein Beratungstermin bei der Elterngeldstelle steht noch aus, aber ich würde mich gerne vorher schonmal ein bisschen schlau machen :-p

LG Blueberry

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"Bemessungszeitraum ist bei mir Mai 2019 - Mai 2020 (ET ist 06.06.2020)."

Zu deiner Frage kann ich direkt nichts sagen, aber wenn dein Mutterschutz Mitte April beginnt, ist dein Bemessungszeitraum April 19 - März 20. Das bessert das EG auf jeden Fall auf.

VG Isa

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Oh, gut zu wissen!
Ich hatte irgendwo gelesen, dass die 12 Monate vor der Geburt relevant sind, aber umso besser. So fehlen mir quasi nur gut 3 Monate

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Hmm, ich überlege mal laut: Elterngeld ist ja eine Lohnersatzleistung ebenso wie ALG I. Da die Bemessungsgrundlage einer Lohnersatzleistung keine Lohnersatzleistung sein kann (ALG I wird ja mit 0 eingerechnet), müsste der Logik nach der volle Betrag laut Stundenabrechnung herangezogen werden.

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Wäre auch mein Gedanken Gang.
MAN BEKOMMT JA AUCH BEI ALG1 nicht was vom Nebenjob abgezogen, sondern vom ALG 1