Mutterschutzlohn

Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Seit zwei Tagen weiß ich nun, dass ich schwanger bin.#verliebt
Jetzt habe ich folgendes Problem und bin ratlos.
Seit 01.01.2020 bin ich angestellt, habe aber vor Kenntnis meiner Schwangerschaft mit meinem Arbeitgeber mündlich vereinbart das Arbeitsverhältnis aufzuheben.
Die ist nur mündlich über Telefon, nicht schriftlich erfolgt (obwohl es der Schriftform laut AV bedarf!)
Die Sache hat sich ja nun mit Kenntnis der Schwangerschaft verändert#schwitz
Ich werde leider eine Risikoschwangerschaft haben. (in der Schwangerschaft davor auch)
Vor Arbeitsantritt war ich nicht berufstätig und daher nun meine Frage.
Wie wird der Mutterschutzlohn berechnet?
Es fehlt ja leider die Grundlage der letzten 3 Monate.
Über Eure Meinungen würde ich mich riesig freuen.

Alles Liebe Melanie

14

Also du möchtest jetzt richtig deinen AG ausnutzen.
Hast da paar Stunden gearbeitet, keinen Bock drauf gehabt, mündlich schon gekündigt und dann dachtest du: hmm wenn ich jetzt schnell schwanger werde, dann Krieg ich umsonst Geld.

Wow.

Also erstens wenn jede Frau aufgrund einer Risikoschwangerschaft ein BV bekäme dann würden die meisten Schwangeren nicht mehr arbeiten.
Eine Risikoschwangerschaft ist nicht automatisch ein Grund für ein BV.

Zweitens hoffe ich für deinen AG, dass es Zeugen gibt die nachweisen können, dass dein mündlicher Aufhebungsvertrag so vereinbart wurde.

Aufgrund von Frauen wie dir werden AGs immer vorsichtiger Frauen unter 40 einzustellen. Echt ekelhaft was du abziehst.

15

Puh, finde deinen Ton ganz schön krass.
Ich finde die Situation zwar auch etwas merkwürdig, aber liegt vielleicht auch daran, dass man hier mit dem Geschriebenen oft nicht das ausdrücken kann, was man eigentlich möchte. Und wenn man sich die Erklärungen oben durchliest, dann ist es vielleicht nicht so wie es dir scheint. ;-)

16

Ich denke schon, dass es so ist wir es scheint.

Sie sagt sie hat seit dem 01.01. das Arbeitsverhältnis. Sie hat schon zum 15.01. mündlich einen Aufhebungsvertrag. Das heißt sie wurde nicht gekündigt sondern hat dem zugestimmt also= kein Bock auf den Job.
Ist ja in Ordnung.
Aber dann mit nem BV anzukommen und plötzlich doch absahnen wollen finde ich echt scheiße.

weitere Kommentare laden
1

Hallo

was meinst du mit Mutterschutzlohn. Diesen Begriff gibt es gar nicht, also müsste man erstmal klären was genau du damit meinst. Zwei Ideen von mir: 1) du meinst du gehst ins Beschäftigungsverbot und erhälst dafür deinen Lohn weiter über die Umlage U2. 2) du meinst das Mutterschaftsgeld (6 Wochen vor Geburt bis 8 Wochen danach)? Erläutere bitte nochmal was genau du meinst.

Mit einer Risikoschwangerschaft hat beides nichts zu tun.

4

Vielen Dank für deine Antwort.
Ich meine, die erste Version#hicks

Liebe Grüße

7

Den Begriff gibt es sehr wohl und erläutert genau deine erste Theorie.

weitere Kommentare laden
2

Wie du bist seit 01.01 angestellt und hast vereinbart es aufzulösen ?? Es ist doch erst der 15.?? Bist du denn überhaupt angetreten ? Hast du einen Probevertrag ? Oder einen unbefristeten ?

Hattest du einen Stunden oder einen Festlohn im AV ?

Mit diesen Infos kann ich dir mehr sagen
LG

6

Ja, der Arbeitgeber hat mit mir 120 Stunden im Monat vereinbart im Nachgang kam aber raus, dass ich zwei Tage die Woche arbeite und den Rest als Minusstunden abarbeite, wenn Bedarf da ist.
Angetreten bin ich. Der Vertrag ist unbefristet, mit 6 Monaten Probezeit und mit Stundenlohn.

LG Melanie

64

Hast du was schriftliches?

3

P.S mit einer Risikoschwangerschaft hat das nichts zu tun und nach 2 Tagen ist es ja auch noch nicht fest. Ich warte 12 Wochen ab bevor ich es meinem AG überhaupt melde. Kann ja immer noch was passieren 🤷🏽‍♀️🤷🏽‍♀️

11

Das geht bei mir leider nicht, der Arbeitgeber muss von ""seinem"" Glück erfahren.

LG Melanie

5

Ich nehme an, du meinst entweder das spätere Elterngeld (×% deines Bruttolohns der letzten 12 Monate vor der Geburt) oder die Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot (Durchschnittlich der letzten 3 Monate).

Im ersten Fall würden die letzten 3 Monate mit 0€ in die Berechnung eingehen, im Zweiten würdest du den vereinbarten Lohn aus dem Arbeitsvertrag bekommen.

Aber "Risiko SS" bedeutet nicht zwangsläufig ein BV.

8

Meine, die Lohnfortzahlung im Falle des BV.
Also, würde mir, auch wenn, die letzten 3 Monate fehlen ca. das Geld wie im Arbeitsvertrag vereinbart zustehen?
Ein BV steht schon fest, da der Job extrem körperlich ist und der Arbeitgeber keine Ausweichmöglichkeit hat.

Lieben Dank
Melanie

10

Wenn du noch in diesen Beschäftigungsverhältnis stehst dann informiere am besten noch heute deinen Chef über die Schwangerschaft. Ich habe mir eine schriftliche Bescheinigung vom Frauenarzt geben lassen und diese sofort bei meinen AG abgegeben. Ab diesen Zeitpunkt greift nämlich bei dir das Mutterschutzgesetz und er kann dich nicht mehr kündigen bis 6 Wochen nach ET.
Dann musst du deinen Frauenarzt fragen wie er das handhabt mit einem Beschäftigungsverbot. Sofern du das möchtest, ich denke es mal da du schreibst es ist eine Risiko schwangerschaft und ich weiß nicht in welchen Bereich du beschäftigt bist. Wenn dein Frauenarzt kein beschäftigungsverbot ausstellt muss der Betriebsarzt prüfen ob und wie geeignet dein Arbeitsplatz ist.
In diesen Fall würdest du auf alle Fälle bis 6 Wochen nach ET deinen Lohn weiter bekommen.

144

Es sind 8 Wochen nach ET und auch in der elternzeit kann er sie nicht kündigen.

17

Ich verstehe jetzt auch nicht so recht. Gilt denn der Mutterschutz in deinem Fall? Denn grundsätzlich ist auch eine mündliche Vereinbarung von Bedeutung. Gibt es Zeugen? Würdest du im Notfall vor Gericht lügen, eine solche Vereinbarung nie getroffen zu haben?

Ich muss gestehen, dein Fall bereitet mir Magenschmerzen. Du hast nur einen Tag dort gearbeitet und entschieden, es ist nichts für dich. Jetzt sollst du ins BV und für diesen einen Tag die nächsten Monate volles Gehalt kassieren. Zurück in den Job willst du auch nicht... Unabhängig davon was tatsächliches Recht ist, für mich persönlich ist es nicht rechtens, dass du jetzt eine Rückzug machst und diesen AG ('deinen' kann man ihn ja nicht nehmen) und das System so ausnutzt. Sollte es tatsächlich so rechtlich ok sein, nimmt der Gesetzgeber sowas wohl (noch!) in Kauf...

21

Wobei es in dem Fall aber auch relativ egal ist, ob die Allgemeinheit jetzt die Umlage zahlt oder Sozialhilfe 😅

Für die TE ist es (wenn es so durchgeht) halt ein Glücksfall.

24

Es gibt aber ein System und mit dem Aufhebungsvertrag ist sie nun mal eine arbeitslose Schwangere. Ich habe es oben geschrieben, das Mutterschutzgesetz ist nicht dazu da, Vorteile zu erschaffen. Menschen die aber (Sozial)leistungen im Graubereich ausnutzen, zerstören letztendlich das System.

weitere Kommentare laden
23

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__18.html
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__21.html
-> "(3) Ist die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts entsprechend den Absätzen 1 und 2 nicht möglich, ist das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt einer vergleichbar beschäftigten Person zugrunde zu legen."

Ist damit gleichzusetzen mit das vertraglich vereinbarte Gehalt/Lohn ist zu zahlen...

32

Vielen Dank für deine Nachricht.

Liebe Grüße

38

1. ärztliches BV fraglich

2. AG Bescheid geben, wenn er dir keinen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz bieten kann muss ER ein BV aussprechen

3. Du bekämst dann das vertraglich festgesetzte Gehalt weiter vom AG

4. da der Aufhebungsvertrag NICHT schriftlich ist, sonder nur mündlich abgesprochen wurde: herzlichen Glückwunsch

58

Mündliche Verträge sind doch genauso bindent.

73

Dann ist es doch auch gut, nur leider sagt der GG was anderes.

weitere Kommentare laden