Mutterschutz wenn bissl früher als ET

Ich habe gelesen, dass sich der Mutterschutz nach ET um die nicht genomme Zeit vor ET verlängert (gilt das auch wenn es nur wenige Tage sind?)

Bespiel mein ET = 01.02
Mutterschutz wäre dann ja bis 28.03, oder?

Wenn das Kind nun zB am 27.01 kommt - also nur 5 Tage zu früh - bleibt der Mutterschutz oder verlängert der sich auf den 02.04

(ich frage da mein AG Formulare hat für Elternzeit und ich dort angekreuzt habe: 16 mon. elternzeit nach Ende des Mutterschutzes)

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Ja, die Tage die dir vorher fehlen, werden hinten dran gehangen. Egal ob es 1 oder 20 Tage sind.

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Das Ende des Mutterschutzes bleibt beim 28.03. Das sind ja dann schon 5 Tage mehr. Er ändert sich nicht auf den 02.04. ;-)

Das Ende des Mutterschutzes bleibt also außer in Sonderfällen (zB Frühgeburt) immer gleich.

VG Isa

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Das Ende des Mutterschutzes verschiebt sich nie nach vorne, höchstens nach hinten, und zwar dann, wenn das Baby nach ET kommt (man hat auf jeden Fall minimum 8 Wochen nach Geburt, auch wenn man davor schon 8 statt 6 Wochen hatte zb).

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Bleibt beim 28.3.

Aber ich würde KEINE Formulare ausfüllen zwecks Elternzeit, da die immer fehlerhaft sind! Angefangen über die Formulierung „Antrag“.

Da solltest du, vor allem nach der Geburt, einfach ein Schreiben aufsetzen.

...“melde ich Elternzeit an im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum xx.xx.xx....“ das Enddatum ist frei wählbar und in der Schwangerschaft kennst du eh die Daten noch garnicht. Nimmst du ganze Jahre z. B. endet deine Elternzeit immer 1 Tag vorm Geburtstag.

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Ich habe deine Daten jetzt nicht nachgerechnet, aber grundsätzlich:

Bei vorzeitiger Geburt ändert sich das Ende der Schutzfrist um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen wurde. Es ist also durchaus möglich, dass sich das Ende der Mutterschutzfrist nach hinten verschiebt. Wenn der Termin überschritten wird macht das nichts, die Frist nach der Geburt wird nicht verkürzt.

Siehe Paragraph 3 MuSchG.

Beim Antrag kannst du einfach schreiben "nach Ende der gesetzlichen Mutterschutzfrist". Ein konkretes Datum lässt sich ja noch nicht nennen.

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„Um die nicht genommene Zeit verlängert“ bedeutet:
Du hast 6 Wochen vor ET und 8 Wochen ET Mutterschutz. Summe: 14 Wochen
Kommt das Kind ne halbe Woche früher hast du 5,5 Wochen vor ET und 8,5 Wochen nach ET. Summe: 14 Wochen

Damit bleibt bei einer Geburt wenige Tage vor ET das ursprünglich errechnete Enddatum de Mutterschutzes bestehen (damit du in der Summe wieder 14 Wochen hast).
Und ja, das gilt auch wenn es nur 1 Tag ist.


Kommt das Kind zB 0,5 Wochen nach ET, hast du 6,5 plus 8, also in der Summe 14,5 Wochen, das Ende des Mutterschutzes verschiebt sich also nach hinten.

Bei Frühchen ist es nochmal anders, da die Frist nach ET verlängert ist...

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Vielen Dank für die Antworten