Mutterschaftsgeld

Guten Morgen ihr Lieben,

ich hatte gerade vor lauter Schlaflosigkeit eine Idee und würde mich freuen, wenn mir noch einmal jemand meine Denkweise bestätigen kann.

ET ist der 8.5.
Beginn Mutterschutz: 27.3.

Wir haben zum Januar die Steuerklasse auf 3/5 gewechselt, da mein Mann zuhause bleibt und die Monate fürs Elterngeld gereicht haben.
Für das Mutterschaftsgeld werden ja die letzten drei vollständige abgerechneten Monate vor Beginn des Mutterschutzes berücksichtigt, also bei mir Dez. mit Steuerklasse 5, Jan. und Febr. mit Steuerklasse 3 und daraus der Durchschnitt.
Wenn ich jetzt auf den Mutterschutz bis 1.4. verzichte und somit am 27.3. noch arbeiten gehe und den 30.3. und 31.3. Urlaub nehme, müsste ja Jan-März mit Steuerklasse 3 berücksichtigt werden, was natürlich einiges ausmacht. Richtig?

Auf meinem Mann, der Elterngeld beziehen wird, hat das ja keine Auswirkungen, da bei ihm nur die 12 Monate vor dem Monat der Geburt berücksichtigt werden. Richtig?

Lieben Dank!

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Manche Elterngeldstellen lassen es wohl nicht mehr zu, dass der verzichtete Mutterschutz nicht ausgeklammert wird, Versuch mal bei Google aktuelle Infos dazu zu finden. Früher war das problemlos möglich, aber es gibt wohl ein Gerichtsurteil und der betreffende Hinweis, dass es geht ist auch aus einer Elterngeldbroschüre entfernt worden...

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Hier steht allerdings etwas anderes, demnach müsstest du noch nicht mal auf deinen Mutterschutz verzichten, da du ja fast den ganzen Monat noch arbeitest:

https://www.elterngeld.net/mutterschaftsgeld.html

Zitat:“Auf die Ausklammerung des Mutterschutzes darf man verzichten! Hierfür reicht ein formloses Schreiben an den Sachbearbeiter der Elterngeldstelle. Unter Umständen macht ein solcher Verzicht dann Sinn, wenn im Monat des Beginns der Mutterschutzfrist noch Erwerbseinkommen erzielt wurde, das in die Berechnung des Elterngeldes einfließen soll.“

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Genau, ich würde es ja nicht ausklammern wollen sondern verzichten.

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Huhu
Nein das stimmt leider nicht
Wir hatten auch dieses Thema.
Das elterngeld wird von den 6 Monaten vor dem mutterschutzt berechnet. Wenn du die kompletten 6 Monate vor mutterschutzt in St 3 warst wird das elterngeld danach berechnet, falls nicht komplette 6 monate also zb nur 5 hat man Pech und dein elterngeld komplett nach der schlechten steuerklasse berechnet.... St 5....so war es uns. Haben steuerklasse gewechselt ich auf 3 mein man auf 5. Ich war 5 Monate und 26 Tage in St 3, leider haben mir noch 5 Tage gefehlt und somit wurde mein elterngeld komplett nach St 4 gerechnet die ich davor hatte. Verstehst du? 😁

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Es geht nicht um das Elterngeld sondern das Mutterschaftsgeld. ;)

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Hups 🙊😂