Elterngeld beim Vater für 2 Jahre

Hallo ihr Lieben.

DIe letzten Wochen haben mein Mann und ich uns intensiv mit dem Thema Elterngeld (Plus) auseinandergesetzt. Mein Mann wird ab Geburt nur noch in Teilzeit arbeiten und somit Elterngeld Plus für 2 Jahre beziehen, bzw. diese 2 Jahre auch Teilzeit arbeiten.

Ich verdiene nicht viel da ich auch nur sehr wenige Stunden arbeite, bin jedoch sozialversichungspflichtig angestellt. Mein Plan ist daher, nach dem Mutterschutz direkt weiter zu arbeiten und gar kein Elterngeld zu beziehen.

Aber wie läuft das nun. Das Mutterschaftsgeld wird ja doch voll berechnet. In diesem Falle dann auch bei uns, wenn ich selbst gar keine Elternzeit beantrage? Oder wäre es schlauer, die Elternzeit meines Mannes erst nach den 8 Wochen Mutterschutz zu beantragen?

Da blicken wir noch nicht so ganz durch.

Liebe Grüße

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Du darfst 8 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten, somit bekommst du auch Mutterschaftsgeld. Anders nicht möglich.
Den Rest kann dann dein Mann beantragen.

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Für die Zeiten deines Mutterschutzes (mindestens 8 Wochen) musst du Basiselterngeld beantragen.

Wenn du nur den regulären Mutterschutz hast, dann kann dein Mann 24 Monate Elterngeld Plus beantragen.

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Das bezweifele ich. Es gibt keinen Zwang, Elterngeld zu beantragen.
Falls man es tut, dann muss man Basiselterngeld für Mutterschutzzeiten beantragen.

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Was anderes habe ich nicht geschrieben.

Ihr Mann kann aber nicht die Partnermonate zusätzlich für sich beanspruchen.

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Elternzeit solltest du trotzdem anmelden.

Allein schon wegen des Kündigungsschutzes.

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Die 8 Wochen nach der Geburt sind doch aber sowieso Mutterschutz und ich darf nicht arbeiten. Für diese Zeit bekomme ich doch Mutterschaftsgeld. Trotzdem parallel Elterngeld für diese 8 Wochen beantragen ? Ab Woche 9 würde ich ja wieder arbeiten.

Die Frage ist, ab wann mein Mann nun seine elternzeit beantragt. Ab dem Tage der Geburt? Oder nach den 8 Wochen von meinen Mutterschutz? Also quasi mit Beginn des 3. LM des babys. Da blicken wir nicht durch.

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Huhu!
Ich beschäftige mich momentan auch viel mit diesen Themen und glaube, es ist so:

Du kannst nicht gleichzeitig Mutterschaftsgeld und Elterngeld beziehen, also nein, Du beantragst kein Elterngeld für diese Zeit.

Wie Dein Mann die Elternzeit beantragt ist Euch überlassen, beides wäre möglich. Ihr müsstet nur beachten, dass wenn Dein Mann die ersten beiden Lebensmonate schon zu Hause bleibt, er zwar Elterngeld bekommt, Dein Mutterschaftsgeld aber angerechnet wird.

Diese Infos haben keinen Anspruch auf Richtigkeit, ich gebe Dir nur wieder wie ich es verstanden habe :-)

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