Mindeststunden Arbeitszeit Kindergeld plus

Morgen in die Runde,

im Netz finde ich lediglich Aussagen, dass man bis 30h zum ELGp dazu arbeiten kann/darf. Doch wo fängt die Mindeststundenzahl an? Dazu liest man nichts, HR meinte jedoch bei 15h.

Das würde sich ja dann hat nimmer rechnen, da man ja so viel verdienen würde, dass das ELGp auf ein Minimum gekürzt werden würde.

Hat jemand zuverlässige Quellen? Auf Elterngeld.de und Familienportal.de werde ich nicht wirklich fündig.

Geplant war, ab Sommer wieder mit 8h/Woche einzusteigen auf 2 Jahre und dann langsam zu steigern.

Nun scheinen die Pläne unschön durchkreuzt zu werden.

Liebe Grüße und einen schönen Sonntag.

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Du hast halt keine gesetzlich Anspruch auf Teilzeit unter 15 Stunden : BEEG §15(7)3.

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Ah okay, danke. Das heißt der gesetzliche Anspruch beginnt bei 15h, richtig?

Daher müssten die mir bei 8h einen Änderungsvertrag geben.

Somit rechnet sich ja ELGp gar nicht wirklich... dann würde es wohl doch sinnig sein, ELG für ein Jahr zu beziehen und dann mit 15h einsteigen.

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Sie müssen gar nichts. Sie können eine Arbeitszeit von 8 Stunden ablehnen.

Ob es sich rechnet weiß ich nicht. Zu meiner Zeit gab es noch kein Elterngeld.

Aber Elterngeld Plus bekommst man doch länger als das Basiselterngeld oder?

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