Elternzeit für den Papa.

Hallo zusammen,

kennt sich jemand mit Elternzeit aus?
Wir bekommen Anfang Juli unser Baby, mein Mann möchte dann gerne ein paar Wochen in Elternzeit gehen.
Sein Chef ist schon völlig ausgeflippt ( sein Vater) , weil von Anfang Juli bis Anfang September, auch jemand in Elternzeit geht im gleichen Arbeitsbereich.
Es geht nur darum das sein Chef ( Vater) keinen Bock hat deren Arbeit zu übernehmen.
Darf er ihm die Elternzeit verbieten??


Liebe Grüße 😊

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Nein der AG darf die Elternzeit nicht verbieten
Dein Mann muss sie lediglich 7 Wochen vor Beginn anmelden. Es bedarf aber keiner Genehmigung.

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Also erstmal vorweg. Elterzeit kann Vater und Mutter nehmen. Elterngeld gibt es nur bis zum 12 monat des Kindes. Insgesamt kann man 3 Jahre elternzeit machen z.B. der Vater macht dir ersten 3 Monate, dann die Mama ein Jahr und dann der Papa noch mal 7 Monate. Wir waren deswegen bei einer Beratungsstelle und haben uns informiert. Aber wie gesagt, bedenke , es gibt nur ein Jahr elterngeld.

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Mit dem Elterngeld weiss ich.

Geht nur darum, ob man dem Vater die Elternzeit verbieten kann.

Danke für eure Antworten!

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Nein darf er ihn nicht verbieten. Steht jedem Elternteil zu

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Zum Verhalten braucht man ja jetzt nichts sagen....
Verwehren darf es der AG nicht! Wie schon gesagt wurde, muss es nur rechtzeitig angekündigt werden. Wer weiß, ob es in euerm Fall (man kennt ja nicht die genauen Verhältnisse) per Einschreiben besser wäre. Ich habe es meinem AG per E.Mail mitgeteilt.

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Das muss alles Schriftlich festgehalten werden, sein Vater sagt heute was , am nächsten Tag kann er sich nicht mehr erinnern und unterstellt ein zu lügen .
Ganz ekelhaft!!!
Nur noch 1 Jahr, dann verlässt mein Mann eh die Firma.

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Nein darf er nicht. Die Elternzeit muss 7 (oder waren es 6) Wochen vorher angemeldet werden. Eine Genehmigung braucht es vom Chef nicht.

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Der Kündigungsschutz gilt für Väter aber quasi erst 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit. "Ein paar Wochen" geht auch nicht, es müssen mindestens 2 Monate sein.

Wenn er sie jetzt schon beantragt, könnte sein Vater ihn theoretisch vorher kündigen.

Vielleicht wäre es ja möglich, dass dein Mann die Elternzeit nach dem anderen Vater nimmt? So als Entgegenkommen und für den Familienfrieden.

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ElternZEIT gibt es kein Minimum, er kann nur einen oder auch 47 Tage nehmen, ganz wie er will.

Einzige Einschränkung wäre dass die erste Anmeldung für die ersten zwei Jahre gilt, mehrere Abschnitte also gggf. gleich angemeldet werden müssen. Aufteilung in bis zu drei Abschnitte kann auch nicht abgelehnt werden. Der Absatz jetzt ist allerdings für die Fragestellerin eher uninteressant.

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Das stimmt, ich bin als Normalverdiener davon ausgegangen, dass niemand auf "ein paar Wochen" Gehalt verzichtet.

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Wir haben uns beraten lassen. Bei uns in der Stadt macht das die Schwangerschaftsberatungsstelle.
Da kann man alle Fragen stellen.

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Mir hat diese Broschüre sehr geholfen, da steht eigentlich alles drin

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld--elterngeldplus-und-elternzeit-/73770

Ablehnen kann ein Arbeitgeber die Elternzeit meines Wissens nicht, wenn man sie für den Zeitraum der ersten zwei Lebensjahre beantragt. Bei Änderungen oder Beantragung von Elternzeit später (geht ja theoretisch bis zum 8. Lebensjahr) muss der Arbeitgeber zustimmen. Elternzeit und Elterngeld sind zwei Paar Stiefel!