Steuerklassenwechsel in Elternzeit

Hallo,
ich habe eine 3Monate alte Tochter und bin jetzt in Elternzeit bis zum 07.10.2021

Im Juni diesen Jahres werde ich meinen Partner heiraten. Anschließend wäre es ja Sinnvoll wenn er von der Steuerklasse 1 in die 3 wechselt, ich kann ja quasi 5 nehmen, befinde mich ja in Elternzeit.

Ist das so einfach möglich? Oder kommt dann ein riesen Batzen Steuernachzahlung auf uns drauf zu?

Was sollen wir am besten machen?

Ich freue mich auf Euern Rat und wünsche noch ein wundervollen Start ins neue Jahr.

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Hallo,

also wie viel und was ihr zurückzahlen müsstet, kann ich dir nicht genau sagen. Es ist nur so, dass das Elterngeld unter Regressionsvorbehalt ausgezahlt wird. Da ihr ja als verheiratetes Paar gemeinsam versteuert werdet, wird dein Elterngeld für die Berechnung der Steuern auf das Gehalt deines Mannes draufgegerechnet. Ihr zahlt dafür keine Steuern, aber die Stufe aufgrund der Steuersatz berechnet wird kann höher ausfallen. Also muss dein Mann vielleicht mehr Prozent Steuern auf SEIN Gehalt zahlen und das kommt später in der Steuererklärung raus.

Aber ich würde immer raten, dass beide weiterhin in Steuerklasse vier bleiben und ihr am Ende des Jahres trotzdem eine Steuererklärung abgebt. Denn dann bekommt ihr nur Geld zurück.

Das Geld, welches ihr über 3/5 im Monat mehr hättet, bekommt ihr dann in einem großen Batzen und eventuelle Abzüge, die es gibt werden dann davon abgezogen. Am Ende bekommt ihr Geld und müsst nichts zurückzahlen. Ist das halbwegs verständlich?

Also am Ende des Jahres ist es egal ob ihr 3/5 oder 4/4 seid - bei 3/5 habt ihr pro Monat mehr und solltet davon ein bisschen zurücklegen für die Nachzahlung und bei 4/4 bekommt ihr das Geld mit der Steuerrückzahlung in einem zurück. Aber die Summe ist am Ende des Jahres die gleiche!

Liebe Grüße

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Und nur so als Tipp - wenn du irgendwann wieder arbeitest, dann ist es auch besser wenn ihr beide in der Steuerklasse 4 bleibt ... wegen deiner Rente. Denn in der 5 zahlst du auch weniger in deine Rente ein und es kann ja einiges passieren in den nächsten 30 - 40 Jahren, da würde ich keine Rentenansprüche verschenken - nur für ein paar hundert Euro mehr im Monat auf dem Konto (und das Geld gibt es ja eh am Ende wieder obendrauf).

Als verheiratetes Paar seid ihr dann übrigens nicht mehr in der Steuerklasse 1, sonder in der 4 - ist aber vom Ding her das gleiche wie die Steuerklasse 1.

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wg der Rente? Ich kenne das nur, dass Sozialversicherungsbeiträge vom Brutto einheitlich abgeführt warden, damit hat ja die Steuerklasse nichts zu tun? Hast du da ne Quelle zu?

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2020:Die Steuervorauszahlungen des Mannes bis zur Heirat mit Steuerklasse 4 sind hoch genug, um die Nachteile der sich aus dem Elterngeld ergebenden Progressionseinkünfte auszugleichen. Daher Empfehlung: Wechsel bei der Hochzeit.
2021: Mit der Kombination 3/5 zahlt ihr mutmaßlich zu wenig Steuern. Eine Nachzahlung ist wahrscheinlich. Empfehlung: Wechsel in 4/4 zu März oder April.