Kindesunterhalt im Wechselmodell

Hallo,
wir betreuen seit einem Jahr unsere beiden Kinder im Wechselmodell mit deutlichem Betreungsüberhang beim Vater. Die Mutter hat seit der Trennung und damit seit Beginn des Wechselmodells keine Anstrengungen unternommen ausreichendes Einkommen zu erzielen um ihren Kindern gegenüber Unterhalt leisten zu können. Sie lässt auch keinen Willen erkennen dies in Zukunft freiwillig zu ändern. Ihr stehen pro Woche 3 volle Tage und 2 halbe Tage für eine Tätigkeit zur Verfügung. Wenn sie demnächst weder Trennungsunterhalt noch Ehegattenunterhaltb erhält, ist sie gezwungen den Kindesunterhalt (ihren Anteil leiste ich ja zur Zeit ersatzweise mit) und das Kindergeld für ihren Lebensunterhalt zu nutzen. Entsprechend wenig Geld steht damit den Kindern zur Verfügung. In der Realität muss ich die Lücke schließen in dem ich von meinem Selbstbehalt zuschieße.

Hat jemand Erfahrungen? Gibt es Möglichkeiten die Mutter der Kinder zur Arbeit zu "motivieren"?

Leider habe ich bisher noch keine wirklich zielführendes Antwort von meinem RA erhalten bezüglich dieser Fragestellung.

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Ist doch ganz einfach:
Ein Wechselmodell ist es erst, wenn Mutter und Vater ziemlich exakt jeweils 50% der Betreuung übernehmen. Alles andere ist KEIN ECHTES Wechselmodell, sondern das ganz normale Residenzmodell (und hier eben) mit sehr großzügigen Umgangszeiten. Aber das dürfen die Eltern ja frei festlegen.
In dem Fall wäre also die Mutter die unterhaltsverpflichtete Person und keinesfalls berechtigt Unterhalt oder Kindergeld zu erhalten. Da sie offenbar nicht zahlen kann, kann der Vater Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragen.

https://www.rosepartner.de/wechselmodell.html

Ich würde hier den Anwalt wechseln und ihr über den Anwalt mitteilen lassen, dass der Geldsegen in naher Zukunft aufhört.

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Ja, indem du ihr nicht die Lücke schließt!!!! Warum unterstützt du ihre Faulheit!

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Wenn die Kinder größtenteils bei dir leben, solltest du sie bei dir anmelden und dann bekommst du Kindergeld. Warum bekommt sie bitte das Kindergeld??
Außerdem hättest du Unterhaltsvorschuss beantragen können.
Was hast du für einen Anwalt der dich so schlecht berät?
Geh Mal bitte zum Jugendamt und lass dich beraten.

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Solange es eine "Betreuungsüberhang" gibt, habt ihr kein Wechselmodell. Somit wäre die Mutter den Kindern ggü. voll barunterhaltspflichtig.
Soweit ich weiß, hat der unterhaltspflichtige Teil alle Anstrengungen zu unternehmen, den Unterhalt leisten zu können, nur reichen da warme Worte nicht.

Ihr solltet also 1. klären, welches Betreuungsmodell ihr lebt (wobei ich jetzt auch nicht exakt die Tage zähle) und 2. dann die Finanzen.

VG

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Vielen Dank für die Beiträge. Es stellt sich ganz klar heraus, die Mutter deckt spätestens nach der Scheidung ihren Lebensbedarf von Kindergeld und Kindesunterhalt. Zum Teil ist dies ja auch richtig (Mietanteil Kinder für größere Wohnung). Jetzt schon sagt sie ganz deutlich den Kindern, ich habe kein Geld, es gibt keine Extras, fragt Papa der hat das Geld (bin am Selbstbehalt). Ganz klar "Warme Worte" bringen nichts, da ist nur ein rechtliches Vorgehen möglich.
Nur wie? Der RA sagt, die Mutter könne jederzeit das Wechselmodell als gescheitert erklären wenn ich "Probleme" mache. Wieso eigentlich nur die Mutter? Aufgrund des Betreungsüberhangs könnte ich dies doch sicherlich auch aufgreifen? Ich fühle mich erpresst und der RA meint nichts dagegen machen zu können. Die Mutter soll doch nur auch in finanzieller Hinsicht Verantwortung für die Kinder übernehmen. In der Ehe hätte sie arbeiten gehen können nur wie jetzt auch wollte sie nicht. Sie hat einen einträglichen Beruf und keine Einschränkungen gesundheitlicher Art.

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Nochmal der Rat: Wechsel den Anwalt.

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Also nochmal. Dein Anwalt ist seltsam.
Geh zum Jugendamt.
Es ist scheißegal ob die Mutter arbeitet oder nicht. Wenn die Kinder wirklich hauptsächlich bei dir sind stehen dir Gelder zu. Darum musst DU DICH kümmern.

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Vorab, ich kenn mich damit einfach zu wenig aus.

Aber müsste bei einem wechselmodell nicht jedem der Elternteile das hälftige Kindergeld zustehen?

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Werde versuchen mich von einem anderen Anwalt nochmals beraten zu lassen. Habe versucht selbst auch noch mehr zum Thema raus zu finden. Wenn ich richtig verstanden habe sind beide Eltern grundsätzlich erst mal im Wechselmodell unterhaltspflichtig. Daraus resultiert eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, sprich Pflicht zur Vollzeitarbeit beider Elternteile. Kein Elternteil kann von dem anderen Unterhalt fordern, nur die Kinder gegenüber den Eltern.

Die Frage die sich für mich stellt, warum kann in meinem Fall die Mutter einfach machen was sie will? Der RA sagt nur, am besten nicht dran rühren...

Wenn anscheinend die rechtliche Lage einigermaßen klar ist, wie kann ich die Mutter rechtlich zwingen ihrer Pflicht nachzukommen? Es gibt in ihren Job sehr gute Möglichkeiten halbe Wochen zu arbeiten mit gutem Verdienst.

Vielleicht bring mich ein anderer RA weiter.