Wann beginnt die Elternzeit?

Hallo, komplizierte Frage. Die Elternzeit beginnt ja nach dem Mutterschutz und dieser endet bei mir am 26.2. . Heißt meine Elternzeit würde doch dann am 27.2. Beginnen. Mein Kind ist aber am 16.12. Geboren (et war 31.12) und die Elternzeit Monate sind doch auch immer in Lebens Monaten anzugeben. Also theoretisch habe ich ja vom 16.3. Bis 15.4. Zum Beispiel einen Elternzeit Monat. Und würde irgendwann in einem Jahr an einem 16. Auch wieder anfangen zu arbeiten. Der MutterSchutz endet ja nun nicht an einem 15. Bin ich dann trotzdem schon vom 27.2. In Elternzeit und ab wann beginnt dann theoretisch der Lebens Monat an zu zählen, ab 16.2. Schon oder ab 16.3. ? Kompliziert zu schreiben irgendwie.
Wenn ich ein Jahr Elternzeit nehme, ist der 16.12. Mein 1. Arbeitstag und wenn ich 16 Monate nehme, dann der 16.4. ? Ist das so richtig?
Sorry für den langen Text.

1

Elternzeit ist unabhängig von den Lebensmonaten und beginnt/endet dann, wann du es festlegst bzw. wie du es beim Arbeitgeber anmeldest. Elterngeld hingegen wird für Lebensmonate bezahlt.

Du meldest also einfach Elternzeit beim Arbeitgeber mit Ende des Mutterschutzes, also zum 27.2. an. Beim Elterngeld hingegen wirst Du wohl 3 Monate Basis EG beantragen müssen, da Zeiten von Mutterschutz immer als Basis EG gerechnet werden (für dann Fall, dass du sonst noch elterngeld plus beantragen wolltest...).

3

Okay. Also ich möchte ein Jahr komplett das Elterngeld beziehen und dann noch 4 Monate ohne Elterngeld hintendran hängen. Das würde bedeuten ich beziehe dann bis zum 16.12. Elterngeld und würde dann von da bis zum 16.4. Kein Geld bekommen, oder?

5

Genau so!

2

Den Zeitraum der EZ bestimmst du selbst. Die Auszahlung des EG richtet sich allerdings nach den Lebensmonaten des Kindes. Beides hat als solches fast nichts miteinander zu tun. Dir stehen ja 3 Jahre EZ pro Kind zu, du bekommst aber bei Mutterschaftsgeldbezug bspw nur 21 Monate Elterngeld Plus...das kannst du dir aber auf deiner EG Stelle erklären lassen.

4

Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, dieser wird nur bei der Länge mit einberechnet, so dass bei ganzen Jahren immer der Geburtstag dein erster Arbeitstag ist.

Du schreibst einfach“... im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum xx.xx.xx....“

Das Enddatum kannst du ja beliebig wählen. Das ist nicht abhängig vom n Lebensmonaten, Monaten, Wochen, Tagen.

Elterngeld und Elternzeit sind ja komplett unterschiedliche Dinge.