Steuerklassen-Wechsel

Hallo zusammen.
Hier findet sich immer jemand der was weiß 😋 daher möchte ich euch gerne fragen, wie sich das Ganze mit dem Steuerklassen-Wechsel verhält. Ich bin nicht verheiratet mein Partner verdient etwa das gleiche wie ich. Bisher haben wir beide Steuerkl. 1.

1.Macht es Sinn, dass jeder von uns ein "halbes Kind" nimmt oder sollte doch einer von uns ein "volles Kind" nehmen?

2. Kann ich überhaupt die steuerklasse wechseln, wenn wir zusammen leben?

3. Muss ich den Antrag noch dieses Jahr stellen oder reicht es auch Anfang nächsten Jahres?

Danke Euch!

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Hallo,
also soweit ich weiß, kann man die Steuerklasse nur wechseln, wenn man verheiratet ist. Und des Weiteren glaube ich, dass ihr beide automatisch einen halben Kinderfreibetrag bekommt, wenn dein Partner die Vaterschaft anerkennt.
Falls ihr nicht vor habt vor der Geburt noch zu heiraten empfehle ich euch dringend, dass ihr Sorgerecht und Vaterschaft vor Geburt klärt ansonsten hat der Vater keinerlei Rechte oder Entscheidungsgewalt über euer Kind, auch nicht wenn Dir (was natürlich keiner hofft) unter der Geburt etwas passiert. Solang dann die Vaterschaft nicht festgestellt wurde, entscheidet über alles ein Vormund vom Jugendamt. Wenn das Kind auf Intensiv liegt, darf er rein rechtlich nicht mal zum ihm/ihr. Diese Vorstellungen fand ich total gruselig!!
Informiere dich auf jeden Fall mal. Es ist echt schnell erledigt mit einem Termin beim Jugendamt und kostet nix.
Viele Grüße

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Auweia, sei mir nicht böse, aber alles was Du schreibst ist falsch 🙈 Gefährliches Halbwissen!

Ich stecke gerade drin, im Steuerklassen- Wechsel. „Automatisch“ passiert da gar nichts. Steuerklasse 2 bekommt man nur, wenn man Alleinerziehend ist. Kinderfreibetrag muss beim Finanzamt beantragt werden.

Sollte Dir irgendwann, irgendetwas passieren, bekommt der eingetragene Vater das Sorgerecht, egal ob ihr das vorher geregelt habt oder nicht. Auch wenn Du vorher das alleinige Sorgerecht hattest. Es sollte halt die Vaterschaftsanerkennung gemacht sein.

Liebe Grüße Surfermami mit Surferboy (3 Jahre) an der Hand und Surfergirl (27. ssw) im Bauch

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Kind ist schon da :) Vaterschaft und Sorgerecht haben wir vorher schon fertig gehabt. Trotzdem Lieben Dank für den lieb gemeinten Tip

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Unverheiratet? Da gibt es keine Steuerklassenwahl im Sinne 3/5 oder 4/4.
Die steuerliche Zuordnung des Kindes ergibt sich automatisch je zur Hälfte. Nur in Ausnahmefällen ist ein Übertrag auf einen Elternteil möglich. Dann hat man allerdings andere Probleme als den Freibetrag.

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Ob halbes oder volles Kind macht keinen großen Unterschied. Ich habe den Steuerrechner des BMF benutzt und der Unterschied betrug bei 2.500 brutto, LStkl. 1, zwischen 1,0 und 0,5 weniger als 1 Euro.

In der Steuererklärung wird erst komplett aufgerechnet. Jeder erhält die Hälfte des Freibetrags und das Kindergeld wird gegengerechnet. Üblicherweise ist das Kindergeld höher als die Steuerersparnis durch den Freibetrag wäre, weshalb es dabei bleibt.

Die unberechtigte Einsparung von >1 Euro würde dann wieder draufgerechnet.

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Hi. Nein die Steuerklasse kannst du nicht wechseln wenn ihr zusammen lebt und nicht verheiratet seid. Jeder behält die 1. Wenn er als Papa angegeben ist, bekommt jeder einen halben Kinderfreibetrag. Ob es Auswirkungen hat wenn einer den ganzen Kfb hat, kann man so ohne Summen nicht sagen, aber wenn wäre es auch sehr gering. Max ein paar Euro. Vg

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1. geht nicht

2. nein

3. erledigt sich durch Beantwortung von 1. und 2.

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Der Freibetrag macht sowieso erst Sinn, wenn das höher als das Kindergeld ist.

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Wie ist das zu verstehen? Kindergeld sind ja 204 EUR und der Freibetrag ist doch mehr als 204 EUR. Oder?