Schwanger in der Elternzeit

Hallo ihr lieben,
Ich habe eien frage zum Thema Elterngeld, wenn man während der Elternzeit wieder schwanger ist.
Bei meinem fall ist es so, dass ich mein erstes Kind im August '19 bekomme habe und mein Arbeitsverhältnis genau 2 Wochen vor der Geburt beendet wurde. Das bedeutet also, dass ich Mutterschaftsgeld und Elterngeld bekomme. Was ist denn, wenn ich nun wieder schwanger bin? Ich weiß, dass ich keinen Arbeitgeberzuschuss eim Mutterschaftsgeld bekomme aber wie wird das Elterngeld dann berechnet bzw was steht mir zu?

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Guten morgen. Also bei einer Freundin ist genau dieser Fall eingetreten & laut Amt läuft ihr Elterngeld einfach weiter.

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Das kommt drauf an, wann dein neuer ET ist, wie du jetzt Elterngeld beziehst, ob du vorher nochmal arbeitest..... ohne genaue Angaben kann man da nix sagen.
Achso, ohne Arbeitgeber hast du keine Elternzeit. Denk dann bitte auch an deine Krankenversicherung.

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Ich würde lieber an Deiner Stelle auf Nummer sicher gehen und auf der Elterngeldstelle nachfragen. Gerade weil Du schreibst das schon beim 1. Kind dein Arbeitsverhältnis kurz vorher beendet wurde. Das ist allg ein echt komplexes Thema, mein Wissenstand es wird das Einkommen aus den letzten 12 Monaten genommen, Lohnersatzleistungen dürfen nicht zur Berechnung herangezogen werden.
Ich werde z. B deshalb nur den Sockelbetrag von 300 € bekommen.. Da Du dich aber nicht mehr im Angestelltenverhältnis befindest kannst Du meiner Meinung nach auch keine 2. Elternzeit beantragen da dies nur mit gültigem Arbeitsvertrag möglich ist.
Wie gesagt irre komplexes Thema, ruf da lieber bei der zuständigen Elterngeldstelle an und frag nach!!

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Um diese Frage zu beantworten fehlen die Informationen.

Denn mit der Elternzeit, die du eh nicht hast, hat das ganze nichts zu tun!