Elternzeit, Kündigung und Resturlaub - knifflig

hallo, ihr Lieben.

Ich bin seit März 2019 zuerst in Mutterschutz, jetzt in Elternzeit, letztere ist bis Ende Juli 2020 genehmigt worden.

Aus 2018 habe ich noch 20 Tage Erholungsurlaub. Diesen konnte ich aufgrund eines Teil BV nicht nehmen, er ist schon nach 2019 übertragen worden.

Ich ziehe in Betracht, mein jetziges Arbeitsverhältnis aufgrund von Jobwechsel zu kündigen, da hätte ich ja 3 Monate Kündigungsfrist.
(Bisher aber noch Spekulation, da ich erst in der Bewerbungsphase bin)

Aber was würde mit dem Alturlaub geschehen, auf den ich noch Anspruch habe? Da an die Elternzeit "hinten ran hängen" nicht geht, ist der Arbeitgeber zur Abgeltung verpflichtet?

Mit bestem Dank für eure Antwort schon jetzt und
Merry XMAS!

1

Da beantragst du Abgeltung, dann wird er ausgezahlt.

2

Ja, der wird dann ausgezahlt. Ich meine da gibt es sogar ne Regelung im BEEG. Und wenn dein AG nicht explizit noch darauf hinweist, dass er den Urlaubsanspruch in der EZ kürzt, wie es ihm gesetzlich zusteht, dann hast du auch in EZ Urlaub „gesammelt“, der dir noch ausgezahlt werden muss.

3

Wieso ginge es nicht, den Urlaub an die Elternzeit zu hängen?

Hast du bedacht, dass die 3-monatige Kündigungsfrist nur gilt, wenn du genau zum Ende der Elternzeit kündigst? Zu jedem anderen Zeitpunkt kannst du mit deiner vertraglichen bzw der gesetzlichen Frist kündigen

6

das Ranhängen geht nicht, weil man Urlaub nur im Rahmen einer Beschäftigung ranhängen kann und wenn ich kündige, bin ich dort nicht mehr beschäftigt, also kein Arbeitsverhältnis mehr.

7

Wenn du nicht zum Ende der Elternzeit kündigst ist das selbstverständlich möglich.

4

Stand auch davor. Gekündigt und auszahlen lassen. Habe nahtlos mit dem neuen Job angefangen.

5

danke!