Beschäftigungsverbot

Hallo ihr Expertinnen,
Könnt ihr mir sagen unter welchen Voraussetzungen man ein Beschäftigungsverbot bekommt?

Wer muss das aussprechen?Gyn? Hausarzt? Betriebsarzt? Erfährt der AG den Grund, oder nur die Tatsache?

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Es gibt ein BV vom Arbeitgeber, wenn dein Arbeitsplatz nicht den Richtlinien des Mutterschutzgesetzes entspricht und er dir keinen anderen bieten kann.

Bv vom FA gibt es, wenn du/das Ungeborene durch eine Weiterarbeit gefährdet wären, medizinisch begründet.

Grundsätzlich muss man für ein BV arbeitsfähig sein.

Aus welchem Grund möchtes du ein BV?

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Der Grund geht und doch nichts an. Wieso wird das hier in Forum immer durchgekaut.

Der erste Teil deiner Antwort war doch ausreichend zu ihrer Frage

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Oh Mann, eine präzise Antwort kann man so nicht wirklich geben. Warum muss das hier im Forum immer so als Angriff gewertet werden anstatt als sachliche Frage?!

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Arbeitgeber erteilt BV wenn er dir keine MuSchG konforme Arbeit bieten kann. Um das zu beurteilen muss er eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durchführen, i.d.R. mit dem AN zusammen.
Der Gyn (bzw. jeder niedergelassen Arzt darf es) erteilt es wenn Gesundheit von Mutter oder Kind durch Arbeit gefährdet werden.
Den Grund erfährt der AG i.d.R. nicht, meist wird es so formuliert, dass ein Risiko für die Schwangere/das Ungeborene eine Weiterbeschäftigung nicht ermöglicht.
Dein AG darf aber das BV anzweifeln und eine 2. Meinung/Untersuchung verlangen wenn er begründeten Zweifel hat. Dabei darf er dir aber nicht den Arzt vorschreiben, der die erneute Beurteilung übernimmt.

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Guten morgen,

also beim BV gibt es unterschiede.

Betriebliches BV
-wird vom AG ausgestellt, wenn er keinen Mutterschutzgerechten Arbeitsplatz stellen kann.

Individuelles BV
-wird vom Frauenarzt manchmal auch vom Hausarzt ausgestellt. Dieses wird nur ausgestellt wenn dein Leben oder das Leben deines ungeborenen Kindes gefährdet sieht.
Das ist also nicht einfach mal so zu bekommen.

Beim individuellen BV erfährt der AG nicht warum du es erhalten hast. Da steht in der Bescheinigung halt nur, dass dein Leben oder das deines ungeborenen Kindes gefährdet ist.



Zum Betriebsarzt geht man in der Regel eigentlich dann, wenn der Betrieb hätte ein betriebliches BV ausstellen müssen und es nicht getan hat.

Dann ist nicht nur der Betriebsarzt sondern aus das Gewerbeaufsichtsamt zuständig.

Wegen was möchtest du denn ein BV haben? Wenn dir kein betriebliches BV zu steht wird es schwierig ein individuelles BV zu bekommen. Oft reicht es nur für eine Krankenmeldung. Und da fällst du nach 6 Wochen regulär ins Krankengeld.

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Guten morgen.
Ich hab ein BV von meinem AG. Bin Zahnmedizinische Fachangestellte & daher wg "Gefährdungen am Arbeitsplatz" seit der 7ssw zuhause.
Meine Kollegin arbeitet an der Anmeldung ~ kein Gefahrenbereich.
Sie hat später ein BV von ihrem FA bekommen, wg starken Rückenschmerzen. Das war sie aber schon im 7 Monat glaube ich.

Liebe Grüße pueppi.91 & Maikäfer 19+6

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Hey,

Wie dir bereits einige geantwortet haben, gibt es zwei Möglichkeiten. Das generelle BV und das individuelle. Die Unterschiede muss ich ja nicht noch Mal erläutern.

Bei mir war es irgendwie so, dass mir wohl ein betriebliches/generelles zugestanden hätte (stationäre Kinder- und Jugendhilfe), aber noch mein AG dafür zu unserer Betriebsärztin geschickt hat. Ich glaube, weil das individuelle für den AG besser ist (vielleicht finanziell?... Ich habe nicht gefragt). Ansonsten hätten sie es mir aber auch so gegeben, da es einfach kein sicherer Arbeitsplatz nach MuSchG Richtlinien ist. Vielleicht ist das ja auch noch interessant für dich. Je nach dem wie Gründe vorliegen.

Ich wünsche Dir alles Gute

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Bei beiden Arten von BV bekommt der AG das Geld über die Umlage zurück.

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Hm... okay. Ja war nur eine Mutmaßung von mir, weil mein AG mich zur Betriebsärztin geschickt hat für das BV und meinte, dass sei einfacher. Mir war es letztlich egal (Ich fand BV zu Beginn eine schreckliche Vorstellung, da mir mein Job sehr viel Spaß macht), deswegen bin ich dann zur Betriebsärztin und auf dem BV steht "individuell" ... Komisch, jetzt frage ich mich wieso das einfacher ist für meinen AG, als das betriebliche 🤔🤔🤔

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Also ich habe in der Pflege ein BV bekommen aufgrund von schwer heben...es reicht wenn in der Gefährdungsbeurteilung nur 1 punkt mit JA angekreuzt wird

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Oh, ein JA reicht schon? Das wusste ich noch nicht. Ich komme so auf 5😐 Bin mal auf den Januar gespannt, wenn ich meinem Chef von der SS erzähle😖

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Das stimmt so nicht ganz. Nur wenn der mit Ja angekreuzte Punkt nicht behoben werden kann gibt es ein BV. Meine Gefährdungsbeurteilung hat vors Jas nur so gestrotzt und ich bin versetzt worden in einen Bereich indem ich damit nichts mehr damit zu tun habe. Meiner Freundin wurden nur strikte Auflagen gegeben, was sie nicht mehr machen darf und hat dann entsprechend weitergearbeitet. Kommen auch beide aus der Pflege

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Hallo,
Expertin bin ich keine, aber ich hatte in der ersten Schwangerschaft ein BV. Mein Arbeitgeber konnte mir kein Arbeitsplatz zur Verfügung stellen wo meine Schwangerschaft nicht in Gefahr gewesen wäre (Pflegefachkraft). Mein Arbeitgeber hat sich da sehr affig gehabt und am Ende tat ich meinem Gyn so leid das er es ausgesprochen hat. Ich hing ja so in der Luft. Jetzt bin ich wieder schwanger und habe ein BV vom Gyn erhalten, weil ich eine Risikoschwangerschaft habe. Ich muss Bettruhe halten usw. Bin immer noch ganz perplex, weil bis Samstag noch alles ok war. Eigentlich wollte ich gern bis zum Mutterschutz arbeiten. 😕 VG

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Also bei mir war das so.
Es gab im Betrieb immer die Order wennan schwanger ist sofort melden. Aufgrund der Arbeit, arbeite in ein Chemie Betrieb,ist das Arbeiten dann nicht mehr möglich (schwer heben, Gerüche, Chemikalien,ganzen Tag stehen,). Als ich verkündete schwanger zu seinhlaibte mein Chef plötzlich neue Regeln aufzustellen. Lag aber daran daß er Probleme mit meiner Beziehung hatte. Ich bat darum das man zügig die Gefährdungsbeurteilung macht damit wir sehen was ich noch darf und was nicht. Solange sollte ich seiner Meinung nach normal weiter arbeiten. Konnte ich aber nicht weil ich mir am ko.... War. Situation meim arzt geschildert. Daraufhin wurde ich krank geschrieben.er wieder beim AG nachgefragt wegen der Gefährdungsbeurteilung.Antwort Dauer seine Zeit. Nach 5 Wochen habe ich mit diesen Fakten das Gewerbeaufsichtsamt kontaktiert da ich dabei war ins Krankengeld zu rutschen was navh Aussage meiner Kollegen der Plan meines Chefs war. Dort stellte sich heraus die SS war nicht mL gemeldet.wir gaben dem Arbeitgeber nochmal Zeit. 2 Tage bevor ich 6wovjen krank gewesen wäre rief ich wieder bei mein AG an. Teilte mit das ich Kontakt u Gewerbeaufsichtsamt habe und es jetzt Zeit für eine Lösung wird. Und siehe da noch am Selben Tag war mein BV fertig.
Mein Arzt hätte mich weiterhin nur krank schreiben können weil Gesundheitlich außer d brechen nichts vorlag. Ich wäre gerne weiter arbeiten gegangen aber ich weiß ja was ich in mein Job tue und kann schon einschätzen was das für ein Baby bedeutet.

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Also bei mir war das so. Ich habe einen ganz normalen Bürojob bei einer Behörde.Bis zur 15. Woche war ich ein Großteil krankgeschrieben, da ich extrem mit Übelkeit zu tun hatte. Danach wollte ich natürlich ganz normal weitermachen. Mein Kreislauf hat es aber nicht mitgemacht 41 Stunden die Woche zu arbeiten. Vom Arbeitsplatz her war nichts gefährdet, nur die Zeit an sich war problematisch.
Eine anteilige Krankschreibung wäre nicht gegangen. Einen Homeofficeplatz konnte mein Arbeitgeber so spontan nicht einrichten. Ich wollte aber nicht komplett ausfallen, da die Arbeit komplett an den Kollegen hängen geblieben wäre. Nachbesetzt werden Stellen bei uns erst ab MuSchu. Daher habe ich meine FA gebeten zu prüfen ob sie mir ein individuelles BV ausstellen kann, das ich nur x Stunden am Tag arbeiten kann. Sie hat das extra recherchiert und mir dann so ausgestellt. Aber bei den Beamten ist es so, dass es Krankengeld nicht gibt. Das komplette Gehalt trägt sowieso die Behörde, egal warum man ausfällt. Insofern waren hier keine KV in irgendeiner Art beteiligt. Evtl war das dafür ausschlaggebend.