Elterngeld und Elternzeit

Hallo zusammen,

ich denke, hier finde ich die meisten Profis, deswegen frag ich einfach mal hier.

Es geht um einen Arbeitskollegen. Er ist nicht deutscher Herkunft und hat deswegen einige Sprachbarrieren. Ich möchte ihm aber gerne helfen (gerade solche Anträge sind ja recht kompliziert) Leider ist er jetzt recht knapp dran und dann auch noch eine Woche vor Weihnachten #augen

Also, er wird jetzt Ende Dezember Vater. Er möchte im Januar Elternzeit nehmen, was auch genehmigt ist. Jetzt war die ganze Zeit die Rede von Lohnausgleich und Finanzamt. Das hab ich überhaupt nicht verstanden. In der Elternzeit gibt es doch einfach keinen Lohn, oder? Wenn müsste er Elterngeld beantragen, richtig?

Seine Frau ist nicht berufstätig, sie könnte aber doch 12 Monate Elterngeld beantragen, oder? Sie würde dann 300 Euro bekommen?

Und er könnte das Elterngeld+ beantragen? So wie ich das verstanden habe, muss man das aber für 2 Monate beantragen. Einer geht nicht, oder? Und das ist dann auch an die Elternzeit gekoppelt? Also 1 Monat Elternzeit und 2 Monate Elterngeld wäre ja quatsch, richtig?

Dann hab ich noch gelesen, dass man die Monate splitten kann und dass er auch in Teilzeit arbeiten könnte. Wäre also zB folgendes möglich:
Elternzeit Januar + Juni -> Elterngeld auch für Januar und Juni und dann aber im Juni Teilzeit 30Std/Woche arbeiten.
Gibt es da eine Einkommensgrenze? Er verdient nämlich auch ganz gut. Sein Gehalt würde dann ja auf die 30 Std gekürzt + Elterngeld?
Er hat einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit, oder könnte der Arbeitgeber nein sagen?

Und kann die Frau dann auch die Monate Januar und Juni für Elterngeld angeben, oder müsste sie die 2 Monate hinten dran hängen?

Puh, so viele Fragen, das ist aber auch kompliziert. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. ... auf mich kommt das auch noch zu, bin aber gerade erst in der 9. Woche.

Vielen lieben Dank #danke
Grüße
K4ssio

1

Elterngeld hat prinzipiell nix mit Elternzeit zutun. Elternzeit bedeutet nur, dass der Arbeitgeber den Angestellten frei stellen muss, wenn dieser Elternzeit nehmen möchte. Elterngeld selbst hat eine ober (300 Euro meines Wissens) und Untergrenze (weiß ich nicht aus dem Kopf). Es berechnet sich aus allen Einnahmen der vorangegangenen 12 Monate vor der Geburt des Kindes und ist ca 60-65% des Gehalts. Krankenkasse und sonstige Sozialabgaben werden durch Elterngeldstelle gedeckt. Elterngeld wird im normalen Rahmen 14 Monate gezahlt, wie ihr diese aufteilt entscheidet ihr. Wir haben 12 Monate Mama, 2 Monate Papa gemacht. Ich könnt die Monate auch zeitgleich nehmen. Aber trotzdem nur 14 Monate. Wie es sich mit Elterngeld plus und Teilzeit während Elternzeit und Elterngeldbezug verhält weis ich leider nicht. Er soll sich in nem Familienbüro beraten lassen!

9

Ok, aber dann würde er in der Elterzeit ja kein Geld erhalten, würde er kein Elterngeld beantragen 🤔
Naja gut, für Januar ist es jetzt eh zu spät 🙈

16

Richtig, aber es gibt ja Fälle, wo Eltern auf Elterngeld nicht angewiesen sind, oder sogar unentgeltlich länger Elternzeit machen müssen, da sie keinen Kitaplatz bekommen haben. Es geht bei Elternzeit nur um die Freistellung beim Arbeitgeber.

weiteren Kommentar laden
2

Habt ihr Vorort keine Schwangerschaftsberatungsstelle? Die würden dort ihm alles erklären und bei den Anträgen helfen. Meistens kriegt man auch gleich Termin.

10

Puh, gute Frage, keine Ahnung 🤷🏼‍♀️
Muss ich mal suchen.

3

Was du meinst ist nicht elterngeld+ sondern partnermonate.

Ich würde deinem Kollegen auch empfehlen, mit seiner Frau zu einer beratungsstelle zu gehen. Du kannst ja auch mitkommen, wegen des sprachproblems. Bei uns machen das profamilia und die kirchlichen Einrichtungen. Die sind wirklich hilfsbereit und gut informiert.

11

Danke für den Tipp, werde mich da mal informieren.

Gut, dass es bei mir leichter wird. Mein Mann will lediglich Urlaub nehmen.

4

Hier kamen ja schon viele Tipps.

Die Frau kann Elterngeld beantragen, das stimmt. Bei meiner besten Freundin ist es umgekehrt: er ist zu Hause, er bekommt 12 Monate Elterngeld (300€) und sie macht Partnermonate :)

Bei uns bin ich zu Hause, bekomme 12 Monate Elterngeld und mein Mann nimmt 2 partnermonate. Einen war er komplett zu Hause, einen (Ende Januar wird der sein) geht er 30 Wochenstunden arbeiten. Da bekommt er normal Gehalt (für die 30 Stunden) und den Rest Elterngeld (wären eigtl 210€ aber da es Minimum 300€ Elterngeld gibt, lohnt sich das sogar :D).

Wie und wann der Antrag eingereicht werden muss und wie lange es dann dauert, ist in jedem Bundesland anders. In RLP war es ein Antrag für beide Eltern, die Bearbeitung hat bei uns auch recht lange gedauert (obwohl fristgerecht abgegeben), ich bekam dann eine Nachzahlung :) denke grade mit Weihnachten dazwischen, kann es schon mal länger dauern.

12

Danke für die Antwort.

Ja, ich denke auch, dass er zu spät dran ist. War heute ein wenig überrascht von den Plänen.

5

"Er möchte im Januar Elternzeit nehmen, was auch genehmigt ist."

Er hat sich mit der Anmeldung für die kommenden 2 Jahre festgelegt, wenn er da nur Januar bzw. 1. LM reingeschrieben hat, muss ihm der Arbeitgeber keine weitere Freistellung/ Elternzeit gewähren. Ist reine Kulanz.

Um EG zu beziehen, muss er mindestens 2 Monate beantragen. Bevor ihr euch da jetzt einen Kopf macht, würde ich erst mal fragen, ob der AG so freundlich ist, ihm nochmal EZ einzuräumen, sonst ist alles eh hinfällig.

Und nur weil du die Sprachbarriere aufführst und die Frau nicht erwerbstätig ist - dürfte sie denn arbeiten? Sonst hat sie evtl. keinen Anspruch auf EG.

6

Hey
Mit dem was du schreibst seh ich genauso, nur das die frau evtl kein Anspruch auf EG ist falsch,dafür gibt es den mindestsatz von 300€ ,jede langjährige hausfrau/mann hat Anspruch auf diese 300€ 😉


Lg

7

Nein, leider kenn ich da tatsächlich Beispiele aus dem Arbeitsumfeld wo das nicht so ist, wenn die Frau z.B. Flüchtling ist und keine Arbeitserlaubnis bisher weil vermutlich Ablehnungsbescheid

https://www.elterngeld.de/elterngeld-fuer-auslaender/#Wann_erhaeltst_du_kein_Elterngeld
"Nicht freizügigkeitsberechtigte Mitbürger, die aus dem Ausland kommen, erhalten aus verschiedenen Gründen kein Elterngeld. Hast du lediglich eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, damit du eine Ausbildung in Deutschland machen kannst, bist du nicht für den Bezug von Elterngeld berechtigt. Wurde dir die Aufenthaltserlaubnis ausgesprochen, weil du aus einem Kriegsland kommst, besteht ebenfalls kein Anrecht auf Elterngeld, es sei denn, du gehörst zu den oben genannten Menschen, die auf der Basis eines Härtefalles seit mehr als drei Jahren in Deutschland leben und hier auch arbeiten oder Sozialleistungen beziehen."

Klar, als Deutsche kann man jahrelang Hausfrau sein und erhält den Mindestsatz, als Ausländer nicht unbedingt.
Der Bekannte der TE bzw. seine Frau können natürlich auch z.B. Franzosen sein, dann stellt sich das Problem nicht.

weitere Kommentare laden
17

Vielen Dank für eure Antworten.

Also sicher ist, dass er etwas spät mit dem Thema angefangen hat.

Ich werde mal den Kontakt zur Diakonie herstellen, dass sie dort vernünftig beraten werden (danke für den Tipp-kannte ich noch nicht)
Und wenn sie einen Anspruch haben, wird er wohl 1 Monat und sie dann 11 nehmen.

21

Elterngeld kann man eh erst nach der Geburt beantragen,da ist er nicht zu spät dran.
Und es wird für Lebensmonate und nicht Kalendermonate gezahlt.
Also wäre es am Besten die Elternzeit auch so zu nehmen, sonst hat man Abzüge.

22

Und elterngeld gibt es nur wenn er mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt, die müssen aber nicht zusammenhängen.
Elternzeit hat jeder Anspruch auf 3 Jahre,
Elterngeld zusammen 14 Monate

24

Richtig, siehe auch, BEEG Artikel 4 Abs. 5:
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4.html
" Er kann Elterngeld nur beziehen, wenn er es mindestens für zwei Monate in Anspruch nimmt"

nur den Januar geht nicht