Teil-Arbeitslosengeld

Hallo,

seit 2,5 Jahren hatte ich zwei Jobs, bei sozialversicherungspflichtig.
Jetzt ist einer davon weggefallen (Befristung lief aus).

Ich war beim Jobcenter, um Teil-Arbeitslosengeld zu beantragen. Der Sachbearbeiter meinte, das hätte er noch nicht gehabt. Er hat sich mit einer Kollegin beraten, die meinte, er sollte alles normal ausfüllen und eben das Einkommen aus dem weiterlaufenden Job angeben.
Nachdem ich jetzt alle Unterlagen eingereicht habe, auch genaue Abrechnungen aus dem weiterlaufenden Job der letzten 12 Monate, habe ich meinen Bescheid bekommen:
im November bekomme ich kein Arbeitslosengeld, weil mein "Nebeneinkommen" zu hoch ist.

Beim googeln finde ich aber, dass beim Teilzeitarbeitslosengeld das weiterlaufende Einkommen nicht anzurechnen ist. Natürlich sind das nie zuverlässige Quellen, nur Artikel, die irgendjemand schreibt.

Was mache ich denn jetzt? Dem Jobcenter glauben und aufs Arbeitslosengeld verzichten? Hoffen, dass ich in Monaten ohne Weihnachtsgeld wenigstens ein bisschen Arbeitslosengeld bekomme?
Widerspruch einlegen und noch mal den Begriff "Teil-Arbeitslosengeld" betonen?

Kennt sich jemand aus?

LG!

PS
Einen neuen Job, wieder parallel zum bisherigen, habe ich ab Januar in Aussicht. Eigentlich lohnt es also den Aufwand nicht, für solche Kleckerbeträge von Mitte Oktober bis Ende Dezember seitenlange Anträge zu stellen. Aber wenn der weiterlaufende Job nicht angerechnet würde, sähe die Sache natürlich anders aus...

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Ich kann dir nicht helfen, würde dir aber raten zum Arbeitslosenzentrum deiner Stadt zu gehen. Kostenlos, kompetent.

Warum bist du wegen ALG1 nicht zum Arbeitsamt gegangen?

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Ähm, das Arbeitsamt heißt bei uns Jobcenter. Steht jedenfalls groß dran. Ich glaube, den Begriff Arbeitsamt gibt es bei uns nicht mehr. Im Netz heißt das Agentur für Arbeit. Ich habe den Eindruck, seit meiner Schulzeit, als wir das Gebäude und seine Mitarbeiter noch unter dem Namen Arbeitsamt besucht haben, hat sich mehrfach der Name geändert, die Zuständigkeit aber nicht.

LG!

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Hi,
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/162.html ist deine Quelle, auf die du dich beziehen solltest.
Folgende Fragen: Hast du dicht rechtzeitig vor Auslaufen des Vertrages bei der Agentur für Arbeit (nicht JC) gemeldet?
Wieso vearbeitet das JC deinen Fall? bist du Aufstockerin?
LG

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Hallo, Danke für den Link.
Jobcenter, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt... Ich dachte, das ist alles dieselbe Behörde... Und was ist jetzt genau ein Aufstocker und was hat das damit zu tun?

Aber ich ahne, was ich falsch gemacht habe: Teil-Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn ich auch Arbeitssuchend für bis zu 15 Stunden/Woche bin. Wenn ich nach mehr als 15 Stunden pro Woche suche, greift das normale Arbeitslosengeld.
Ziemlich hinterhältig, denn: es sind 10 Stunden weggefallen. Mein anderer Job hat 11,5 Stunden. Ich dachte, ich würde mich maximal flexibel zeigen, wenn ich theoretisch einen Vollzeit-Job suche. Hätte ich angegeben, dass ich weiterhin nur 10 Stunden arbeiten will, wäre es wohl Teil-Arbeitslosengeld gewesen und das Gehalt meines Hauptjobs hätte keine Rolle gespielt.
Statt dessen bekomme ich nun im November kein Arbeitslosengeld. Dafür theoretisch ein ganzes Jahr anstelle von 6 Monaten, aber das nützt mir nichts, da ich ab Januar schon wieder einen Job habe... Ärgerlich.

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Also bei deinem Problem kann ich dir nicht helfen. Aber ich wollte nochmal klar stellen, dass es die Agentur für Arbeit gibt und das Jobcenter. Das sind zwei unterschiedliche "Behörden", die aber in vielen Städten sehr eng zusammenarbeiten. Die Agentur für Arbeit arbeitet nach dem SGB III und ist ua zuständig für Arbeitslosengeld 1, das Jobcenter arbeitet nach dem SGB II und ist ua zuständig für aufstockende Leistungen und Arbeitslosengeld 2.