Mutterschutz / Beschäftigungsverbot bei Frühgeburt

Hallo Zusammen...

Weiß zufällig jemand Bescheid...

Ich hatte eine Frühgeburt mit Zwillingen - aufgrunddessen gab es von der Krankenkasse 12 Wochen Mutterschutz (ist ja auch richtig so)...

Was ist nun mit den 6 Wochen vor der Entbindung? Eigentlich stehen einem ja 6 Wochen zu... Diese konnte ich nun überhaupt gar nicht in Anspruch nehmen... Ich habe aber aufgrund eines individuellen Beschäftigungsverbot nicht gearbeitet - stehen mir die 6 Wochen Mutterschutz / Mutterschaftsgeld trotzdem zu und müssen diese dann hinten dran (also hinter die 12 Wochen - dementsprechend 18 Wochen) dran gehangen werden?

Lieben Dank



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Am besten rufst du mal deine kk an und fragst da nach

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Also eigtl wird dir das, was vor der Geburt fehlt, hinten dran gehangen.

Meine Motte kam 1,5 Wochen zu früh. Das kam an die 8 Wochen nach Geburt dran. :) also insgesamt eben 14 Wochen :)

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Ja, das wird auch mit angehängt. Ich war nach der Geburt meiner Tochter noch 16 Wochen im Mutterschutz, weil sie 4 Wochen früher kam.

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Hallo,
Ja die sechs Wochen kommen noch hinten dran. Ich hatte auch bei beiden Kindern ( beides Frühchen, einmal 28 SSW und einmal 33.ssw) insgesamt 18 Wochen Mutterschutz nach der Geburt.

Alles Gute für euch, ich hoffe deinen kleinen geht es gut❤

Gruß Sandra

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