Kindergeldanrechnung auf Unterhalt

Hallo ihr Lieben,

Der Erzeuger meiner Kinder zählt Unterhalt ansonsten kümmert er sich aber nicht. Über das Jugendamt habe ich nun ein Treffen einen Tag ein mal im Monat erwirkt. Nun frage ich mich weshalb ihm die Hälfte des Kindergelder zusteht wo er doch keine Kosten hat. Die Düsseldorfer Tabelle geht dich davon aus, dass der Vater die Kinder jedes zweite Wochenende komplett nimmt. Nach meinem rechtsempfinden reicht die bloße Zahlung von Unterhalt nicht um einen Anspruch zu haben. Er hat ja schließlich keine Kosten für die Kinder. Und für den Unterhalt hat er ja schon einen Kinderfrei Betrag.

Hat da jemand Erfahrungen?

Viele Grüße
Anna

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Hallo,

Weil das Kindergeld als Einkommen des Kindes zählt. Ab Volljährigkeit wird es sogar ganz angerechnet.

LG raserle

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<<<Über das Jugendamt habe ich nun ein Treffen einen Tag ein mal im Monat erwirkt.>>>

Wollten die Kinder oder wolltest DU das. Ich finde, sofern die Kinder schon "mitbestimmen" können, sollten sie alleine entscheiden. Es hat keiner was davon, dass es erzwungen wird.

Und ja, das Kindergeld wird hälftig beim Unterhalt mit abgerechnet. Egal wie meine Trennung vonstatten ging, ich habe die Kinder immer und überall rausgehalten. Sie durften auch entscheiden, ob sie zu ihm wollten oder nicht. Unterhalt kam auch die erste Zeit gar nicht, bis ich dann klagte. Egal wie stinkig ich auf ihn war/bin, erzwungen habe ich nie, dass die Kinder zu ihm müssen.

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Nein, die Kinder wollten ihn sehen und er hat sie nicht genommen. Deshalb habe ich das Gespräch beim Jugendamt gesucht. Die Jungs würden gerne öfter zu ihm, das möchte er aber nicht. Ich würde mir natürlich wünschen, dass er sie öfter nimmt, da sie ihn vermissen, aber wenn er nicht möchte kann ich nichts machen. Ich habe keine Treffen erzwungen, da hätten die beiden ja nichts von. Aus den finanziellen Dingen halte ich sie natürlich komplett raus.

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Verstehe ich nicht ganz. Dann geht er doch mit Unwillen an diese Sache und da hätte ich keine Ruhe. Wie alt sin denn die Kinder, wenn ich fragen darf.

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Weil ihm nunmal die Hälfte des KIndergeldes UND auch der halbe Freibetra zusteht.

Beide Sachen sind eine Steuererleichterung für die KInder, die beiden Eltern zustehen.

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WO bitte geht die DD Tabelle davon aus, das der Vater die KInder nimmt?

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Er hat Anspruch auf beides!