Beschäftigungsverbot

Hallo alle #winke

ich hatte heute ein Gespräch mit meinem Chef - er kam auf mich zu.

Ihm wäre es recht, wenn ich ins Beschäftigungsverbot gehe. Ich gebe Sportkurse und muss da immer voll Power geben (äußerst anstrengend, schmerzhaft) - außerdem neige ich zu einer Gebärmutterhalsverkürzung.

Muss ich dann zum Frauenarzt mit ein ärztliches BV holen oder was genau ist das betriebliche BV? Ich kenne mich damit gar nicht aus.

Könnt ihr mir helfen?

LG
Arielle#klee

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Also ich wurde von Anfang an vom Chef ins BV geschickt und soweit ich weiß muss dir die fa nichts geben Wenn's von der Firma aus geht.. so wars zumindest bei mir.. ich hab dann nur n Brief vom Betriebsarzt bekommen und das wars

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Wenn er dich ins BV schicken möchte, muss er dir auch eins ausstellen. Grundlage hierfür ist eine Gefährdungsbeurteilung. Nach dieser muss er dir einen Mutterschutzgerechten Arbeitsplatz anbieten, kann er das nicht, muss er dich ins BV schicken. Nachteile hast du dadurch nicht und bekommst weiter dein normales Gehalt. Er bekommt seine Kosten über eine Umlage ersetzt.
Der Frauenarzt kann dir nur ein BV aus gesundheitlichen Gründen aussprechen, ist also hier der komplett falsche Ansprechpartner.

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von einem Betriebsarzt weiß ich z.b. gar nichts. Wir sind eine kleine Physiopraxis.
Wie ist denn dann das genaue vorgehen ?
Was muss ich machen, bzw. was muss mein Chef machen? wer macht diese Gefährdungsbeurteilung?

LG

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Die Gefährdungsbeurteilung muss dein Chef mit dir machen!
Du musst eigentlich gar nicht machen außer darauf achten, dass er es macht. Sollte er es nicht machen, wende dich an die zuständige Aufsichtsbehörde.

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Eigentlich ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich. Der FA kann nur ein individuelles BV aussprechen, wenn für Mutter und Kind Gefahr in Verzug ist.

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Der FA ist nicht zuständig.

Dein Chef muss deine Schwangerschaft der zuständigen Aufsichtsbehörde melden und kann sich dort auch alle Informationen holen!