Elterngeld und Steuernachzahlung

Hallo liebe Urbis,

ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld und Steuernachzahlung.

Zwar habe ich schon viel gegoogelt, aber die Beispiele haben mir nicht weitergeholfen.

Also, wir erwarten nä. Jahr ein Kind und möchten eigentlich vorher heiraten und Steuerklasse 4/4 nehmen. Wieso weshalb warum sollte an dieser Stelle egal sein.

Erstmal bekomme ich mein normales Gehalt und später ca. 600€ Elterngeld, weil ich das auf 17 Monate "strecke".

Mein Einkommen nä. Jahr wird also geringer sein, als normalerweise.

Mein Partner würde weiterhin sein normales Gehalt bekommen

Ich würde ja denken, dass wir nichts nachzahlen müssen, da unser Gesamteinkommen niedriger wäre, als wenn ich arbeiten gehen würde und daher verstehe ich nicht, weshalb sich alle darüber beschweren, dass sie horrende Summen nachzahlen müssen.

Beim Finanzamt wollte ich mich zwar noch erkundigen, aber ich dachte, vllt. kann ja auch mal vorab bei euch nachfragen.

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Naja, du bekommst nicht 600 Euro Elterngeld, sondern 7 Monate Basiselterngeld und dann 10 Monate Elterngeld Plus, was die Hälfte des Basiselterngeldes beträgt.

Elterngeld und Mutterschaftsgeld ansich ist Steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Dh:
Normalerweise wird das Gehalt deines Mannes mit sagen wir mal 10 Prozent versteuert. Dementsprechend zahlt er jeden Monat. Bei der Steuererklärung wird aber ja das tatsächliche zu versteuernde Einkommen ermittelt und dementsprechend der Steuersatz. Und für diese Steuersatz Ermittlungen zählt das Elterngeld. Es kann also sein, dass das Gehalt deines Mannes am Ende dann mit 15 Prozent versteuert wird und ihr nachzahlen müsst.

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Danke für die Antwort, auch wenn sie mir nicht wirklich hilft :-(

Ausgezählt bin ich für April.

Grobe Berechnung:
April+Mai bin ich noch im Mutterschutz und komme wg. dem Mutterschutzgeld auf mein normales Gehalt.
Danach bekomme ich 3 Monate das volle Elterngeld und anschließend 14 Monate 620€.
(Ich habe mehrere Möglichkeiten mit dem Elterngeldrechner durchgespielt.)

Auf das Jahr 2020 gerechnet ist mein Einkommen (Elterngeld+Gehalt) jedenfalls um ca. 10.000€ geringer als sonst.

Somit verstehe ich leider immernoch nicht, weshalb sich der Steuersatz erhöhen könnte/ sollte, wenn insgesamt weniger Geld zur Verfügung steht, als sonst.

Warum sollte sich der Steuersatz von meinem Mann erhöhen? Ich beziehe doch das Elterngeld. Werden bei einer gemeinsamen Steuererklärung denn nicht einfach beide Gehälter in einen Topf geworfen?

Statt beispielsweise 30.000€ + 30.000€ Einkommen wären es dann wegen dem Elterngeld doch nur 30.000€ + 20.000€.

Da stehe ich echt auf dem Schlauch und komme um einen Termin beim Finanzamt echt nicht drumherum. Vielleicht können die mir das nachvollziehbar erklären :-(

Bisher hatte ich mich sowas halt überhaupt nichts zu tun und mein Partner auch nicht und bevor wir das Risiko einer hohen Nachzahlung eingehen, würden wir heiraten, aber getrennte Steuererklärungen abgeben oder erst heiraten, wenn ich kein Elterngeld mehr beziehe, sollten wir auch vom Finanzamt keine verständliche Antwort bekommen.

Herrje, ich komme mir so dumm vor, wie beim Mathe in der Oberstufe :-( !

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Sieht weiter unten. Natürlich mag der Steuersatz entgegen der Vorjahre niedriger sein, aber durch das Elterngeld wird der jetzt niedriger Steuersatz erhöht.
Z.B. Vorher Steuersatz 30%
Jetzt mit reinem Gehalt 20% - aber durch aufaddieren der Lohnersatzleistungen 25%

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Wenn ihr nach der Geburt bei 4/4 bleibt, sollte sich der Progressionsvorbehalt auch nicht so krass auswirken und ihr könnt eventuell ohne Nachzahlung aus.
Ich empfehle euch, wenn ihr es genau wissen wollt, dann gebt eure Zahlen doch mal als Planspiel in ein Steuerprogramm ein, zB WISO Sparbuch.

Hier können wir ohne genaue Zahlen ja nur orakeln...

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Hallo.

Die erste Antwort hat dir ja genau erklärt, wie es überhaupt zu einer Nachzahlung kommen könnte.
Aus persönlichen Erfahrungen kann ich dir berichten, dass mein Mann und ich in 4/4 einmal Elternzeit ab Juni und Elternzeit ab November noch nie nachzahlen mussten. Wir haben beides Mal mega viel wieder bekommen. Wir sind auch auf Empfehlung nicht in 3/5 gegangen um das Elterngeld zu erhöhen. Das war uns das dann nicht Wert.
Mein Bruder wiederum hat schon immer 3/5 und zahlt iiimmer nach. Ohne und mit Elternzeit seiner Frau. Das Gefälle der beiden ist auch riesig (circa 4000-4500 brutto). Trotzdem zahlen sie immer nach.
Geht in 4/4 und rechnet eher mit einer Erstattung :).
Grüße

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Das kommt halt drauf an, wieviel Werbungskosten man hat und wie hoch der Splittingvorteil ist. Kann man so pauschal nicht sagen.

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In 4/4 ist das Risiko einer Nachzahlung schon deutlich geringer als in 3/5. Dann kommt es natürlich darauf an, ob man was abzusetzen hat, dann wird das Risiko nochmal geringer.

Und entscheiden, vor allem für das Geburtsjahr, ist, wann das Kind geboren wird. Das Finanzamt geht ja immer davon aus, dass man das ganze Jahr gleichförmig verdient und daher wird die Steuer vorausberechnet und man zahlt jeden Monat 1/12 der Lohnsteuer auf das voraussichtliche Jahresgehalt. Arbeitet frau aber nur 6 Monate, bekommt dann das Kind und bekommt nur noch Mutterschutzgeld/Elterngeld, dann hat sie aller Wahrscheinlichkeit nach in den ersten 6 Monaten des Jahres schon zu viel Steuer voraus bezahlt für das deutlich niedrigere Jahreseinkommen, als es das Finanzamt angenommen hat.

Ich hoffe das war verständlich. Ich verstehe aber auch diese Angst vor einer Nachzahlung nicht so ganz. Die muss man ja nur haben, wenn man absolut nichts auf der hohen Kante hat.

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Danke auch für deine Antwort... einen kleinen Knoten im Kopf hat dein Beispiel schonmal gelöst... glaube ich zumindest.

Also, hier ein Beispiel mit etwas falschen Zahlen, aber ich denke mal, für eine Beispielrechnung sollte es reichen.

Von Jan.-März. bekomme ich ja noch das normale Gehalt; das macht monatlich ca. 200€ Steuern.

Statt 200€ x 12 zu rechnen, also 2400€ Steuern jährlich, müsste ich in dem Fall wie folgt rechnen:
Steuern Gehalt + Mutterschutzgeld + Elterngeld, also:
600€ + 4000€ + = 6230€ = 6830€

Demnach hätte ich also grob 4000€ zu wenig an Steuern bezahlt und daher müsste man bei einer gemeinsamen Steuererklärung nachzahlen, oder??? Bin ich da auf dem richtigen Weg??

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Nein, da hast du einen Denkfehler. Das Mutterschaftsgeld wird auf das zu versteuernde Einkommen gerechnet.
Wenn du z.B. in dem Jahr 8.000 (Bruttolohn) zu versteuerndes Einkommen erzielt hast, wird darauf noch das MG und EG addiert. Davon werden Grundfreibetrag, Werbungskosten etc abgezogen und dann wird gesteuert bei welchem Steuersatz du landest und die Steueen festgesetzt.

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