🤔Nach Elternzeit Steuern nachzahlen?

Hallo ihr Lieben,
ich habe zwar noch etwas Zeit, da mein ET erst im Juni 2020 ist, dennoch wurde ich heute mit diesem Thema konfrontiert. Vielleicht kennen sich ja einige aus oder arbeiten vielleicht sogar in dem Bereich?
Heute wurde mir erzählt, dass eine Bekannte in einem 4 Stelligen Bereich Steuern nachzahlen darf, nach der Elternzeit. Sie ist verheiratet. Nun stellt sich mir natürlich die Frage, ob jeder damit zu rechnen hat oder es gewisse Voraussetzungen gibt. Mein Partner und ich sich nicht verheiratet. Ich bin zur Zeit im BV, sonst Vollzeit als Erzieherin eingestellt. Mein Partner ist Student und Landwirt und ist als 450 Euro Kraft bei seinen Eltern angestellt. Ich würde für ein Jahr und drei Monate in Elternzeit gehen. Muss ich mit einer Nachzahlung rechnen, nach der Elternzeit?

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Ohne exakte Zahlen ist diese Frage nicht zu beantworten.

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So pauschal kann dir das keiner beantworten, aber du kannst es dir ganz einfach grob ausrechnen.
Gib in eine Tabelle folgende Daten ein: Brutto, Netto, Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer
In einer separaten Spalte gibst du dein zu erwartenden Elterngeld ein. Wichtig alles immer nur für ein Kalenderjahr.
Jetzt rechnest du zusammen wieviel Lohnsteuer etc du über das Jahr gezahlt hast und suchst dir anschließend einen Steuerrechner in dem du auch Einkünfte aus Lohnersatzleistungen eingeben kannst. Der spuckt dir dann deine ca zu zahlende Lohnsteuer aus und du siehst auf den ersten Blick ob du nachzahlen musst.
Im Vorfeld kannst du natürlich noch Werbekosten von der Lohnsteuer abziehen, am besten in den alten Steuerbescheid gucken.
So hast du einen groben Richtwert.

Hauptsächlich ist es immer davon abhängig was man alles absetzen können.

Ich habe mir die Arbeit vor ein paar Tagen auch gemacht und festgestellt, dass ich bei einem Steuerklassenwechsel fast 2000€ mehr Muttetschaftsgeld bekommen würde, dafür aber nur 400€ „zusätzlich“ nachzahlen müsste.

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Da die TE nicht verheiratet ist und somit keine Zusammenveranlagung stattfindet, dürfte das Thema "Steuernachzahlung" auf sie gar nicht zutreffen, oder habe ich einen Denkfehler?

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Sehe ich auch so.

Das ist der Grund warum wir noch nicht heiraten.

Wenn wir heiraten muss mein Freund mehr Steuern zahlen. Auf mein EG muss ich ja keine Steuern zahlen. Er zahlt so normal seine steuern und gut ist.

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Wenn Du keine anderen Einkünfte hast, als die aus nichtselbstständiger Arbeit, und Du nicht zusammen veranlagt wirst, hast Du mit ziemlicher Sicherheit keine Nachzahlung zu erwarten.

Eher eine Rückzahlung:
Nehmen wir an, Du hast normalerweise ein Jahresgehalt von 30.000€. Darauf beträgt der Steuersatz irgendwas um die 18%, das wird jeden Monat von Deinem Gehalt abgezogen. Nun wirst Du aber 2020 viel weniger Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit haben, da Du ab September in Elternzeit bist. Das senkt Deinen Steuersatz - der liegt dann bei irgendwas um die 13%. Aber: Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, daß das Elterngeld in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen wird. Und mit dem daraus resultierenden Steuersatz wird Deine Steuerlast für Dein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit nachberechnet.
Da Du aber in Deiner Konstellation nicht mehr Elterngeld erhälst, als Dein eigentliches Einkommen, kann der Steuersatz nicht höher werden als 18%.

Ganz anders sieht das bei der Zusammenveranlagung von Ehepartnern aus - insbesondere, wenn das Einkommen des 'Durchverdieners' mit Steuerklasse 3 besteuert und damit sowieso schon eine eigentlich zu geringe monatliche Steuervorauszahlung geleistet wird.

Grüsse
BiDi

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Danke für diese perfekte Beschreibung!!!

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Erklärung* 😄

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wenn du aktuell im bv bist, dann 2020 auch und dann kommt elterngeld - auf welches einkommen zahlst du steuer in 2020. keines oder?. also auch keine nachzahlung.
vorausgesetzt das gehalt bei bv ist eine lohnersatzleistung, dass müsste noch verfiziert werden, da bin ich mir nicht sicher.
lg

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Gehalt im BV ist keine Lohnersatzleistung, sondern ganz normales Gehalt.

Grüsse
BiDi

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ET im Juni, Mutterschutzbeginn z.B. 01. Mai 2020, Monatsbrutto 3.000€

für die Monate Januar bis April hast Du steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Einnahmen 3.000€*4= 12.000 €
Abzüglich Werbungskosten 1000€ (Pauschale)
= Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 11.000 €

= Summe der Einkünfte 11.000€
Abzüglich Sonderausgabenpauschale 36€
Abzüglich Vorsorgeaufwendungen ca. 2.000€
abzüglich gezahlte Kirchensteuer 100 €
= Zu versteuernden Einkommen 8.864 €
Grundfreibetrag 9.168 € soll noch steigen
Zu versteuern 0€,

Erhöhung des Steuersatzes wegen Mutterschutzgeld und Elterngeld wirkt sich bei Dir nicht aus 0* Steuersatz = 0€

Du bekommst sämtliche gezahlte Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchsteuer wieder.

Natürlich musst Du mit den echten Daten rechnen!
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Dein Freund: der Minijob als Minijob erfasst, wird in der Erklärung nicht erfasst. Jedoch die Einkünfte aus Landwirtschaft. Sollte diese abzüglich Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgabenpauschale größer als der Grundfreibetrag sein, so muss er sein Elterngeld durch den Progressionsvorbehalt versteuern.
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Solltet ihr heiraten, so verdoppelt sich der Grundfreibetrag.