Dienstwagen im Beruf - Privatwagen in Elternzeit BITTE UM HILFE

Guten Morgen zusammen,

ich habe eine kurze Frage zu meiner Situation.

Derzeit bin ich noch aktiv am arbeiten, mein MuSchu beginnt offiziell am 27.11.2019. Geschäftlich habe ich einen Dienstwagen mit der 1%-Regelung, den ich allerdings nun aus der Firma rauskaufen werde und somit privat fahren kann. Dadurch verschwindet er ja auch dementsprechend von der Gehaltsabrechnung.

Mein Elterngeld wird dann ganz normal vom Bruttolohn berechnet oder? Oder bekomme ich da jetzt Probleme, weil das Auto aktuell noch ein Dienstwagen ist und die offizielle Übergabe ggf. erst zum 01.12. erfolgt?

Ich danke euch!

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Das Elterngeld berechnet sich aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt. In dem Zeitraum hattest du bis zum Kauf des Wagens einen finanziellen Vorteil, der natürlich beim Elterngeld als Einkommen sozusagen mit berechnet wird.

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Der Dienstwagen ist ja sogar Gehaltsbestandteil und im Brutto enthalten, damit wirkt er sich auch (positiv) aufs EG aus - vorausgesetzt er steht während der EZ nicht zur Verfügung, was bei dir ja so ist. Du musst am besten im Anschreiben zum EG-Antrag schon mitteilen, dass dir der Dienstwagen während der Elternzeit nicht zur Verfügung steht. Das gäbe sonst nämlich große Abzüge. Hier in NRW musste bei meiner Kollegin und mir der AG sogar noch eine entsprechende Erklärung abgeben.

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Ein Dienstwagen wird in Gehaltsabrechnungen aber zusätzlich zum Brutto aufgeführt!

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Klar! Fließt aber ein in das jährliche zu versteuernde Bruttogehalt und das ist Basis für die EG-Berechnung.

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