Urlaubsanspruch /Planung

Hallo ihr lieben ich bin ganz frisch dabei ( in der 5 Woche) nun sollen Wir auf der Arbeit bis zum 1.12 unseren Urlaub abgeben ich habe am 29.11 den ersten US Termin ... wollte fragen ob wenn das Kind im Juli kommt man den vollen Urlaubsanspruch ( bei mir 30 Tage) vor dem Mutterschutz hat ? Also kann ich quasi die 6 Wochen bis zum 6.6 verplanen wenn der Mutterschutz beginnt ? Hoffe ihr versteht was ich meine 🤣danke schon mal für eure Erfahrungen ...

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Wenn du Elternzeit nimmst hast du nur Anspruch bis zu dem Monat in dem dein Mutterschutz endet.

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Hallo :)

Der Urlaub wird nur anteilig berechnet und nicht für das ganze Jahr. Du hast Urlaubsanspruch bis zum Ende vom Mutterschutz.

LG Kalina mit 3 ⭐ und Bohne 10+4

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Okay danke ☺️

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Hallo Viviline, erstmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft :-)... leider muss ich dir sagen, dass du wahrscheinlich nicht die 30 Tage haben wirst :-)...wäre auch reichlich unfair 😅 Du hast nur Urlaubsanspruch bis zum Ende des Mutterschutzes (ist bei mir auf jeden Fall so) also Pro vollen Monat grob gerechnet 2.5 Tage müssten bei dir also irgendwas zwischen 16-17 Tagen sein.
Lieben Gruß
Bee mit Mini-Bee 🐝(33+3)

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Es wären 20 Tage wenn ich es so rechne ... okay super dann weiß ich Bescheid 🙂 ja die vollen Tage wäre etwas to much😅 da stimmt aber da ich mich das erste mal mit sowas beschäftige bin ich ja hier genau richtig 🥰 sowieso erst mal Daumen drücken das alles bleibt und es sich richtig gemütlich macht !

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Da musst du leider deinen AG fragen..
Mir standen z.B 13 Urlaubstage zu, und mein MS beginnt am 1.2. Also hatte ich nur für Januar 13 Urlaubstage.
Habe allerdings auch mehr als 30 Urlaubstage.

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Das ist gesetzlich geregelt. Du hast mindestens bis Ende des Mutterschutzes Anspruch! Der AG darf nur für volle Monate Elternzeit kürzen.

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Ich denke, dass die 13 Tage bis Ende deines MS berechnet sind und nicht nur für Januar. Also bis einschließlich April.

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Im Prinzip hast du Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub! Der AG darf aber für volle Monate Elternzeit diesen um 1/12 kürzen. Also hast du mindestens bis Ende des Mutterschutzes Urlaubsanspruch!