Kündigungszwang weil Betreuung nicht gesichert, ALG?

Hallo,
Einen Krippenplatz oder einen Platz bei einer Tagesmutter zu erhalten ist schwieriger als gedacht. Und wenn wird die Platzvergabe meist mit dem aufrücken in die Schule vergeben. D.h. unser Kind hätte theoretisch keine Betreuung wenn ich nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen würde, bis zum Eintritt in die Krippe.
Dadurch wäre ich gezwungen zu Hause zu bleiben und meinen Job zu kündigen.
Unbezahlt Urlaub zu machen oder die Elternezeit zu verlängern ist finanziell nicht stemmbar.

Besteht die Chance ALG ohne Sperre zu erhalten, weil ich "gezwungen" bin die Betreuung meines Kindes abzusichern?
Oder gibt es noch eine weitere Möglichkeit bzw. Lösungen?

Danke und VG
***vom urbia-Team editiert****

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Hallo.
Nein das geht nicht. Nicht wegen einer Sperre, sondern weil du nur ALG 1 bekommst, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht = Eine Kinderbetreuung hast. Hast du nicht, also stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, also kein ALG 1.
Grüße

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Danke für deine Antwort. Das ist natürlich sehr schlüssig und richtig. So hatte ich es noch nicht bedacht.
VG

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Du hast einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, also tritt Deiner Kommune auf die Füsse.

Grüsse
BiDi

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Hallo

Nein, das geht nicht.
Du kannst dann Wohngeld und Kinderzuschlag beantragten oder ALG II, kommt natürlich dann auf das Einkommen des Mannes an.

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Versuche die Elternzeit zu verlängern, du kannst mit deinem AG über Teilzeit in Elternzeit sprechen, du kann fragen, ob du woanders während der Elternzeit arbeiten kannst, du kannst deinen Rechtsanspruch durchsetzen!

Wie alt ist dein Kind, wie lange hast du Elternzeit angemeldet, wo bleibt der Vater des Kindes in deiner Problemlösung?

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Hallo,

ich hatte leider zweimal den Fall daß sich Arbeitszeiten und Betreuung nicht vereinbaren ließen. Mit dieser Begründung könnte ich kündigen ohne gesperrt zu sein. Allerdings hatte ich prinzipiell schon Betreuung. Ich habe die Tagesmutter dann 4h am Tag gebucht. Konnte aber sofort aufstocken. Habe also ALG 1 erhalten da ich in vollen Umfang dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand. Wie das ist wenn man noch keine Betreuung hat weiß ich leider nicht.

Alles gute

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Moin,

auf (Rechtschreib-) Fehler freundlich hinzuweisen, ist okay, eine Frage mit einer Diskussion dazu zu schreddern, ist es nicht.

Wir werden den Beitrag daher editieren und die Diskussion dazu löschen.

Viele Grüße
Thea vom urbia-Team