Bafög und KFW Bildungskredit Rückzahlung Stundung/ Freistellung Elternzeit

Hallo 👋
Während meiner Elternzeit bzw. meinem Elterngeldbezug im ersten Babyjahr wären Rückzahlungsraten für Bafög und KFW Bildungskredit aus meinem vorangegangenen Studium fällig. Kann ich hier eine Stundung bzw. Freistellung (beim Bafög) durchbekommen? Ich bin mir nicht sicher, da ich verheiratet bin. Wird das Einkommen meines Mannes auch herangezogen?
Elterngeld bekomme ich um die 1.000 Euro, also unter dem Freibetrag.

Habe es so verstanden, dass das Einkommen meines Mannes nur berücksichtigt wird, wenn ich auch für ihn den Freibetrag geltend machen möchte (zb weil ich zu viel verdiene).

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Schau am besten in das Schreiben was du damals vom Amt bekommen hast. Ich weiß zu meiner Zeit vor ca 8-10 Jahren wurde das sehr streng gehandhabt. Ich meine mich zu erinnern, dass die ganze Restsumme fällig wurde wenn man in Verzug war.

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Wieso Verzug? Ich möchte die Raten gerne während der Elternzeit stunden. Was hat das denn mit Verzug zu tun? Und wieso sollte dazu was in meinem Kreditvertrag stehen?

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Bei mir war es damals so, als die Rückzahlung anstatt und dazu aufgefordert wurde, kam vom zuständigen Amt ein dickes Schreiben in dem alle möglichen Fälle drin standen - was ist wenn ich es auf einmal zahle, wenn ich es normal zurück zahle, etc. Die Möglichkeit zu stunden gab es meines Erachtens damals nicht.

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Beantrage es doch einfach bei deinem Sachbearbeiter. Ich habe das Bafög damals in der EZ stunden lassen.

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Dafür will ich ja wissen, ob ich die Einkünfte meines Mannes mit angeben muss, oder nur meine eigenen relevant sind.
Wenn seine mit angegeben werden müssen, kann ich mir den Aufwand sparen.
Bafög würde ich dann eine Freistellung und für die KfW eine Stundung beantragen.

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Ich fände es eigenartig, wenn nicht das Haushaltseinkommen herangezogen werden würde und auch die entsprechenden Freibeträge.
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

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Hallo,

so wie du es schreibst, ist es in deinem Fall richtig. Maßgeblich ist nur dein Einkommen, nicht das Familieneinkommen.

Anders wäre es, wenn du mit deinem Einkommen über deinem Freibetrag liegst und das Einkommen deines Mannes unter dem Freibetrag für den Ehepartner. Dann würde auch das Einkommen des Partners geprüft werden.

In deinem Fall reicht es, wenn du den Elterngeldbescheid einreichst. Daraufhin erhältst du ein Schreiben, dass die Raten für ein Jahr gestundet werden.

Eventuell für dich auch interessant, falls dein Einkommen z.b. wegen Teilzeit gering bleibt: aktuell können Altschuldner einen Antrag stellen, dass ihnen nach 20 Jahren alle Bafög-Restschulden erlassen werden.

Alles Gute!

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Perfekt! Vielen Dank ❤️

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Den Antrag zur Freistellung kannst du übrigens ganz einfach online stellen: https://www.bafoegonline.bva.bund.de

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