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Unterhalt wird nach Einkommen berechnet, nicht nach Vermögen ( evtl zählen.noch die Zinsen)

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Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt.
Der Selbstbehalt kann runter gesetzt werden, was zu mehr verteilmasse führt, wenn der Mann nur einen kleinen Verdienst hat und die Ehefrau einen guten Verdienst-weil sie im dann zum Unterhalt verpflichtet ist. Aber ansonsten spielt ihr Einkommen keine Rolle. Die genaue Zahl ist auch irrelevant, da es einen festen Satz gibt für den mindestbehalt. Ich bin selber die neue Frau und habe mit 2 Jugendämtern zu tun gehabt weil mein Mann 2 Kinder von 2 Frauen hat.
Offenlegen muss die neue Frau sich nicht. Das versucht das Amt unter Umständen, aber das darf sie verweigern.
Das JA darf den Vater aber "zwingen" einen besseren Job zu suchen, vor allem wenn er vorher besser verdient hat und somit zahlungsfähig war. Er hätte nicht kündigen dürfen, wenn das auf die Unterhaltszahlungen Einfluss hat (andere Stelle, gleicher Verdienst wäre aber ok). Er darf auch keine Stunden reduzieren aus diesem Grund. Sonst dürfen die dem Vater ein fiktives Einkommen zugrunde legen (welches er vorher hatte) und darauf ihre Berechnung stützen.

Deinen Mindestunterhalt wird das JA immer versuchen decken zu lassen.

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Soweit ich weiß muss seine neue Ehefrau mit mind 10% für den Kindesunterhalt mit aufkommen. Weiß aber nicht ob ich das so richtig interpretiert habe. Schau einfach Mal nach. Demnach müssen beide Einkommen geprüft werden, von ihr und ihm.

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Das wäre mir aber - für Deutschland - neu. Und ich bin Ehefrau eines unterhaltspflichtigen Ehemannes. Mein Gehalt fließt in keine Berechnung ein. Auch nicht indirekt in unserem Fall.

Hast du eine Quelle für diese Aussage?