Hallo ihr Lieben,
Ich hoffe ich bin hier richtig und jemand kann mir einen Rat geben. Ich lebe seit 4 Jahren vom Vater meiner Tochter getrennt (9 Jahre). Bislang zahlte er mehr oder weniger freiwillig den nach Düsseldorfer Tabelle berechneten Unterhalt. Nun ist es so, dass er seit Juni neu verheiratet ist. Kinder gibt es in dieser Ehe keine, bzw. einen erwachsenen Sohn. Er hat um Februar dieses Jahres seinen halbwegs gut bezahlten Job gekündigt und arbeitet nun, sofern ich das beurteilen kann als Angestellter bei seiner neuen Frau. Da wir keinen Kontakt pflegen, kann ich das so genau nicht beurteilen. Jedenfalls hat seine Frau ein neues Geschäft eröffnet und er arbeitet dort. Ob das alles geregelt abläuft, weiß ich leider nicht. Jetzt hab ich nun einen Brief von ihm bekommen, worin er mich bittet eine Unterhaltsüberprüfung durchführen zu lassen, da sich ja durch die Hochzeit seine Vermögensverhältnisse geändert hätten. Die beiden führen ein Leben in Saus und Braus mit vielen teuren Urlauben (das weiß ich von seinen Eltern, die pflegen einen sehr regen Kontakt zu meiner Tochter). Ich hab jetzt natürlich ein wenig Angst und die Befürchtung, dass er sich einfach um den Unterhalt drücken will. Wie soll ich hier am Besten vorgehen? Hat jemand einen Tipp für mich?
Ganz liebe Grüße, Dani.
Unterhalt
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Wenn sich finanzielle Verhältnisse ändern dann muss das rechtlich so berücksichtigt werden & er muss so oder so das zahlen wozu er anhand dieser Tabelle verpflichtet ist. Vl ist das weniger - vl aber auch mehr. Drücken kannst du dich aber sowieso nicht.
Nun ja. Wenn er den Mindestunterhalt zahlt, ist doch ok. Zu mehr ist er nicht verpflichtet!
Ich würde ihm schreiben, dass er sich an deinen Anwalt wenden soll, der ihm dann mitteilen wird, welche Unterlagen er und seine neue Frau beizubringen haben.
Jede Wette, das schreckt ihn ab und die Sache ist vom Tisch.
ER hat durchaus das Recht, sich einen neuen Job zu suchen. Solange er den Mindestunterhalt zahlt, kannst du ihm nichts!
Stimmt nicht ganz.
Absichtlich etwas mies bezahltes annehmen kann er schon, aber er muss sich dann die Berechnung nach altem Lohn gefallen lassen. Hätte nicht kündigen müssen.
Haben es selber durch. Mein Mann hat auch seine Stunden reduziert um für unser Kind da zu sein, er muss an sein 1 Kind nur den Mindesunterhalt zahlen.!
Das ist hier doch gar nicht der Fall.
Er verbringt keine Minute mehr mir seinem oder irgendeinem Kind.
Trotz allem reicht der Mindestunterhalt!
Die Tabelle ist für 2 unterhaltsberechtigte ausgelegt.
Doch, geht. Solange er dann den Mindestunterhalt zahlt. Du kannst ja auch niemenden zwingen, der nur den Mindestunterhalt zahlt, was besseres anzunehmen, nur um mehr Unterhalt zu zahlen.
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