BV - Muss Mein Arbeitgeber oder nicht?

Hallo ihr lieben. Ich bin etwas verwirrt.

Ich arbeite in der Altenbetreuung. Der Unterschied zur Pflege besteht hier, dass wir als Betreuer in unseren Schichten natürlich non-stop Bereitschaft leisten, falls sich ein Bewohner etwas zuzieht. Meistens stürzen sie. Es könnte jedoch sein, dass wir auch Mal mit Kot, oder Blut in Berührung kommen. Natürlich nur (wie auch in der Pflege) mit Handschutz und Mundschutz. Zusätzlich versuchen wir den Alltag der Senioren etwas zu versüßen, es besteht also auch Kontakt.
Da wir nicht mit diversen Giftstoffen ausgesetzt sind und auch keiner sonderlichen Belastung wie bei einer Pflegekraft, und auch von der Pflege Hilfe bekämen, falls wir einen Bewohner alleine nicht schaffen zu heben, sieht mein Arbeitgeber keinen Grund mich ins BV zu schicken.

Völlig legitim - oder?

Nun meinte meine Frauenärztin allerdings, dass wir ja mit Sicherheit Bewohner mit diversen Krankheiten haben. Ja, das stimmt. Kürzlich wanderte von uns ein MRSA-Betroffener in die Pflege. Es ist natürlich unklar, ob er noch welche infiziert haben könnte. Und im Seniorenalters ist es sowieso üblich, dass unsere Bewohner oft mit Magen-Darm zu tun haben.
Meine Frauenärztin meinte, dass mein AG dies in die Gefährdungsbeurteilung ehrlich bewerten muss und dass für mich als Schwangere dann eigentlich Gefahr besteht, dort weiterhin zu arbeiten. Auf gut deutsch: BV.

Jetzt bin ich enorm hin und her gerissen, weil mein AG mir ja schon sagte, dass er kein BV ausstellen wird. Ich weiß aber, dass wir kranke Bewohner haben.

Was soll ich tun?

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Ich denke das ist schwierig. Selbst in der Pflege gibt es kein BV. Wir wissen ja leider auch nie was die Patienten haben, beziehungsweise es stellt sich ja oft erst später raus, dass sie was ansteckendes haben!
Vielleicht hast du ja Glück und darfst dich nach der Gefährdungsbeurteilung vom direkten Patientenkontakt fern halten und dein AG hat eine andere Arbeit für dich!

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Ich hab direkt eins ausgestellt bekommen, habe in der ambulanten Pflege gearbeitet..

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Hallöchen,
Ja das ist eine verzwickte Situation,die leider oft vorkommt. Hast du mit deinem AG die Gefährdungsbeurteilung zusammen durchgeführt und ihr werdet doch sicherlich einen Betriebsarzt haben oder? Dann wäre dies der nächste Schritt! Ansonsten müsste dir deine FA ein BV aussprechen,wenn sie deine Arbeitsstelle für dich und dein Baby als Gefahrenquelle sieht.

Viel Glück und LG 🙋

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Also erstens muss er das wirklich in der Gefährdungsbeurteilung nennen. Da würde ich darauf bestehen, dass alle Gefahren so auch benannt werden.
Du musst ja die Gefährdungsbeurteilung unterschreiben. Etwas anderes würde ich nicht unterschreiben.

Zusätzlich würde ich mich beim Gewerbeaufsichtsamt melden. Die bekommen die Gefährdungsbeurteilung und sind für die Einhaltung des Mutterschutzes verantwortlich.

Also ich bin Lehrerin und habe bei diversen harmlosen Krankheiten ein BV bekommen. Ich musste sogar übertrieben oft daheim bleiben. Es wollte halt niemand ein Risiko eingehen.

Sollte das irgendeinen nachhaltigen Schaden aufgrund so einer Krankheit, die ich mir einfangen hätte können, dann wäre der Arbeitgeber zum Unterhalt verpflichtet. Ich hätte den verklagen können. Hat mir die Betriebs Ärztin erzählt. Ich arbeite an einer Privatschule. Deswegen waren die auch so übervorsichtig.

Du Gesundheit und das Leben des Babys sind das wichtigste. Da würde ich kein Risiko eingehen wollen.

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Also ich habe meinem AG die Schwangerschaft am 30.09. verkündet und bis heute keine Gefährdungsbeurteilung unterschrieben, geschweige denn davon gehört.
Aufmerksam wurde ich darauf erst durch Dritte.

Allerdings war mein AG vom 02.10. bis zum 14.10. im Urlaub. Seit dem 10.10. habe ich Urlaub. Heute wurde ich angerufen, allerdings geht bei einem Rückruf keiner mehr ran.

Ich bin echt hin und her gerissen, ich will meinem AG ja auch nicht auf den Schlips treten oder so.

Aber so wie es aussieht, werde ich echt Mal zum Gewerbeaufsichtsamt müssen..

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Das ist ja krass. Dein Arbeitgeber muss die Schwangerschaft umgehend beim Gewerbeaufsichtsamt melden und dann auch die Gefährdungsbeurteilung dort abgeben.

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Hey. Ich kann deine Bedenken verstehen, da ich genau die selben hatte. Entweder du redest nochmal mit deinem AG ob er erstatzarbeit für dich hat, wo du vielleicht keinen bewohnerkontakt hast oder dein FA schickt dich ins BV oder schreibt dich krank. Also dein AG ist nur dazu verpflichtet diesen beurteilungsbogen wahrheitsgemäß auszufüllen und dementsprechend zu handeln. Wenn dein FA da bedenken hat, soll er dich krank schreiben oder eben ein BV ausstellen.
LG sunnivah

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Das Problem, seit letztem Jahr darf der FA nur bei gesundheitlichen Beschwerden ein BV ausstellen. Mein AG hat den Bogen mit mir, gemeinsam ausgefüllt, zusätzlich Risikoschwangerschaft erläutert, keine Chance... Meine FÄ hat bei 2 Untersuchungen Rückenprobleme meinerseits angegeben (stimmte auch) und konnte mich dann ins BV schicken, da ihr es auch zu riskant war, mit den Keimen, Erregern usw.

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Das durfte der Arzt davor auch schon nicht. Und es geht beim individuellen BV nicht um „gesundheitliche Beschwerden“ sondern um „Gefahr für Leben von Mutter und Kind“, das ist ein erheblicher Unterschied.

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Hallo, also ich arbeite auch in der sozialen Betreuung, da ist es von AG Seite fast unmöglich ein BV zu bekommen. Ich hatte das gleiche Problem, auf Station 2x MRSA, ein Bewohner davon mobil, Streptokokken usw.... Mein AG hat alles versucht ein BV durchzusetzen, der, Amtsarzt sah trotz Ü35 und, Mehrlingsschwangerschaft keinen Bedarf. Also wurde ich krank geschrieben und seid der 18. SSW bin ich im BV aus gesundheitlichen Gründen, vorher darf der FA auch keins ausstellen. Wenn Du in der Betreuung arbeitest, darfst Du Bewohner nach Stürzwn etc. ohnehin nicht aufheben ohne PP und in der SS schon 2x nicht. Rede mit deinem FA, wenn Du Rückenschmerzen o.ä. über einen längeren Zeitraum angibst, könnte es mit dem BV klappen, mir war es auch zu heikel mit den vielen Keimen und Krankheiten weiter zu arbeiten, verstehe das daher nur zu gut. Ich hoffe ich konnte helfen.

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Kein BV ist legitim, wenn dein AG dich aus dem Umgang mit Patienten zieht, also Büro, etc.
Wie sieht es mit Immunstatus aus? Gibt ja auch einiges was Senioren haben können, was dem Krümel nicht gut tut.
Heben ist für dich tabu, auch mit Hilfe nicht erlaubt.
Dein AG muss die Gefährdungsbeurteilung mit dir ausfüllen und es dem Aufsichtsamt melden. Viele versuchen sich da zu drücken, weil es Aufwand ist, gerade in solchen Berufen, den Arbeitsplatz MuschG gerecht zu gestalten.
Würde mal bei der Aufsichtsbehörde nachhaken, ob die schon was wissen.