Frage an euch - Schwangerschaft, Gehalt

Hallo ihr lieben,

Ich lese gerade einige Paragraphe des Mutterschutzgesetzes durch, komme meiner Frage jedoch nicht so wirklich näher. Vieles ist ja immer schön umschrieben.

Ich arbeite in der Altenbetreuung und mein monatliches Nettoeinkommen setzte sich durch die Pauschale (Grundgehalt) und den Zulagen (Nachtarbeit, Sonntags, Feiertags) zusammen.
Nun ist es so, dass ich wahrscheinlich nicht ins BV gehen werde, allerdings normal zwischen 6 und 20 Uhr an normalen Werktagen arbeiten werde. Somit fallen also diverse Zulagen weg.

Bekomme ich dadurch nur noch mein Grundgehalt - sprich: die Pauschale - oder habe ich trotzdem das Recht auf das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 3 Monate? Ich kannte das nämlich bisher nur im BV so.

Und wenn dies tatsächlich der Fall sein sollte dass ich trotzdem Anspruch auf die letzten 3 Durchschnittsraten habe, wie kümmere ich mich darum, falls mein Arbeitgeber dies nicht tun sollte?

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Du bekommst trotzdem den Durchschnitt der letzten Monate. Dir darf kein Nachteil durch deine Schwangerschaft bzw das Mutterschutzgesetz entstehen 😊

LG Sonnenblumenkerne mit Krümeline 27. SSW

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Ich danke dir. :)

Und was, wenn mein Arbeitgeber sich nicht daran hält?

Ich habe gerade auch gelesen, dass sich die Meinungen und Gesetze da überschneiden, da man in bestimmten Berufen Sonntags und Feiertags arbeiten darf?

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Dann wird dir leider nur ein Anwalt helfen können wenn sie es nicht von sich aus machen bzw. auf deinen netten Hinweis nicht reagieren.

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Du bekommst deinen Grundgehalt. Die Spesen etc sind Zusatzzahlungen... ich bin Berufskraftfahrerin und bekomme nur meinen Grundgehalt. Mir fehlt mein halber Lohn. Da ich nur Nachtverkehr gefahren bin und über 10 std. Da kam einiges an Spesen und Nachtzuschlägen zusammen.

Beim Krankengeld wird auch nur der Grundlohn ohne Spesen und Nachtzuschläge berechnet.

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Hm, also bei meinem letzten Krankengeld wurde dies berücksichtigt. 🤔

Vielleicht solltest du deinen Arbeitgeber nochmal hinterfragen.
Hättest du nicht eigentlich sogar ins BV kommen müssen? Du bist ja quasi täglich den Abgasen ausgesetzt.

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Bitte informiere dich richtig. Durch die Schwangerschaft darf dir kein Nachteil entstehen.
Liebe Grüße

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Soweit ich meinen Arbeitsrechts-Anwalt verstanden habe, bekommst du dein Grundgehalt ohne Zulagen, da diese ja nicht für dich anfallen wenn du MuSchG gemäß beschäftigt wirst. Da sind die Zulagen der letzten Monate egal. So hat er das gemeint 🤷🏻‍♀️

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Und so ist es richtig. Es wird nur der Grundlohn bezahlt

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Hmm, okay. Sehr umstritten das Thema. Andererseits kann man diese Schichten aufgrund der Schwangerschaft ja nur nicht mehr ausüben, was ja bedeutet das ein Nachteil besteht, der ja nicht bestehen darf.. mh..

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Telefonieren doch mal mit deiner Personalsachbearbeiterin und frag nach. Ansonsten würde ich mich tatsächlich bzgl all deiner Fragen an einen Anwalt wenden, damit er die alle möglichen Optionen aufzeigen kann, egal wie es jetzt weiter geht.

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Hallo. Das Thema war letztens auch aktuell bei mir. Bin bzw. war ausschließlich im nachdienst als alleinige Fachkraft in der Pflege. Natürlich durfte ich da ab sofort nicht mehr arbeiten. Der nächste Schritt wäre gewesen, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden (Tagdienst, wie bei dir), das Gehalt hätte sich aber am Nachtdienst-nettolohn orientiert, da man als Schwangere nicht benachteiligt werden darf. Da in meinem Vertrag aber Arbeitsort:Nachtdienst steht, durfte ich nicht versetzt werden und würde somit bei vollem Gehalt freigestellt. In unserem Bereich wird auch eine Gefährdungsbeurteilung erstellt, bei der du Entscheiden kannst, welche Aufgaben du übernehmen kannst (Medikamente, Pflege, schwer heben usw. Geht ja eigentlich nicht... Bei uns zumindest). Sofern es keine sinnvollen Aufgaben gibt, werden die Schwangeren bei uns freigestellt.
Aber die Rechtsabteilung deiner Einrichtung müsste das eigentlich wissen, deswegen würde es mich wundern, wenn sie dich "übern Tisch ziehen".
LG

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Danke dir 🤪 Ohje ohje, alles so kompliziert.

Ich könnte mir vorstellen, dass es bei mir evtl. tatsächlich wegfallen könnte, da vertraglich keine bestimmte Schicht festgelegt ist. Alle 3 Schichten (6:30-14:15/14:00-21:00/21:00-6:40), Sonntags- sowie Feiertags, gehören halt nur dazu.

Ich denk ich muss es auf mich zukommen lassen.. Grundgehalt wäre halt dann nur ziemlich blöd, das wäre ein komplett anderer Standard, weil ich davor viele Nachtschichten gemacht habe und so gut wie jedes Wochenende und Feiertage gearbeitet habe.

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Ich hab auch viel gegoogelt und hatte erst Angst dass ich nur mit dem grundgehalt dastehe, weil sich die Chefin auch erst unsicher war. Ich würde da an deiner Stelle echt noch woanders nachfragen, falls sie dich wirklich mit dem grundgehalt abspeisen wollen (hätte ich auch gemacht, da es einfach um viel Geld geht).
Du kannst ja nichts dafür, dass du nachts und Sonntags nicht mehr arbeiten darfst.

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Ich kann da nur von mir reden, hab aber an der hotelrezeption gearbeitet.
Mein Gehalt war auch eine pauschale welche spät Dienst, sonn- und Feiertagsdienste beinhaltet.

In der Schwangerschaft blieb mein Gehalt jedoch gleich, also es gab keine Abzüge.
Sonn- und Feiertagsdienste hab ich jedoch trotzdem gemacht, lediglich die Spät dienste fielen weg.

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Mein toller Teamleiter würde meine Freiwilligkeit dann wahrscheinlich ausnutzen und mich jeden einzelnen Feiertag und Sonntags arbeiten lassen. Fairness ist bei dem nicht gegeben. Der hat auch jedes 2. WE frei und 'ner anderen Kollegin gibt er über 3 Monate kein einziges WE.

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Ich bin bei der Polizei im Schichtdienst und bei uns ist es so, dass der "Dienst zu ungünstigen Zeiten" Sprich das, was für geleistete Nachtschicht und Feiertagsstunden auf das Grundgehalt drauf kommt, aus den letzten 3 Monaten vor Beginn der SS zusammengefasst und gedrittelt wird. Das bekomme ich dann bis zum Ende des Mutterschutzs jeden Monat mit ausgezahlt. Dir darf durch die SS kein finanzieller Nachteil entstehen.

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Ich arbeite auch in der Pflege und du bekommst das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate, also inkl. Zulagen. So steht es auch im Gesetz. Sonst würde dir ja ein massiver Nachteil durch die Schwangerschaft entstehen.
Bei Nichteinhaltung durch den Arbeitgeber kannst du dich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden.
Wenn du Angst hast, dass dein Chef dich "zur Strafe" an den Sonn- und Feiertagen arbeiten lässt unterschreibe die freiwillige Vereinbarung dazu einfach nicht. Oder widerrufen sie beim Gewerbeaufsichtsamt.

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Ich kenne das auch so, dass man sich an den letzten drei Monaten orientiert und dementsprechend Grundgehalt plus Zuschläge bekommt.