Hallo,
Zuerst die Infos über meine derzeitige Lebenssituation. Ich bin alleinerziehend und verfüge über ein geringes Einkommen aus der Elterngeldstelle. Zudem verfüge ich Unterhaltsvorschuss. Alg2 wurde beantragt aber noch nicht bewilligt, weil ein paar erforderliche Unterlagen noch fehlten. Ich habe alles komplett mittlerweile abgegeben und sollte mit 3 Wochen Bearbeitungszeit rechnen. Nun habe ich mir vor kurzem Geld ausgeliehen und einen alten Auto im Wert von ca. 2000 mir anlegen müssen, weil eben alles wesentlich einfacher ist mit dem Auto. Ich habe es beim Jobcenter noch nicht vorgelegt einfach weil ich nicht nochmal 3 Wochen auf das Bewilligungsbescheid warten möchte. Nun nächste Woche müsste der Bescheid so langsam ankommen sollte ich drauf warten oder sofort beim jobcenter das Auto angeben. Wenn ja sollte ich lieber das so angeben, dass ich Geld dafür geliehen habe oder denen erzählen, dass ich es von meinem Eltern geschenkt bekommen habe?
Lg sunshinemam
Auto gekauft- macht Jobcenter dadurch Probleme?
Du darfst ein Auto im Wert bis maximal 7500 Euro haben. Wenn dein Auto nur 2000 Euro gekostet hat und vermutlich auch nicht mehr wert ist, dürfte es dem jobcenter egal sein.
Ich würde nicht sagen, das du 2000 Euro geschenkt bekommen hast. Das würde dann als Einkommen gelten und es würde angerechnet.
Mach einen Vertrag mit dem, der dir Geld geliehen hat, die Rückzalungsrate etc mit rein, dann sollte es passen.
Die größere Frage ist, wie du von ALG II a) einerseits laufende Kosten für das Auto bezahlen willst und b) du diese 2000 EUR zurückzahlen möchtest. Das ist der Regelsatz für ein halbes Jahr.
Aber um deine Frage zu beantworten: Nein, das JC macht da keinen Stress.
Naja eigentlich wenn du den Text genau durch liest müsstest du dir deine Fragen selbst beantworten können. Aber nochmals ich kriege aktuell noch Elterngeld und ALg würde ich nur anteilig für meine Miete bekommen. Ah und die Frage, ich werde es in kleinen Ratenzahlungen zurück zahlen. Lg
Es spielt keine Rolle, wieviel Geld du vom Amt bekommst...und wenn es nur 5€ sind. Du bist verpflichtet, jede Änderung deiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse mitzuteilen. Und zwar unaufgefordert. Das hast du mit deiner Unterschrift unter den Antragsunterlagen bestätigt.
Ich würde denen gar nichts sagen von dem Auto, Du darfst es sowieso haben.
Du MUSST es beim Antrag angeben. Ob und wie das dann angerechnet wird, ist eine andere Sache.
Das eine hat mit dem anderen aber nichts zu tun. Man ist verpflichtet, sowas anzugeben, da es zum Vermögen zählt.
Als ich damals BAB beantragt habe, habe ich mein Auto nicht angegeben. Mein Vater hatte es mir geschenkt und es lief auf seinem Namen.
Das ist dann auch was anderes, denn dann ist dein Vater der Halter und nicht du.
Ein eigenes Auto ist aber in jedem Fall anzugeben, da es zum Vermögen zählt. Man unterschreibt auch dafür, Änderungen umgehend mitzuteilen.
Dass das Auto als Vermögenswert aber unter den Freibetrag fällt, ist eine andere Sache. Im o.g. Fall macht die Anschaffung keine Probleme. Anzugeben ist es aber trotzdem.
Ein anderes Beispiel:
Gleiches gilt ja auch, wenn man monatlich 100€ verdient. Die fallen komplett unter den Freibetrag und wirken sich somit nicht auf die Leistungen aus. Gibt man das Einkommen aber nicht an und das JC bekommt das raus (und das Amt bekommt sowas raus!), dann kommt man in Teufels Küche.
Dann ist es trotzdem dein Auto. Egal, wer der Halter ist
Also du hast quasi beim
Antrag noch nicht gewusst dass du dir ein Auto kaufst und angegeben dass du keins besitzt?
Und als Vermögen (Gespartes) hast du auch null angegeben?
Sehr schlecht. Wirft natürlich Fragen auf woher du plötzlich Geld hast.
Am besten einen Vertrag mit dem Geldgeber aufsetzten und der hier vereinbarten Ratenzahlung. Diesen dann nachreichen mit der Info dass du jetzt über ein Auto verfügst.
Dies kann natürlich zur Folge haben dass du „gebeten“ wirst einen Job anzunehmen der weiter weg ist damit du mehr verdienst und deine Hilfsbedürftigkeit zügig wieder beendest.
Immer diese Vorurteile, ich habe Elternzeit von 3 Jahren was ich auch in Anspruch nehmen werde. Und ja bei der Abgabe der Erstantrag habe ich noch kein Auto gehabt und war auch gar nicht in Planung. Mittlerweile sind es über 4 Monate.
Wo war da bitte ein Vorurteil?
Ich habe nur nachgefragt. Weil es halt vom Ablauf nicht so umständlich gewesen wäre. So musst du halt wieder was nachreichen...
Und von vier Monaten war ja auch nicht die Rede.
Ja und du kannst natürlich drei Jahre in Elternzeit gehen aber fällst nach deiner Aufstockung (die es ist, solange du Elterngeld erhältst) komplett ins alg II. Da wirst du deinen halbjährlichen Termine wahrnehmen müssen und es werden Dir Jobangebote und Eingliederungsmaßnahmen „empfohlen“ bekommen.
Mit Beantragung von ALG 2 hast du unterschrieben jede Änderung in den Einkommens -oder Vermögensverhältnissen unaufgefordert anzugeben. Auch wenn der Wert des Autos die Freigrenze nicht übersteigt, so musst du es mitteilen und es erfolgt eine Prüfung durch das Jobcenter. D.h. du musst die Anlage VM neu ausfüllen, Kopie vom Fahrzeugschein (nicht Brief) und den Darlehensvertrag für das Geld einreichen. Wenn es keinen gibt, setzt einen Zweizeiler auf. Damit hast du dann direkt die Fragen beantwortet woher du so viel Geld hast.
Genau, du musst jede Änderung angeben. Es wird unterschieden zwischen Vermögen (hattest du bereits vor Antrag) und Einkommen (bekommst du während dem Leistungsbezug). Einkommen musst du meines Wissens einsetzen, beim Vermögen gibt es Freigrenzen. Besser sofort klären!
Klar gibt es Schlaumeier, die irgendetwas verschwiegen haben und es hat niemand gemerkt. Das Problem ist nur, wenn es jemand merkt, dass man bewusst falsche Angaben gemacht hat, gilt das als Sozialbetrug und ist eine Straftat. LG