Teilzeit in Elternzeit endet während Beschäftigungsverbot

Hallo zusammen 🙋‍♀️

Ich stelle mir die Frage, wie es sich mit der Lohnfortzahlung und der Berechnung für das Elterngeld bei folgender Situation verhält:

Aktuelle Elternzeit für Kind 1 bis Juli 2020

Derzeit Teilzeit in Elternzeit bis Ende 2019 - Teilzeitvertrag würde noch nicht verlängert, würde theoretisch ab Januar 2020 wieder Vollzeit arbeiten (ursprünglicher Vollzeitvertrag ruht derzeit)

Angenommen, ich wäre wieder schwanger und würde somit direkt wieder ins Beschäftigungsverbot kommen, wie würde es in diesem Fall mit der Lohnfortzahlung aussehen? Also was passiert, wenn die Teilzeit in Elternzeit endet?

Vielleicht kennt sich jemand aus und mag mich aufklären 😊 Und bitte keine Diskussionen über das BV. Bei uns in der Branche bzw. Firma ist es leider so, dass man automatisch ins BV kommt.

Einen schönen Abend 🌼

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Verstehe es nicht ganz:

Deine Elternzeit geht bis Juli 20, wie kannst du dann ab Januar 20 Vollzeit arbeiten?? Das geht garnicht.

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Also meine Stundenreduzierung geht nur bis Ende des Jahres und müsste irgendwann verlängert werden bzw ich müsste entscheiden, ob ich mehr arbeite. Bei uns wird das immer recht kurzfristig verlängert bzw angepasst.

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Das ist mir klar. Aber du darfst während der Elternzeit nur maximal 30 Stunden/ Woche arbeiten!

Arbeitest du ab Januar wieder voll, dann ist deine Elternzeit vorbei.

Das ist dein Denkfehler.

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Ich dachte immer im BV bekommst du das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate. Also wenn du da auf Tz gearbeitet hast wird es auch dahingehend berechnet. Aber vielleicht wird es in dem Fall anders gehandhabt?

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Ich weiß es eben auch nicht. Irgendwie gibt es so viele verschiedene Aussagen darüber. Ich werde mich morgen erstmal mit dem Betriebsrat kurzschließen und dann mit meinem Chef reden.

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Es gibt doch überhaupt keine verschiedenen Aussagen.

Im entsprechenden Gesetz steht doch genau beschrieben, was wie wann berechnet wird...

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