Urlaubsanspruch währen Mutterschutz

Hallo Ihr Lieben,

im Gesamten habe ich 30 Tage Urlaub im Jahr (also 1 Monat = 2,5 Tage).
Mein ET ist am 18.04 und Mutterschutz beginnt am 07.03.
Mutterschutz endet dann vermutlich am 06.06.

Habe ich im Zeitraum von Januar bis Juni Anspruch auf Urlaubstage (also 2,5*6=15 Tage) oder wird es nur von Januar bis 07.03. berechnet (2,5*3=7,5 Tage)?

Danke für Eure Hilfe

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Hier kommt es auf die Regelungen im Arbeitsvertrag an. Dein AG kann dir für jeden vollen Monat entsprechend die Urlaubstage kürzen. Würde bei dir bedeuten, dass 5 Tage für April und Mai abgezogen werden können.

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Das stimmt nicht. Das was du schreibst gilt für die Elternzeit.
Im Mutterschutz darf der Urlaub nicht gekürzt werden.

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Ja, du hast Recht. Das habe ich verwechselt!

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Hallo,
Du hast während des Mutterschutzes Anspruch auf Urlaub. Also theoretisch 6x2,5. Es sei denn, du bekommst die 2,5 Tage nur für den vollen Monat (z.B. Im ÖD), dann sind es 5x2,5 Tage, also für Juni hast du dann keinen Anspruch mehr.
LG

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Es ist gesetzlich geregelt, dass sie den vollen Anspruch für einschließlich Juni hat mindestens.

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Echt? Wo?

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Du hast mindestens bis einschließlich des kompletten Juni Urlaubsanspruch.

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Interessant vielleicht noch für einige: Wenn der Arbeitgeber nicht explizit darauf hinweist, dass er den Urlaub für die Elternzeit kürzt, hast Du darauf Anspruch. Ich habe mir meinen Urlaub für 9 Jahre (3 Kinder hintereinander) so auszahlen lassen können.