Anträge nach Geburt

Hallöchen ihr lieben. Wir sind aktuell Schwanger mit dem Ersten Kind, 🥰
Nun meine Frage in welcher Reihenfolge wäre es sinnvoll nach der Geburt die ganze Anträge einzureichen. Ich möchte diese möglichst schon vor der Geburt alle fertig ausfüllen. Mein Gedanke war, daß als erstes mein Mann unsere kleine dann natürlich anmeldet, da ich ja eine Steuernummer für die kleine brauche, zwecks Kindergeld. (hoffe ich habe das richtig er googelt.
Na der Anmeldung dann einfach den Antrag fürs Elterngeld und Kindergeld weg schicken oder? Da wir beide jeweils ein halbes Kind auf die Steuerkarte nehmen, habe beide Steuerklasse 4( es tut sich nicht viel unterschied bei uns) müssen wir beim. Finanzamt nichts beantragen oder? Vielen Dank im. Voraus für eure Erfahrungen. Bitte berichtigt mich, falls ich irgendwo einen Denkfehler habe. Oder etwas vergessen habe.

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Anmeldung des Kindes geschieht meistens direkt im Krankenhaus, die haben da in der Regel alle ne Stelle für.
Steuernummer kommt dann irgendwann.


Ihr habt beide 1,0 auf der "Steuerkarte" (die es schon länger nicht mehr gibt), das ist bei verheirateten mit gemeinsamer Veranlagung irrelevant.

Für SK 4 musst du dich nicht entschuldigen.

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Also Anmeldung machen oft die KHs, wenn ihr alle unterlagen dafür mitbringt. kindergeldantrag erst wenn ihr die steuer ID des Kindes habt, geht dann schneller.
Elterngeldantrag zur Not auch schon unkomplett losschicken, wegen der Fristen.
Elternzeit ist beantragt? Braucht ihr ja ne Bestätigung für den Elterngeldantrag.

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Elternzeit beantragt man nicht und geht auch erst nach der Geburt.

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Man hat trotzdem eine Frist von 7 Wochen um sie dem AG mitzuteilen. Ergo wenn der KV in E Z gehen will ab Geburt, muss er das 7 wochen vor der Geburt machen. Antrag wer da vllt falsch ausgedrückt, mitteilen muss man sie aber fristgerecht.

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„Mein Gedanke war, daß als erstes mein Mann unsere kleine dann natürlich anmeldet, da ich ja eine Steuernummer für die kleine brauche, zwecks Kindergeld.“

Ihr könnt auch zusammen anmelden, ihr braucht eh die Geburtsurkunden für alles, Steuer-ID dauert, Bestätigung übers Mutterschaftsgeld braucht ihr auch für den Elterngeldantrag etc. Also braucht ihr euch nicht abhetzen.

Für Kindergeld und Elterngeldantrag gibt es übrigens keine Fristen!

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Ab dem Jahr 2018 wurde die Frist zur rückwirkenden Auszahlung (nicht Beantragung!) des Kindergeldes signifikant verkürzt, nämlich von vier Jahren auf nur noch sechs Monate. Hintergrund sind Artikel 7 Nrm. 6 c und 7 des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes vom 23.06.2017 (BGBl. I S. 1682), wonach § 66 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zum 01.01.2018 um Absatz 3 erweitert wird, der wie folgt lautet:

„Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.“

Sobald Ihr Kind auf der Welt ist, können Sie Kindergeld beantragen. Achtung: Eltern können das Kindergeld nur sechs Monate rückwirkend erhalten. Noch kürzer ist die Frist beim Elterngeld. Diese familienpolitische Leistung wird nur für drei Monate rückwirkend gezahlt.

Sind zwar keine Fristen in dem Sinn, aberne gewisse zeitliche Grenze gibt schon.

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Ja, dass nur für eine bestimmte Anzahl Monate rückwirkend gezahlt wird stimmt, aber die TE denkt ansonsten, dass es Fristen für die Beantragung gibt und wird verwirrt.

Deshalb schrieb ich, dass es keine Fristen gibt.

Im Gegensatz zur Elternzeit, hier gibt es ja eine Frist von 7 Wochen vor Beginn. Dass ich hier geschrieben habe , dass sie diese erst nach der Geburt anmelden kann bezog sich ja auf ihre Elternzeit.

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