Auf welcher Basis wird das "Mutterschutzgeld" berechnet? Beamtin NRW

Hallo, ich weiß, die Frage wird hier ganz oft gestellt, ich finde dennoch nicht ganz die passende Antwort. Vielleicht kennt sich jemand aus:

Ich bin noch bis zum 20.03.20 in Elternzeit von Kind 1. Ich habe 2,5 Jahre genommen, arbeite seit Vollendung des 1. Lebensjahres bzw. 9 Tage später Teilzeit in Elternzeit mit 20,5 Stunden. Ab dem 21.03.20 wäre ich theoretisch wieder mit 41 Stunden tätig.
Am 23.03.20 beginnt nun der neue Mutterschutz für Kind 2.
Wonach wird berechnet?
Danke Euch!

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Du bekommst Bezüge, kein Mutterschaftsgeld

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Deshalb habe ich es in Anführungszeichen gesetzt.

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Du bekommst deine Bezüge. Was soll denn da berechnet werden?

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Wenn du am 21.3. für 2 Tage in Vollzeit abreistest, wirst du als „Mutterschaftsgeld“ auch deine Vollzeit Bezüge bekommen.

Alternativ kannst du deine Elternzeit verlängern und diese zum 23.3. dann wieder abbrechen, dann bekommst du auch das Vollzeit Gehalt.

Ach ja, und auch den Vollzeit Urlaubsanspruch.

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Danke Dir für die ausführliche Antwort, ich habe sie jetzt erst gesehen, sorry. Die Personalstelle hat mir die Elternzeit erst kürzlich genehmigt, nun meldeten sie sich, ich möge begründen, warum erst 10 Tage später TZ, ich könne direkt anschließen, weniger Aufwand. Klar, verstehe ich. Aber ich sehe jetzt natürlich eher meinen Vorteil. Auf die Frage, ob ich dann ab Mutterschutz volle Bezüge erhalte, hieß es nein, da ich doch in tz bin bzw beantragt habe (ja, aber erst ab 01.04. und MuSchu beginnt am 23.03.). Nicht so einfach...

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Lass dich da nicht veräppeln! Dir stehen die vollen Bezüge und auch der Vollzeit Urlaubsanspruch zu. Ansonsten hol doch mal den Personalrat mit ins Boot!

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