Kind krank - Überzeit abgezogen.

Hallo,

mein Kind war im Juli 5 mal krank. 2 mal jeweils 2 Tage am Stück und dann noch mal einen Tag.
Mein Arbeitgeber arbeitet hier mit einem Zeitkonto. Das läuft durch einen Chip.

Nun zu meiner eigentlich Frage. Ich habe für diese Tage eine Freistellung ohne Lohnfortzahlung bekommen (der Lohn für diese Tage habe ich von der Krankenkasse erhalten. Das verstehe ich auch.
Aber mir wurden für diese Tage, meine Atbeitsstunden (Tag= 5,48 Std) nicht gut geschrieben. Klar ich war da nicht arbeiten. Aber wenn ich krank bin, bin ich ja auch nicht arbeiten.
Der Arbeitgeber hat mir erklärt, da ich für diesen Tag keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalte, erhalte ich für diese Tage keine Arbeitszeit.

Das sind in meinem Fall ein Minus von fast 30 Stunden.

Ist das rechtens? Beim alten Arbeitgeber war das nie so.

LG
Steffi

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Nein, dass ist nicht rechtens. Sie können dir nur Stunden abziehen, wenn sie diese auch bezahlen.

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Ich glaube nicht dass es rechtens ist. Du hast nicht gefehlt oder Stunden abgebaut. Du warst krankgeschrieben. Du „schuldest“ dem Unternehmen auch keine Arbeitszeit, da der AG diese nicht entlohnt hat. Musst du diese Stunden nun wieder reinbringen? Ohne Bezahlung? Das wäre absurd und kann nicht richtig sein.

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NEIN!
Es war eben nicht SIE krank, sondern ihr Kind. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Die Lohnfortzahlung im Falle einer "Vorübergehenden Verhinderung" , wie es das Gesetz nennt, sind in §616BGB geregelt. Die Abwesenheit wegen Krankheit des Kindes wäre so ein Fall.
Allerdings kann der §616 im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden. In diesem Fall gibt es dann Krankengeld.

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Mein Gott, bist du aber nett 😂
Es geht hier nicht um Lohnfortzahlung sondern darum, dass der TE Minusstunden auf das Zeitkonto gebucht wurden. Und das ist nicht in Ordnung.

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Hallo!

Auch wenn sich hier alle schon drüber aufregen das das ja gar nicht geht ...

... mit deinen Angaben kann man die Frage gar nicht abschließend beantworten.
Offensichtlich ist bei euch §616BGB abbedungen. Das ist vertraglich möglich, genau deshalb zahlt die KK für diese Zeit Krankengeld.
Die andere Frage ist, wie der AG das abrechnet. Eine Möglichkeit wäre es, die Tage im System mit 0 Std. zu buchen - denn in der Tat wurde an diesem Tag ja weder Arbeitszeit erbracht, noch gab es einen Grund das dieser Tag wie gearbeitet betrachtet werden müsste.
Dann wäre es allerdings der korrekte Weg am Monatsende die Lohnzahlung entsprechend zu kürzen und das Konto wieder zu nullen.
Was nicht geht ist sowohl weniger Gehalt zu zahlen, als auch die Stunden als nicht-erbracht im Arbeitszeitkonto zu belassen.
Hast du denn in den betreffenden Monaten wirklich weniger Lohn bekommen?

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Ohne mich da rechtlich jetzt auszukennen, würde ich aber sagen das es richtig ist. Er hat für die Tage 0 Stunden gebucht, weil ja keine Arbeitszeit geleistet wurde. Diese fehlende Arbeitszeit hat sie wiederum von der KK bezahlt bekommen. Wenn Sie jetzt dafür auch noch Stunden geschrieben bekommen würde, würde sie ja doppelt „bezahlt werden“. Diese Minusstunden, insofern sie vom Arbeitgeber abgezogen werden, wurden durch die KK bezahlt.
Das ist meine logische Herleitung.

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Nein. Wenn sie die Stunden vom Gehalt abgezogen haben UND sie Minusstunden gemacht hat, dann es es doppelt nicht bezahlt.

Entweder oder.

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Deine "Herleitung" ist nicht "logisch", sondern Nonsens.

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Ganz einfach:
Hat dir der AG die Stunden vom Lohn abgezogen? Dann sind die Minusstunden nicht ok.

Hat er Dir das normale Gehalt gezahlt, darf er sie Dir als Minusstunden im System angeben.

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Aus Minusstunden folgt doch weniger Gehalt - ich gehe davon aus, dass das Zeitkontingent am Monatsende ausgeglichen wird.

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Nein. Bei uns kannst du Minusstunden auch über ein Jahr auf dem Stundenkonto haben
Davon einfach auszugehen ist also falsch. Kommt also auf die Abrechnung an ;)

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Ob der AG Lohnfortzahlung machen muss, hängt vom Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag ab.

Ohne Lohnfortzahlung:
Der AG berechnet in der Gehaltsabrechnung weniger Gehalt. Die Krankenkasse zahlt Dir Kinderkrankengeld, es sei denn, die Kinderkranktage sind aufgebraucht.
Bei Dir wird es vermutlich so sein, dass Du trotzdem Dein Gehalt bekommst und jetzt Minusstunden hast. Ob die Krankenkasse Die etwas zahlen darf, weiß ich nicht.

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Hi,
das darf aber nicht der AG entscheiden (wobei das aus meiner Sicht finanziell die beste Lösung ist, wenn Gelegenheit zur Nacharbeit besteht).
Wenn sie sich korrekt abgemeldet hat dann muss der AG diese Tage behandeln, als gäbe es sie nicht, also weniger Gehalt, aber auch keine Minusstunden.
Wenn das volle Gehalt gezahlt wurde, kann man natürlich nicht auch bei der KK das Kinderkrankengeld beantragen.
Was natürlich gar nicht geht ist Gehaltskürzung und Minusstunden.
lg

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Was genau ist denn mit Minusstunden gemeint? Sie war nicht da, sie hat keine Stunden gut geschrieben bekommen, also 0. Damit hat sie in diesem Monat weniger Stunden gearbeitet, als sie es vertragsgemäß gemusst hätte, wird natürlich nur auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit entlohnt und bekommt den Verdienstausfall zum Teil von der GKV ersetzt. So verstehe ich auch Freistellung ohne Lohnfortzahlung.

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Kann doch nicht sein. Wieso solltest du in deinem Fall 30 Stunden nacharbeiten, obwohl du ein ärztl. Attest hattest?!?
Wir haben das gleiche Zeiterfassungssystem und wenn ich (oder mein Kind) krank bin, dann steht dort KRANK und es werden keinerlei Stunden abgezogen.

LG

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Genau deshalb ist doch die Krankenkasse eingesprungen.

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Die KK ist eingesprungen und hat den finanziellen Ausgleich geschaffen. Deshalb dürfen ihr aber keine Minusstunden entstehen. Das Zeitkonto für diesen Tag muss 0:0 sein.

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Ok, ich bin Beamtin. Da hast du per Gesetz 4 Kindkranktage. Ab dem 5. Tag gibt es Minusstunden.

Die Frage ist, ob es wirklich Minusstunden sind oder ob es einfach keine Plusstunden gab. Denn der Arbeitgeber zahlt ja weniger Geld. Bei 0/0 würde er ja das Gleiche zahlen.

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Die Frage hier ist:

Hast du tatsächlich Minusstunden angesammelt oder

Hast du diese Stunden einfach nicht bezahlt bekommen - sprich, dir wurden diese 30 Stunden nicht bezahlt, also weniger an Gehalt???

Du solltest dich etwas genauer ausdrücken, dann gäbe es kein Rätselraten!