Teilzeit nach Elternzeit

Hallo zusammen, ich hab mal eine Frage wie das ist, wenn man nach der Elternzeit mit einer Teilzeitstelle wieder einsteigt.

Hat man da irgendwelche Ansprüche hinsichtlich Geld, Arbeitszeit etc. oder können die mir einfach irgendeine unmögliche Stelle anbieten und wenn mir das nicht passt muss ich halt gehen?

Meiner Schwägerin hat man eine Stelle angeboten und ich bin grad etwas schockiert. Ihren alten Arbeitsplatz kriegt sie nicht, soll dafür jetzt in anderer Abteilung und anderer Gehaltsklasse arbeiten. Allerdings zu so unmöglichen Arbeitszeiten, dass das auch mit Ganztagskitaplatz echt knapp wird.

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Hallo,

darauf kann man keine konkrete Antwort geben, ohne den Arbeitsvertrag zu kennen.

Was steht da drin bzgl.

Arbeitszeit
Standort
Tätigkeit
Gehalt

Wenn das alles deutlich definiert ist, muss der Arbeitgeber sich auch daran halten.

Bei mir bzw. meinen Kollegen ist z.B. der Standort auf das gesamte Geschäftsgebiet vereinbart. Das heißt ich kann theoretisch jederzeit an einen anderen Standort versetzt werden, und kann mich da kaum gegen wehren. Somit muss ich das nehmen was halt frei ist am für mich besten Standort, unter Umständen muss ich dann auch eine schlechtere Position zu Gehaltseinbußen hinnehmen.

Aber ! und darüber sind sich auch Arbeitgeber inzwischen im Klaren, bei dem derzeitigen Fachkräftemangel, kann man es sich kaum erlauben, es den Mitarbeitern so schwer zu machen, es gibt zur Zeit einfach so viele offene Stellen, das sich fast jeder Mitarbeiter relativ schnell zu besseren Konditionen verändern kann.

Bleib mit deinem Arbeitgeber weiterhin regelmäßig im Gespräch, geh offen mit deiner Elternschaft um, wir brauchen uns noch entschuldigen, dass wir Kinder haben. Auch Personaler und Führungskräfte haben Familie, und kennen den Spagat (manchmal muss man sie auch daran erinnern ;-)).

Das soll natürlich nicht heißen, dass du alle Wünsche erfüllt bekommen sollst, es muss für beide Seiten passen, du brauchst eine gute Kinderbetreuung und einen guten Plan B, das gilt natürlich auch für den Vater deines Kindes.

Alles gute

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NACH der Elternzeit hast du Anspruch auf deine alte Vollzeitstelle und sonst gar nichts (Brückenteilzeit mal außen vor).
Teilzeit liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Anders sieht es bei Teilzeit in der Elternzeit aus, da muss er dich nach deinem laufenden Vertrag mit weniger Stunden beschäftigen.

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Auch Teilzeit nach der Elternzeit liegt nicht im Ermessen des AG!

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Informiere dich im Teilzeit-und Befristungsgesetz!

Der AG kann sich nämlich nicht alles rausnehmen.

Deshalb sollte man sich ganz genau informieren, WIE man das ganze beantragt (genaue Stundenanzahl, genaue Stundenverteilung auf welche Arbeitstage etc) das ist ganz wichtig!