Kurzzeitige Beschäftigung bei alg 1

Weiß hier einer wie das ist, wenn ich für 3 Monate eine befristete Stelle annehme und derzeit Alg 1 beziehe?
Bekomme ich danach weiterhin Alg 1 oder erlischt der Anspruch (noch bis 02/20)?

Habe heute das Angebot bekommen für ein Vorstellungsgespräch und die Chance ist wohl sehr hoch, da sie bisher keinen für so kurze Zeit gefunden haben.
Mir würde das gelegen kommen, da ich zum 1.11. umziehen muss und das Geld gut gebrauchen kann. Habe halt kaum Möbel - kein Bett, kein Sofa und nur 2-3 Schränke.
Nur muss ich auch wissen, wie es ab 1.1.20 dann weitergeht, falls der Vertrag nicht verlängert wird (Krankheitsvertretung).

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Hier bekommt man oft mehr Meinungenals Infos, und ob die sachlichen Antworten wirklich Hand und Fuß haben, weiß man dann auch nicht so genau. Ich würde an Deiner Stelle einfach mal den zuständigen Sachbearbeiter im Arbeitsamt fragen, und das am besten schriftlich.

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Fragen kostet hier nichts und vielleicht hatte das ja schon mal jemand 😉

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Ne Mail an den Sachbearbeiter kostet doch auch nix?!

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wielange hättest du den aktuell noch Anspruch?
Die "nicht verbrauchten" Monate, kannst du dann, falls nicht verlängert wird, wieder in Abspruch nehmen, die verfallen nicht.
Ob sich durch die Arbeitsaufnahme der Anspruchszeitraum möglicherweise sogar verlängert und ob es zu einer Neuberechnung kommt, fragst du bei der Agentur nach. Das geht über die Hotline, das sind Standardauskünfte, dazu musst du nicht mit deinem Sachbearbeiter reden.
lg

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aha, Anspruch bis 2/20 steht ja drin....der erlischt nicht wie gesagt, ggf sogar länfer durch die neuen Beschäftigungszeiten.