Könnt grad heulen, elterngeld

Hallo Mädels,
Eben kam mein Bescheid vom elterngeld, ein Witz! Durch Trennung von meinem Mann (war bei ihm angestellt dann arbeitslos) stehe ich mehr als schlecht da 😥
Wisst hier wo ich mich einwenden kann Wenn's nicht langt? Kennt ihr diesen "kinderzuschlag"?

Könnt grad echt heulen ....

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Ich würde mir einen Termin beim Amt holen und mich da ordentliche beraten lassen. Jeder Ratschlag hier basiert mehr oder weniger auf einer Basis von Halbwissen, zumal das von BL zu BL variieren kann.
Ich würde jetzt mal schätzen, dass dir nach Trennung ja auch Unterhalt usw zusteht.
Aber wie gesagt, ich würde mich da ordentlich beraten lassen.

Alles Gute!

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Danke für diesen Beitrag!
Ich hab mich heute schon so oft über manche antworten hier ärgern müssen.
Teilweise wird hier mit echt gefährlichem Halbwissen um sich geworfen. Mir verschlägt es echt die Sprache.

Bei ernsten Sachen/Fragen sollte man sich einfach an Experten wenden!

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An deinen Mann.
Der ist dir und dem Kind zu Unterhalt verpflichtet.

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Hallo,

Ich kann dir nur raten zum jobcenter zu gehen und einen Antrag auf Sozialleistungen zu stellen. Solltest du einen Anspruch auf irgendwelche anderen Leistungen haben, dann werden die dich auffordern diese zu beantragen da jede andere Leistung Vorrang vor Hartz IV hat.
Solltest du keinen Anspruch auf eine andere Leistung haben, wird geprüft ob du Anspruch auf Hartz IV hast.

Du musst dich nicht vorher über jegliche Möglichkeiten informieren, sie sagen es dir dort.
Unterhalt wirst du aber so oder so bekommen müssen, das kannst du gleichzeitig schon mal anfangen.

LG
(dies ist übrigens berufliches Wissen, also kein Halbwissen☺️)

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Du kannst Hartz IV beantragen, da wird aber auch das Einkommen deines Freundes angerechnet. Dazu bekommst du ja Kindergeld und mindestens 300 Euro Elterngeld.

Ich weiß, dass es bei dir nicht einfach war und du eine lange Kinderwunsch Geschichte hinter dir hast, aber hast du dir in der Schwangerschaft nie Gedanken über das finanzielle gemacht? Ich meine, dass du jetzt so aus allen Wolken fällst....

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Natürlich habe ich das 😐 aber was hätte ich machen sollen? Ich bin so unheimlich dankbar und froh den kleinen Mann zu haben aber es packen einen dann doch die Existenzängste.... ich werde einen Termin beim Amt machen und dann mal sehen irgendwie muss es gehen
Trotzdem danke

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Naja, hätte wäre wenn hilft dir jetzt auch nicht.

Ich hoffe, dass dir geholfen werden kann. Ist denn mit dem Kurzen vaterschaftsmäßig alles offiziell? Ich hab da bei dir noch was in Erinnerung, dass dein Ehemann ja offiziell der Vater wäre solange die Scheidung nicht durch ist. Nicht dass das noch irgendwie Probleme macht mit den Zuständigkeiten.

Alles, alles Gute!

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Oje, da fühlt man sich echt mies und bekommt Angst -total verständlich.

Ich hab meinen EG-Bescheid auch erst bekommen und sie haben bei mir schlichtweg die falsche Steuerklasse zur Berechnung genommen. Obwohl ich mehr als 7 Monate eine bessere Steuerklasse hatte.

Was ich damit sagen will: vielleicht wurde er auch falsch berechnet?

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Weis nicht wie genau deine finanzielle Lage ist aber eventuell kannst du dich an die Caritas wenden. Dort werden manchen Fälle auch unterstützt und beraten.

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Hm.

Schwierig. Erst einmal gibt es ja paar Gelder, die dir zustehen: Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt fürs Kind , Unterhalt für dich selbst.

Wohnst du mit deinem Freund zusammen? Zahlt er Unterhalt?

Das sind alles Aspekte, die der Jobcenter auch berücksichtigt. Kann nämlich sein, dass du dadurch mehr hast als das ALG II.

Aber geh mal zum Jobcenter, die können dich super beraten.

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die vorrangiste leistung ist unterhalt für das kind und für dich.
den unterhalt für das kind kannst du über eine beistand beim jugendamt berechnen und eintreiben lassen. so lange dieser noch nicht fließt, kannst du unterhaltsvorschuss beantragen.
den unterhalt für ich musst du über einen anwalt berechnen und eintreiben lassen (dieser kann aber auch den kindesunterhalt mitmachen). bei deinem geringen einkommen dürftest du dafür einen beratungsschein beim amtsgericht und anschließend prozesskostenhilfe bekommen. wichtig ist, dass du den unterhalt, vor allem fürs kind, titulieren lässt.
dass du dich um den unterhalt kümmerst, musst du bei antragsstellung beim jobcenter nachweisen (es gibt diverse anlagen zum hauptantrag, die darauf eingehen).

das jobcenter springt auch erst einmal mit leistungen ein, wenn der vater noch nicht für dich zahlt, und nimmt ihn dann in regress.

eventuell fällt dein kind aus dem alg ii bezug raus, weil es mit unterhalt, kindergeld und dem so genannten wohnkindergeld seinen bedarf selbst decken kann.
das sind aber berrechnungen, die erst anlaufen, wenn erst einmal die einzelnen leistungen geklärt sind.

kinderzuschlag (in kombination mit wohngeld) wird für dich wahrscheinlich nicht in frage kommen, aber auch das wird man dann sehen, bzw. das jobcenter wird das prüfen.

deine ansprechpartner jetzt sind also:
- jugendamt
- anwalt
- jobcenter

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Aber nicht, wenn sie mit dem Kindsvater zusammen lebt ;-)
Ihr Exmann hat mit der Sache nix zu tun.

Es ist ein bisschen unglücklich, dass sie die genaue Situation nicht beschrieben hat, es ist hier leider etwas undurchsichtig.

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ich hatte es jetzt so verstanden, dass sie auch mit dem kindsvater nicht mehr zusammen ist ...

... wenn sie mit ihm zusammenlebt, muss er natürlich mutter und kind finanzieren.

können beide zusammen mit gehalt, kindergeld und elterngeld ihren bedarf nicht decken, kommt alg ii oder wohngeld (eventuell mit kinderzuschlag) in frage.

vielleicht kann ja dennoch noch jemand anderes mit meiner ausführlichen antwort etwas anfangen ;-)

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Ich versteh jetzt grad nicht...

Bist du von deinem Mann schwanger? Dann weißt du als seine ehem. Angestellte ja, was er monatlich verdient und was du an Unterhalt zu erwarten hast.

Oder bist du von einem anderen Mann schwanger? Auch dieser sollte dich und das Kind doch wohl finanziell unterstützen.#gruebel

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Hey
Direkt zum Anwalt ! Die. Mann muss dir und dem Kind Unterhalt zahlen . Du bekommst auch sonst nichts . Kein Jobcenter usw... er muss euch finanzieren bis das Kind 3 ist.
Viele Grüße

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Wenn der Mann nicht der Vater ist muss er mit Sicherheit keinen Unterhalt zahlen!

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Hä? Der Vater des Kindes . Der Freund ist doch der Vater

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