Schwanger in der Elternzeit

Hallo liebe Mitglieder,

vielleicht kann mir ja jemand helfen. Ich versuchs einfach mal :D

Ich befinde mich momentan in einer zweijährigen Elternzeit und bin wieder in der 6. Woche schwanger.

Die Elternzeit soll am 22.01. enden und der Geburtstermin für unser zweites Kind ist am 10.05.2020..

Nun habe ich 2 Fragen:

1. Ich habe mit meinem Arbeitgeber besprochen, dass ich ab Januar in Teilzeit zurückkomme, habe aber noch nichts unterschrieben. Steht mir der Arbeitsplatz weiterhin trotz Schwangerschaft zu bzw. Kann mein chef sagen, ich soll nur noch in TZ arbeiten wenn er von der SS erfährt?

2. Wie ist das mit der Berechnung des Elterngeldes für das 2. Kind? Angenommen ich würde jetzt die Monate Januar bis Beginn des Mutterschutzes (gegen Ende März) Vollzeit arbeiten, wie würde sich das Elterngeld berechnen? Für mein erstes Kind habe ich Elterngeld Plus beantragt, welches ja noch läuft bis Januar 2020.

Hat jemand schon Erfahrungen damit? Wie ist die klügste Vorgehensweise eurer Meinung nach, damit ich finanziell am meisten rausschlage? Wir benötigen das Geld dringend momentan :(

1

Oh je, vermutlich war das Kind dann nicht geplant? Doofe Situation. Die ersten 12 Monate deiner Elternzeit werden ausgeklammert, die folgenden 12 nicht. Wenn du also maximal 3 Monate VZ arbeitest, wird deine Elternzeit nach 9 Monate 0€ und 3 Monate Betrag x berechnet. Bringt also nicht so wirklich was, wenn du nicht gerade 8000€ im Monat verdienst. Wenn ihr das Geld braucht, würde ich an deiner Stelle arbeiten gehen und deinen Mann zuhause lassen, da der ja vermutlich das letzte Jahr gearbeitet hat. Alles Gute 😊

2

Hi mama1236,

vielen Dank für deine Antwort. Das hilft schon mal weiter.

Meinst du ich sollte meinen Arbeitgeber direkt über meine SS informieren, auch in dem Fall, dass ich wieder Elternzeit für das 2. Kind beantragen sollte?

Mein Mann wird ab Januar befördert daher kommt EZ bei ihm eher nicht infrage

Lieben Gruß

5

Beim Elterngeld Plus werden 14 Monate Elterngeld ausgeklammert und die ganze Berechnung hat ja mit der Elternzeit nichts zu tun.

3

Prinzipiell kann man bei Elterngeld-Plus Bezug 14 Monate ausklammern.
Das ändert in Deinem Fall aber auch nix.

Ob Du - entgegen der Absprache - auf Deinem alten Vollzeit-Arbeitsvertrag bestehen kannst? Schwierig: Prinzipiell ist auch ein mündlicher Arbeitsvertrag bindend. Ich würde schnellstens das Gespräch mit dem AG suchen. Oder einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Solange Kind 1 unter 3 Jahre ist, kannst Du noch den Geschwisterbonus beantragen.

Grüsse
BiDi

4

Also erstmal kurze Nachfrage: wann genau ist dein erstes Kind geboren?

Den 2 Jahre Elterngeld Plus gibt es nicht, maximal 22 Monate.

Zu 1. wenn du schon Teilzeitarbeit beantragt hast und dein Chef genehmigt, dann muss er dich natürlich nicht Vollzeit arbeiten lassen.

Wenn alles nur mündlich war, dann steht nichts fest und er muss dich zu den Bedingungen im Arbeitsvertrag arbeiten lassen.

2. beim Elterngeld werden 14 Monate ausgeklammert. Für das neue zählen wieder die 12 Monate Einkommen vorm Mutterschutz.

Alles in allem spielen 2 Monate Vollzeit keine wirkliche Rolle bei deinem neuen Elterngeld.