Sonderurlaub

Guten Morgen,

es geht um Urlaubstage bei "besonderen Vorkommnissen". Sorry mir fällt nix besseres ein.

Ich arbeite als Physiotherapeutin in einer kleinen Praxis (4 Mitarbeiter) und bekommen einen Tag Sonderurlaub für meinen Umzug,einen bekam ich für die Beisetzung meines Vaters, und fünf bekomme ich jedes Jahr (wenn nötig) für kranke Kinder.
So nun sagt mein Chef das muss er machen das ist so vorgeschrieben. Mein Mann arbeitet in einem riesen Unternehmen (knapp4000 Mitarbeiter) und bekommt all dies nicht.
Nun sind wir ratlos, ich habe schon recht viele Urlaubstage, mir geht es also nicht schlecht (üblich sind in meinem Beruf ca 24 ich habe 30) mein Mann hat auch 30 Tage. Es geht mir nicht darum mir mehr Freizeit zu "erschleichen" ich wundere mich nur das ein so großes Unternehmen diese Tage noch gewährt und ich es bekomme. Also gibt es nun einen Anspruch darauf oder nicht?
Falls das eine Rolle spielt, wir leben in Bayer.

Vielen Dank für lesen und antworten

Allein ein schönes Wochenende

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Wenn das Kind Krank ist nimmt man kein Sonderurlaub, sondern ein Krankenschein für das Kind man hat ein Anrecht auf 10 Kind-KrankTage im Jahr und wenn die Arbeitgeber einverstanden sind könntest du dir die KKT von deinem Mann überschreiben lassen. (Meine ich mal gehört zu haben)

Sonderurlaub bei Todesfall eines nahen Angehörigen muss glaube ich immer gewährt werden, dies gilt aber nur für 1.Hand Verwandschaft also Elternteil, Ehepartner oder Kind.

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"Wenn das Kind Krank ist nimmt man kein Sonderurlaub, sondern ein Krankenschein für das Kind man hat ein Anrecht auf 10 Kind-KrankTage im Jahr"

der krankenschein fürs kind bedeutet ja, dass man dann für die kindkranktage krankengeld und nicht sein volles gehalt bekommt.

wenn es arbeitsvertraglich aber nicht anders geregelt ist, werden 5 tage bei kindkrank ganz normal weiterbezahlt.

der AG der te bildet diesen fall in seinem arbeitszeitsystem offensichtlich über sonderurlaub ab ... also TE nicht da, weil kindkrank ... sonderurlaub wird eingebucht und so fallen keine SOLL-Stunden an ... lohnabrechnungssysteme würden z. b. das gehalt direkt kürzen, wenn man kindkranktage eingibt.

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Hallo!
"der krankenschein fürs kind bedeutet ja, dass man dann für die kindkranktage krankengeld und nicht sein volles gehalt bekommt."

Nein, das bedeutet es nicht automatisch sondern nur dann, wenn im Arbeitsvertrag die Lohnfortzahlung nach §616BGB ausgeschlossen ist.

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Hi,
dieser Sonderurlaub steht in einem Bundesgesetz, er kann aber durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Wahrscheinlich ist das bei deinem Mann der Fall. Dann ist nur eine unbezahlte Freistellung möglich.

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Hallo,
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.


Das ist das entsprechende Gesetz zur bezahlten Freistellung bei besonderen Umständen, wie Todesfall etc.

Gruß Sol

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Das gilt aber nicht für eine unbegrenzte Zeit. Bei Todesfall gibt es 1 Tag.

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Das ist Auslegungssache, 1 Tag reicht nicht, wenn die Eltern weiter weg wohnen.

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Jeder von euch hat 10 Tage pro Kind für die Betreuung von kranken Kindern, mit dem Rest kenne ich mich nicht aus.

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Die Kind-Krank-Tage hat jeder, der Anspruch auf Sonderurlaub hingegen kann im Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein. Generell gilt natürlich, dass man das bei seinem AG anmelden muss. In deinem kleinen Betrieb ist der Chef vielleicht nett und weist sogar freiwillig darauf hin, dass du einen Tag Sonderurlaub für deinen Umzug haben kannst. Bei großen Konzernen muss man das i.d.R. bei der Personalabteilung anmelden und bekommt es dann auch. Hat dein Mann denn gefragt und es wurde abgelehnt?

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Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Tatsächlich sind diese Sonderurlaubstage (Kind krank echt.) im Tarifvertrag meines Mannes ausgeschlossen. Ich habe sie aber.

Danke euch

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Es sollte ect. heißen nicht echt