2 Jahre EZ beantragen, nach einem wieder arbeiten welcher Sinn?

Hi,
ich lese immer mal wieder, dass man doch direkt 2 Jahre Elternzeit beantragen soll auch wenn man nur 1 Jahr daheim bleiben will. Könnt ihr mir kurz erklären welchen Sinn das genau hat? Geht es da "nur" um den Kündigungsschutz oder das man flexibler ist? Ich hab eigentlich vor 14 Monate zu beantragen (10 Monate basis Elterngeld und 4 Monate EG plus) Was ist wenn ich jetzt 2 Jahre beantragen? kann ich dann auch nach 14 Monaten wieder arbeiten oder kann der AG sagen "Du hast ja 2 Jahre beantragt wir haben da jetzt jemanden für eingestellt etc" oder reicht es dann in so einem Fall einfach jetzt schon mitzuteilen das ich nach 14 Monaten wieder 30 std. die Woche arbeiten will? (was ich auch so mitteilen wollte) kann ich dann trotzdem für 10 Monate basis EG bekommen und 4 Monate EG plus? und falls ich doch länger mache halt nix mehr...

Wollte eigentlich Brückenteilzeit beantragen um dann später wieder die Chancen auf Vollzeitarbeit zu haben. Wir hatten auch grob geplant so um den ersten Geburtstag unseres Kindes für das zweite zu üben. hat das dann Auswirkungen auf das EG fürs zweite Kind wenn ich 2 Jahre EZ beantrage? da wird doch trotzdem mein Gehalt der letzten 12 Monate also vom teilzeit Gehalt genommen oder? und nicht das von vor der EZ? das hatte ich nämlich auch mal gelesen...

Danke für eure Hilfe

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Du meldest jetzt 2 Jahre an und schreibst gleich, dass du voraussichtlich nach 14 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen willst mit den 30 h. Der Sinn liegt darin, dass du dann eben erstmal deinen Vollzeitvertrag behälst.
Man beantragt jetzt gleich 2 Jahre (wenn man im 2. TZ in EZ will), weil dann die ERZ nur in max. 2 Teile gesplittet ist (du hättest ja noch ein drittes Jahr). Bei 3 Teilen muss soweit ich weiß der AG zustimmen. Mit der 2 Jahre, dann vielleicht nochmal 1 Jahr-Taktik umgehst du das Problem. Und man muss sich für die ersten 2 Jahre gleich festlegen. Willst du nach einem jahr verlängern, dann gibt es probleme. Vorzeitig beenden geht meist eher.

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/wie-kann-ich-die-elternzeit-aufteilen-/124812

ich melde 2 Jahre an und schreibe, dass ich plane nach dem 1. Jahr wieder mit 50% einzusteigen.

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Ich habe auch zwei beantragt und gleich schriftlich festhalten lassen, mit Unterschrift vom AG, dass ich nach 12 Monaten auf 30h (und Verteilung) wiederkomme. Einfach, weil ich meinen vollzeitvertrag ja trotzdem behalten möchte. Und in diesen wieder zurückkehren möchte. Elterngeld lasse ich mir auf 12 Monate dann natürlich auszahlen.

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Es gibt mittlerweile auch unabhängig von Kindererziehung eine befristete Teilzeit Möglichkeit, wenn das Unternehmen mehr als 45 Angestellte hat.

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Ja - aber die Brückenteilzeit kann der AG aus betrieblichen Gründen ablehnen, Teilzeit in Elternzeit nur aus wichtigen betrieblichen Gründen.
Das ist schon ein Unterschied.

Grüsse
BiDi

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Die ganze Elterngeld-Sache ist davon unabhängig. Du musst in EZ sein um EG zu bekommen, du musst aber kein EG in EZ bekommen. Sprich - du kannst deinen Plan mit 14 Monaten EG umsetzen und danach noch länger - bis zu 3 Jahre - in EZ bleiben. Hast halt in der Zeit dann ggf. gar kein Einkommen mehr. Der Vorteil ist eben, dass du dein Anrecht auf den alten (Vollzeit-)Vertrag nicht verlierst und ganz andere Durchsetzungsmöglichkeiten für Teilzeit in EZ hast als für Brückenteilzeit. Ich habe es so gemacht, 2 Jahre EZ, 1 Jahr BasisEG, im zweiten Jahr aktuell begonnen mit 25 Std./Woche. Das dritte Jahr kann man dann auch immer noch dran hängen, wenn man nach den 2 Jahren noch nicht wieder voll arbeiten will. Ich spare mir aber auf jeden Fall ein paar Monate auf, die ich mir für den Zeitraum vom 3.-8- Lebensjahr aufhebe - für die Einschulung. Da ich in einem großen Konzern arbeite wurde das sogar vom AG schon abgefragt und vorgemerkt, dass ich das dann machen kann.

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Wenn du noch ein Kind planst, macht es vielleicht sogar Sinn 3 Jahre EZ zu nehmen. Wenn dein neuer Mutterschutz noch in der EZ liegt (oder auch nur beginnt, da bin ich gerade nicht sicher), kannst du diese beenden und bekommst Mutterschaftsgeld in Höhe deiner Vollzeitarbeit von vor Kind 1