Resturlaub nach Elternzeit und Kündigung

Hallo, ich habe eine relativ verzwickte Frage. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Ich bin seit Oktober 2014 im Unternehmen angestellt. 2016 bin ich schwanger geworden und aufgrund der Belastungen und Komplikationen ins individuelle Beschäftigungsverbot.
Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch ca. 15 Resturlaubstage von den zwei Jahren davor (in der Firma ist aufgrund von Personalmangel der Resturlaub nicht am 31. März verfallen).
Dann kam das Beschäftigungsverbot, dann Elternzeit. Dann wollte ich wieder anfangen, aber der Arbeitgeber hat nicht Wort gehalten und die bis dahin mündlich vereinbarten Abmachungen vergessen. Dann habe ich 22 Tage Urlaub genommen und bin von da wieder ins Beschäftigungsverbot. Auf meinem letzten Gehaltsschein waren noch 47,5 Tage Urlaub vermerkt.
Ich habe jetzt zum Ende der Elternzeit gekündigt und nun ist die Frage, wie viel Urlaubsabgeltung ausgezahlt wird und wann.
Kurz zusammengefasst
2016 letzter Arbeitstag danach Beschäftigungsverbot
Januar 2017 Geburt des ersten Kindes, ein Jahr Elternzeit bis Januar 2018
Einen Monat Urlaub im Februar 2018
Ab März wieder Beschäftigungsverbot
Oktober 2018 Geburt des zweiten Kindes und Elternzeit bis Oktober 2019
Ordentlich zum Ende der Elternzeit gekündigt. (06. Oktober endet das Arbeitsverhältnis)
Letzter Gehaltsschein 47,5 Tage Urlaub, Urlaubskürzung in der Elternzeit wurde nicht kommuniziert.

Aus Gründen, werde ich mich mir jeden Euro holen, der mir zusteht und werde auch aus moralischen Gründen nicht auf irgendetwas verzichten. Jetzt ist nur die Frage, was mir zusteht.

Vielen Dank für eure Antworten.

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Dir steht dein gesamter Resturlaub zu.

Den würde ich schriftlich einfordern, bzw. das hätte ich mit der Kündigung schon gemacht.

Allerdings darf der AG auch jetzt noch kürzen um je 1/12 pro VOLLEM Monat , den du in Elternzeit warst.

2

Ok, dann hab ich das falsch verstanden. Ich dachte, wenn er das vor der Kündigung nicht gemacht hat, dann ist seine Frist abgelaufen. Aber gut, dann sind es immer noch mindestens 24 Urlaubstage.

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Wenn der Arbeitgeber den Urlaub(-sanspuch) in der Elternzeit nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist gekürzt hat kann er nach aktueller Rechtssprechung diesen nicht mehr kürzen da aus dem Urlaubsanspruch dadurch ein Entgeltanspruch geworden ist.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=9%20AZR%20725/13
https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/elternzeit-kuerzung-urlaubsanspruch/

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