Stundenreduzierung durch Arbeitgeber - wer zahlt?

Hallo Ihr Lieben,

Ich bin nach 2,5Jahren Kinderwunsch nun endlich in der 12. SSW schwanger.

Ich arbeite als Krankenschwester auf einer Palliativstation.
Meine Vorgesetzte hat mit mir eine Gefährdungsbeurteilung gemacht und mit der Arbeitssicherheit entschieden, dass ich nicht mehr auf Station arbeiten kann.

Nun kann mir mein Arbeitgeber aber nur eine Ersatztätigkeit in der Patientenaufnahme anbieten für 20Stunden die Woche. Normalerweise arbeite ich aber Vollzeit 38,5Stunden/Woche.

Da ich ja mein volles Gehalt weitergekommen stellt sich nun die Frage wer quasi den "Rest" bezahlen muss. Hat da jemand Erfahrung und kann mir weiterhelfen!?

Leider mahlen die Mühlen bei uns sehr langsam und es hat jetzt schon 6 Wochen bis zu diesem Angebot gedauert. Und irgendwie hab ich das Gefühl keiner hat so richtig Ahnung bzw. ist das nicht wichtig genug.

Dankeschön im vorraus!

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Du kriegst das Gehalt ganz normal vom Arbeitgeber weiter. Der kann sich die Differenz dann von der Krankenkasse zurückholen.

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Da es sich um ein BV im Sinne des Mutterschutzgesetzes handelt bekommst du weiterhin dein Gehalt inkl etwaiger Zuschläge von deinem AG.

Dieser kann es sich über die Umlage zurück holen. Da muss er sich aber informieren und nicht du, wie das genau von statten geht.

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Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es eine Art Beschäftigungsverbot individuell, also in teilzeit ist.

Diene gehtsabrechnung sieht aus wie immer. Der Arbeitgeber zahlt auch erst mal alles voll. Er kann sich die Differenz aber von deiner Krankenkasse wiederholen. Damit hast du aber als Arbeitnehmer nichts mehr zu schaffen. Das macht eure Personalabteilung

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Frag deinen Vorgesetzten direkt ob du die Differenz dennoch bezahlt bekommst. Ganz oft umgehen die das Teil-BV damit nämlich und Du hast am Ende Pech. Wenn er Nein sagt, dann sag ihm, dass der Betriebsarzt dir schriftlich ein Teil-BV oder ein komplettes BV erteilen soll. Nur so ist garantiert, dass du 100% vom Lohn bekommst.
Ansonsten kann der AG nicht einseitig deine Stunden kürzen. Dem musst du schriftlich zustimmen.